Elektronik Hier gehört alles zum Thema Elektronik rund um den Golf hinein

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Alt 04.11.2010, 16:28 #1
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Beitrag Xenon Gesetz im Netz gefunden!

Guten Tag!

Ich weiss ich weiss das Thema ist mehr als durchgekaut ABER, ich habe eine Seite gefunden wo jemand sich mit dem Xenon Thema auseinander gesetzt hat und im Anhang ist eine PDF mit dem Gesetz inklusive Passage wo es um Gasentladungslampen geht.

Hier die Seite, schaut euch bitte echt mal an was da geschrieben steht.

Laut der Aussage (finde ich und verstehe ich daraus):

- Baujahr des Fahrzeugs vor 1.4.2000: JA
- Xenon ohne SWRA und ALWR: JA

Haltet mich für verrückt aber ich habe letzte Woche mit einem KÜS Prüfer gesprochen und er sagte mir, dass wenn die Umsüstung vor 2000 passiert ist, dass es legal ist ohne die zusatzelemente Xenon zu verbauen.

Natürlich wurde (wenns gefragt wird) Xenon im Fahrzeug vor 2000 verbaut.

Jetzt mal ernsthaft: Wie will jemand einem nachweisen, dass die Xenoneinrichtung NICHT vor 2000 verbaut wurde?
War doch zu der Zeit keine Eintragungpflicht...?

Hier die Seite:

Xenon

Ich bitte um Meinungen von euch!


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Alt 04.11.2010, 16:32 #2
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und wie erklärst du dem tüv dass die scheinwerfer nicht für gasentladungslampen getestet wurden?

somit ist es immernoch nicht und wird auch nicht legal
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Alt 04.11.2010, 16:34 #3
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Wenn es Linsenscheinwerfer sind dann sollte es klappen denn:

Ein Arbeitskollege hat bei dem Prüfer wo ich garde von erzäht habe seinen Wagen zur HU gebracht und er sagte ihm das von mir oben genannte "Ist ja vor 2000 eingebaut worden also nehme ich dir den Wagen so ab"

Es ist ein 5er Touring mit Hella Linsenscheinwerfern BJ 99
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Alt 04.11.2010, 16:50 #4
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1. Es geht um Fahrzeuge, die Werksseitig mit Xenon ausgestattet wurden, vor 2000 ( gerade bei BMW der Fall )

Das ist beim Golf3 nicht gegeben. Gibst du bei einer Kontrolle an, das wäre mal so gewesen, machst du dich Strafbar....

2. Wurde dieser Zusatz ( K23-01 ) schon laaaaange gekippt und ist somit ungültig. Diese Pdf habe ich schon seit Jahren aufen Rechner, damit kannst du dir gepflegt den hintern abwischen.

Du musst die PDF schon richtig lesen und nur weil einer mal was so erlebt hat, und dir ein nichtswissender KÜS Onkel was erzählt hat, heisst es noch immer nicht, das es legal ist.

ck222 ist das beste Beispiel bzgl. Xenon und Eintragung im Golf3.

Das Thema ist nach wie vor durch, und das hier is nix neues... kalter Kaffee, wenn man so will.
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Alt 04.11.2010, 16:55 #5
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das wurde widerrufen.
ist also nicht wert, dieser link ist auf dem stand von 2004.
dein. kollege hat einfach glück gehabt.
soweit ich weiss gilt dies auch nur für fahrzeuge die ab werk mit xenon ausgerüstet werden konnten.
darunter zählt der dreier definitiv nicht.
das thema wird immer und immer wieder ausgegraben.
fakt ist es ESR auch schon damals ein zulässige xenon scheinwerfer notwendig d.h. einer mit zulässigenprüfzeichen. auf eine diskussion mit der rennleitung würde ich mich nicht einlassen wollen. die werden dir nicht wirklich glauben das du schon vor 20100 xenon im dreier golf hattest geschweige denn das die meisste das dann auch nachweisen können und ich wette das die herren den nachweis schon gern erbracht haben möchten.
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Alt 04.11.2010, 16:55 #6
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Dann tuts mir leid für den wirbel, hatte mich die Tage mit dem Thema auseinander gesetzt und bin dann nach langem lesen und suchen drauf gestoßen deswegen.

Naja, irgendwie ist der 3er doch ein blödes Auto

Ich verstehs einfach nicht:

Xenon ist soviel besser als Halogen allein Sicherheitstechnisch wenn man nachts unterwegs ist und nur es gibt nur teure Kits die eintragbar sind.

EDIT:

Hat jemand eingentlich Xenon drin und wurde schonmal irgendwie angehalten oder so?
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Alt 04.11.2010, 16:58 #7
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durfte es vor ort ausbauen.
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Alt 04.11.2010, 17:04 #8
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
durfte es vor ort ausbauen.
Haste weiter Stress bekommen oder haste glück gehabt ? Xenon raus und vor Ort noch originale Birnen rein ? Oder wie ist es bei dir abgelaufen ?
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Alt 04.11.2010, 17:38 #9
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Man kann auf dem Scheinwerfer oder den Lampen das Herstellungsdatum erkennen.
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Alt 04.11.2010, 18:16 #10
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Xenon ist und bleibt illegal im Golf 3!!!

Autos die vor 2000 Damit ausgerüstet wurden... anfangs vor allem BMW durften die fahren OHNE LWR und SRA!!!

Und ja mit glück bekommt mans eingetragen von ner Prüfstelle schwarz auf weiß!
Was es aber nicht legal macht, ein Polizist mit Erfahrung und Ahnung wird das trotzdem Bemängeln und vor Gericht damit durchkommen!!!!

Kenne das selbst von nem Kollegen!!!

;-)




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Alt 04.11.2010, 18:21 #11
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Zitat:
Zitat von Danjo Beitrag anzeigen
durfte es vor ort ausbauen.
Habe die selben Scheinwerfer, nur mit Blende, wie du drinne. Hast du noch was bekommen ausser, dass du es ausbauen musstest??
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Alt 04.11.2010, 18:31 #12
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Eine Dumme Frage dazu: Was bringt das überhaupt mit den Xenon-SW? Ich bin mit dem Licht im Golf recht zufrieden. Für optische Spielereien gebe ich an dem Auto kein Geld aus.
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Alt 04.11.2010, 18:35 #13
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Also ich muss sagen das Licht ist wesentlich besser und man sieht viel mehr. Ich habe bis jetzt noch keine Scheinwerfer und H1 Birnen gefunden die mit der Ausleuchtung vom Xenon mithalten kann. Natürlich rechtfertigt das nicht Xenon einzubauen dennoch ist Xenon viel besser
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Alt 04.11.2010, 20:06 #14
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Zitat:
Zitat von wolfi71 Beitrag anzeigen
Eine Dumme Frage dazu: Was bringt das überhaupt mit den Xenon-SW? Ich bin mit dem Licht im Golf recht zufrieden. Für optische Spielereien gebe ich an dem Auto kein Geld aus.
der unterschied ist der wahnsinn also ich hab es nicht nur aus optischen gründen drin. allein durch die lichtfarbe/temperatur werden schilder anders angeleuchtet ich war so erstaunt es ist ein imenser unterschied zu normalen (ich rede von guten neuen h1) birnen.
ich kann allerdings nur von den hella DEs sprechen in anderen hab ich es noch nicht getestet.
nichts desto trotz wird es mit der zulassung des wagens wieder ausgebaut. weil es einfach keine nicht kostensprengende lösung gibt das ganze wirklich legal zu fahren.


bisher warte ich noch allerdings hatte der rest nichts mehr mit xenon zu tun von daher gehört es hier nicht rein
Danjo ist offline  
Alt 04.11.2010, 20:14 #15
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Ein Kumpel von mir haben die Grünen letzte Woche angehalten. Er hatte Xenon im Abblendlicht und in den NSW's. Er hat 4Punkte 80€ Strafe bekommen. Zusätzlich noch die Betriebtserlaubnis weggenommen...aber er durfte noch Heim fahren.

gruß schabi90
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Alt 04.11.2010, 20:28 #16
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Wird man mit nicht eingetragen Beleuchtungen angehalten ist das eine Ordnungswidrigkeit. Will es aber der Zufall, das du mit den Scheinwerfern jemanden geblendet hast und der Geblendete dies zur Anzeige gebracht hat, ist es zusätzlich noch eine Straftat.
Zünder ist offline  
Alt 16.11.2010, 22:33 #17
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Zitat:
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Xenon ist und bleibt illegal im Golf 3!!!
NEIN, wieso denn ? Mit Golf 4 Scheinwerfern bzw. Golf 4 Cabrio Front, ist es kein Problem ! Scheinwerfer sind mit Xenon von VW, SRA gibts von VW, ALWR gibts von Hella (mit ABE) ... Alles zusammen ergibt die Legale Lösung... KANN man eintragen (zur Sicherheit), muss man aber nicht...

mfg
marko
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Alt 16.11.2010, 22:36 #18
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da hat der marko total recht !
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Alt 16.11.2010, 22:42 #19
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MOD EDIT:

marko:

Muss man eintragen, was jedoch aufgrund der Tnr. kein Thema ist. Dennoch bleibt es eine untypische Änderung am Fahrzeug der Klasse 1HXO



Geändert von Amazing (17.11.2010 um 12:45 Uhr)
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