Elektronik Hier gehört alles zum Thema Elektronik rund um den Golf hinein

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Alt 23.06.2011, 08:41 #21
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erstens haben die tfl 21 watt pro lampe. p21 sind die leuchtmittel.

das alte motoren die lima mehr arbeiten musste wenn im stand licht eingeschaltet wird, das stimmt. aber wenn ich nur ca. 50A lima habe, dann muss diese mehr arbeiten.

heute sind die limas so groß da ist das egal. also 600 bis 700 umdrehungen, naja. mehr so 850 ist die regel.

ich kann alle verbraucher einschalten und es kratzt meine 90A lima nicht.
was man merkt ist wenn 2 efh motoren gleichzeitig an den anschlag fahren im leerlauf. aber dann sackt er mal 50 umdrehungen ab oder so.

@ Buddha
em die neuen karren haben auch keine tfl zulassung. das ist einfach nur im gateway codiert, fertig. zusatz scheinwerfer brauchen eine e-zeichen.

oder haben nebelscheinwerfer noch ein e-zeichen wegen abbiegelicht? nein.

also nur ruhig mit den pferden.

und standlicht ist kein tfl.

tfl muss mini 2x21 watt haben und hinten darf kein standlicht an sein. tfl muss sich beim einschalten vom standlicht abschalten.


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Alt 23.06.2011, 08:44 #22
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TFL kennt das "Gesetz" nicht. Rechtlich sind das alles Begrenzungsleuchten.
Wenn die Angel Eyes oder andere ne entsprechende Prüfung haben, dann sind die zulässig
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Alt 23.06.2011, 08:46 #23
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Zitat:
Zitat von Teezufünf Beitrag anzeigen
TFL kennt das "Gesetz" nicht. Rechtlich sind das alles Begrenzungsleuchten.
Wenn die Angel Eyes oder andere ne entsprechende Prüfung haben, dann sind die zulässig
irgendwo sind zu den tfl daten hinter legt. ein auszug lag bei den hella teilen dabei. wegen einbau höhe tiefe etc.

darf man hier pdf dateien anhängen? finde gerade die forums regeln nicht, kann mir einer helfen?

so ihr lieben, wiki hilft weiter:



original g3 mit original tfl schaltung.

Geändert von 1H9 (23.06.2011 um 08:48 Uhr)
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Alt 23.06.2011, 08:47 #24
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Zitat:
Zitat von [Dane] Beitrag anzeigen
Ach und: Warum wollt ihr euch denn solche umstände machen um die originalen Scheinwerfer als Tagfahrlicht einzusetzen?
DREHT DOCH EINFACH DEN LICHTSCHALTER NACH RECHTS!
Der Vorteil: Es leuchten auch die Rückleuchten und man wird auch von hinten gesehen!
Warum? Faulheit
Bei der Original-TFL-Lösung müssten die Rückleuchten auch mit gehen. Die Aufteilung erfolgt mWn erst NACH dem Lichtschalter.
Also grob gesagt
Batterie - Lichtschalter - Sicherungskasten - Leuchten
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Alt 23.06.2011, 08:52 #25
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>.<
Also ich fahre immer mit Licht.
1. Wegen der Sicherheit!
2. Siehts einfach besser aus

Und so viel Aufwand ist das nun auch nicht den Schalter mal umzulegen.
Außerdem hat man dann immernoch die Option das Licht doch nochmal auszumachen - warum auch immer...
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Alt 23.06.2011, 08:58 #26
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Zitat:
Zitat von Teezufünf Beitrag anzeigen
Warum? Faulheit
Bei der Original-TFL-Lösung müssten die Rückleuchten auch mit gehen. Die Aufteilung erfolgt mWn erst NACH dem Lichtschalter.
Also grob gesagt
Batterie - Lichtschalter - Sicherungskasten - Leuchten
falsch

batterie -sicherungskasten - lichtschalter - sicherungskasten - lenkstockschalter - sicherungskasten (Sicherung S1 und S2) - leuchten.

die widerstandsleitung kommt an den tfl pin vom lichtschalter und geht dann runter an pin J/3 vom sicherungkasten, was zu gleich auch auf pin t5b/2 kl 56b am lenkstockschalter ist.

von J/3 geht es weiter zu A2/3 und A1/1 was der ausgang am sicherungskasten scheinwerfer links vorne und vorne rechts ist für abblendlicht.

Geändert von 1H9 (23.06.2011 um 08:59 Uhr)
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Alt 23.06.2011, 09:04 #27
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Zitat:
Zitat von Teezufünf Beitrag anzeigen
Warum? Faulheit
Bei der Original-TFL-Lösung müssten die Rückleuchten auch mit gehen. Die Aufteilung erfolgt mWn erst NACH dem Lichtschalter.
Also grob gesagt
Batterie - Lichtschalter - Sicherungskasten - Leuchten
Die Schwedenlösung beim G3 legt einfach über den Widerstand, der den Gesamtstrom reduziert, 12V an Klemme 56b, das sind die Abblendfäden der Scheinwerfer.

Die Rückleuchten müssen bei TFL nicht leuchten. Auch müssen TFL eine bestimmte Mindestleuchtstärke erreichen, die weit oberhalb des normalen Standlichts liegt. Deswegen sind dort auch mindestens 21W-Birnen verbaut, wenn die mit Glühbirnen betrieben werden. Die 4/5W Birnchen erreichen diese Werte nicht.

Bei einem Vorwiderstand erhöht sich der Gesamtwiderstand und es reduziert sich der gesamte Strom (I=U/R). Die Spannungen an den Widerständen verhalten sich zur Gesamtspannung wie die Widerstände zum Gesamtwiderstand (1. Kirchhoffsches Gesetz). Normal fließen runde 10A zu den Lampen, mit der Widerstandsleitung runde vielleicht noch runde 8. Das dürfte bedeuten, dass an den Scheinwerfern noch 9-10V anliegen. Daher das etwas schwächere, gelblichere Licht. Der Betrieb mit etwa 25% Unterspannung erhöht die Lebensdauer der Birnen auf mindestens das achtfache, das sind rund 1200 Stunden. Davon gehen dann die Volllichtstunden noch ab.

Vorschlag mit der Nutzung der Scheinwerfer als TFL: Bau dir eine Schaltung mit einem Schaltnetzteil und versorge die Scheinwerfer statt über die Widerstandsleitung daraus. Das ergibt einen besseren Wirkungsgrad und die Hitzeentwicklung der Widerstandsleitung fehlt auch.

Geändert von wolfi71 (23.06.2011 um 09:11 Uhr)
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Alt 23.06.2011, 09:08 #28
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Also ich Dreh den Schalter immer einmal nach rechts und fahre auch am Tag mit "Standlicht" und meistens auch mit den NSW.
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Alt 23.06.2011, 09:17 #29
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nsw mit standlicht ist in vielen ländern verboten, das nur als info. nsw nur bei bei schlechter sicht zu benutzen, nebel, schnee oder regen.
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Alt 23.06.2011, 09:41 #30
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Bei uns nicht.

Zitat:

Nebelscheinwerfer

...bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit "Rundumbeleuchtung".

Begrenzungslicht:

während der Dämmerung und bei Dunkelheit, aber nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfernbei Tag und guter Sicht alleine möglich





Geändert von Fanboy (23.06.2011 um 09:47 Uhr)
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Alt 23.06.2011, 09:50 #31
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Hö? Wo hast Du dass den her?
Das kenn ich aber anders.

Zitat:
*(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.
Zitat:
*(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Geändert von .arwn00R (23.06.2011 um 09:53 Uhr)
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Alt 23.06.2011, 09:51 #32
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ÖAMTC, Österreich.
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Alt 23.06.2011, 09:52 #33
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Er kommt auch nicht aus Deutschland.

Geändert von [Dane] (23.06.2011 um 10:13 Uhr)
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Alt 23.06.2011, 10:00 #34
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Ja toll, wusste ich nicht, dass ihr aus Österreich kommt.

Andererseits solltet ihr darauf hinweisen, dass ihr eure Aussagen auf dem Österreichischem Gesetz beruft, wir sind hier auf .de und nicht .at
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Alt 23.06.2011, 10:47 #35
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Nebelscheinwerfer ? Wikipedia

kann man auch da lesen.
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Alt 23.06.2011, 11:12 #36
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Zitat:
Zitat von .arwn00R Beitrag anzeigen
Hö? Wo hast Du dass den her?
Das kenn ich aber anders.
Hey wenn du schon das Gesetz ins spiel bringst, dann auch den ganzen Paragraph....

Man darf am Tag mit Standlicht fahren!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Das was du geschrieben hast bezieht sich auf §17 Abs. 1 StVO und da steht eindeutig bei Dämmerung!!!!!!!!!!!!!!



Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

I. Allgemeine Verkehrsregeln

§17 Beleuchtung

(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

(2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig, ist entsprechend langsamer zu fahren.


(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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Alt 23.06.2011, 11:25 #37
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Wie man darf mit Stand licht fahren? in 2 steht man darf nich
Was nu^^
naja die coolen BMW 3er fahrer fahren eh immer mit NSW
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Alt 23.06.2011, 11:33 #38
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Ja aber der 2. Absatz bezieht sich auf den 1. !!!!

Is ja logisch dass es sich um einen Fall in der Dunkelheit handelt...oder Leuchten bei euch am Tag die Laternen und du fährst mit auf- und Abblendlicht...??

Und im 1. steht ja eindeutig bei Dämmerung oder Dunkelheit!!!

Habe damit schon einigemale die Polizei belehrt....

Geändert von Golf3-2.8i (23.06.2011 um 11:35 Uhr)
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Alt 23.06.2011, 12:02 #39
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Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.

Damit ist doch alles gesagt!
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Alt 23.06.2011, 12:06 #40
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Jetzt habt ihr mich Total Verwirrt

Was kostet das mich eig wenn ich am Behelligten tag mit Standlicht fahre weil ich Cool sein will? (Vlt für die Eynschel Eis fahrer wichtig.)






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