Wenn dein Auto keine Sondergenehmigung hat dann ja, denn:
Zitat:
In Abhängigkeit vom Nickverhalten des Fahrzeuges bei verschiedenen Beladungszuständen
ist seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben.
Hierbei ist der Punkt "Deutschland" zubeachten da Reimporte teilweise keine hatten,
allerdings wurde bei vielen nachgerüstet, soweit ich weiß werden was das angeht
auch keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Geändert von CleanedGolf16v (15.05.2011 um 11:16 Uhr)