Bedeutet im umkehrschluss zündung an = tfl an, standlicht an = tfl aus woll?
Ja das bedeutet es, ich hab mein TFL von Hella auch über diesen PIN befeuert.
Es ist übringens nach der STVO durchaus erlaubt, das Tagfahrlicht als zuschaltbare Option zu betreiben.
Man ist nicht dazu verdammt, wenn man sich sowas nachrüstet für immer und ewig die dinger betreiben zu müssen wenn die Zündung an ist.
Daher ist das hier nur die halbe wahrheit:
Zitat:
Das TFL mit einen Schalter einzuschalten ist nicht erlaubt, aber die Suche brachte folgende Anleitung zu Tage:
Es ist aber zu beachten, dass, wie schon geschrieben, das TFL mit dem Standlicht entweder komplett ausschaltet (R87/48 Zulassung) oder abdimmt (R7 zulassung).
Bedeutet: Tagfahrlicht an den PIN am Lichtschalter anschliessen und bei bedarf einen Schalter im Innenraum bauen, um auch mal das TFL ausschalten zu können.
Zitat:
Ja Positionslicht damit is das Standlicht gemeint.
Nein, das sind zwei unterschiedliche sachen.
Standlicht ist Pflicht, vorne wie auch hinten. (Hinten=Kennzeichenbeleuchtung)
Postitionslicht kann man einbauen, wenn man der meinung ist sowas braucht man, aber auch nur einmal, und das auch nur vorne. Maht vorne maximal vier weisse 5 Watt Birnen die nach vorne wirken.
Zitat:
Denn dort sieht man auch ein Foto von der Anleitung und da steht was von R87 und §7
R87=Geht mitdem Standlicht aus = zugelassen
§7 Regelt die Beleuchtungspflicht in der STVO.