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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| Hilfesuchender |
Hi leute, ich bin mal wieder da mit einer weiteren Frage. ich war heute im Internet unterwegs auf der suche nach Bremsanlagen/teilen. Auf der seite www.bremsen.com bin ich fündig geworden und gleichzeitig auf ein Rätsel gefolgt von weiteren ungereimtheiten gestoßen. Auf besagter seite fand ich 2 versionen meines Fahrzeuges. zum einen den Golf 3, 1.8l, 66kw, 90 PS bj.1991 - 1997 und des weiteren auf den Golf 3, 1.8l Synchro, 66kw, 90 PS, bj. 1993 - 1997 Mein PKW wurde erstmalig 1994 zugelassen. ich hab bei beiden versionen nachgesehen in der hoffnung teile mit der Typ Bezeichnung meines golf zu finden. komischer weise steht in meinem fahrzeugbrief 1HX0 drin auf besagter seite fand ich nur 1H1 und 1HX1 ebenfalls waren bei den Produkten Fahrgestellnummern aufgelistet. über google fand ich heraus dass die fahrgestellnummer das selbe ist wie die fahrzeug-ident nummer. habe dann die nummern verglichen und keinerlei übereinstimmungen gefunden. daraufhin hab ich dann meine papiere weiter studiert und bin auf etwas gestoßen dass ich kein stück weit kapiere. in meinem Fahrzeugbrief stehen 2 verschiedene Maße für die bereifung drin: 185/60R14 82T und 195/50R15 82H in meinem fahrzeugschein allerdings nur die erste in 2facher ausführung. Bitte um erklärung. MfG Kendrassil | ||
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| Einzeldrossel-Moderator | Zitat:
Zitat:
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| | #3 | ||
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| Golfumbauinteressierter | Zitat:
1H steht für Golf 3 generell (die 0 dahinter im Fahrzeugschein ist ein Platzhalter) 1H1 ist die Limousine 1H2 der Vento 1H5 der Variant 1HX1 der Syncro | ||
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| | #4 | ||
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| Hilfesuchender |
danke für eure antworten =) @ GolfGtiRacer: okay aber angenommen ich würde nun 15" felgen an meinem golf montieren die polizei hält mich an, bemerkt es und sieht im fahrzeugschein sind nur 14" eingetragnen. machen die kein stress? ich kann denen schliesslich schlecht beweisen dass im fahrzeugbrief auch 15" eingetragen ist, da ich dieen nie mit mir führe hmm ich glaube die bessere frage ist sogar dadurch dass ich es nicht vorort beweisen kann, dürfen die mir dann was aufbrummen oder sagen lieber guter herr nun dürfen sie laufen oder sonst iwas was mir absolut nicht passen würde? Geändert von Kendrassil (25.01.2012 um 22:39 Uhr) | ||
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| | #5 | |||
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| Wörtherseefahrer |
Kopier den Brief halt und leg ihn zu deinen Papieren die du mitführst. | |||
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| | #6 | |||
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| Forenseele | Zitat:
die müssen DIR beweisen das du was falsch gemacht hast....hast dau aber nicht. zeig denen die bedienungsanleitung die du evtl. im handschuhfach hast. da stehen die größen auch drin. | |||
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| | #7 | ||
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| Hilfesuchender |
ahh okay gut dann is ja alles okay^^ vielen dank nochmal für eure hilfe | ||
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| | #8 | |||
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| Helfersyndrom |
Und zum anderen immer kommen lassen die Leutchen. Der muss eine Mängelanzeige schreiben und eine Anzeige erstatten (wenn du die Betriebsanleitung vorgelegt hattest, dann im Wiissen, dass es begründete Zweifel geben könnte). Normalerweise prüft dann das LRA nach. Die haben die Daten ja vorliegen. Wenn da was kommt hast du mehr als genug Zeit damit hinzugehen. Es gibt aber eine andere Möglichkeit, die funktioniert nur, wenn man 100% recht hat. Man lässt sie in die Falle tappen. Sprich die beschuldigen dich und leiten ein Bußgeldverfahren ein. Dem Bescheid widerspricht man ohne Begründung und besteht auf mündlicher Verhandlung. Dann bringt man dem Brief als Beweis mit und voila stehen die dumm da und haben die Kosten am Hals. Anschließend ist man nachtragend und erstattet Anzeige wegen Verfolgung Unschuldiger, weil beim LRA die Daten ja vorgelegen haben. Dann hat der Staatsanwalt und der Leiter des Straßenverkehrsamtes viel Arbeit damit, den Fall vom Tisch zu putzen und der Sachbearbeiter kann eine Höhergruppierung auf einige Jahre vergessen. Der Polizist kriegt sein Fett gleich in der Verhandlung ab, der wird dann nämlich vom Staatsanwalt abgebürstet, wegen unsauberer Ermittlungen. | |||
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