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| Golfumbaufertigsteller |
Guten Tag! Ich weiss ich weiss das Thema ist mehr als durchgekaut ABER, ich habe eine Seite gefunden wo jemand sich mit dem Xenon Thema auseinander gesetzt hat und im Anhang ist eine PDF mit dem Gesetz inklusive Passage wo es um Gasentladungslampen geht. Hier die Seite, schaut euch bitte echt mal an was da geschrieben steht. Laut der Aussage (finde ich und verstehe ich daraus): - Baujahr des Fahrzeugs vor 1.4.2000: JA - Xenon ohne SWRA und ALWR: JA Haltet mich für verrückt aber ich habe letzte Woche mit einem KÜS Prüfer gesprochen und er sagte mir, dass wenn die Umsüstung vor 2000 passiert ist, dass es legal ist ohne die zusatzelemente Xenon zu verbauen. Natürlich wurde (wenns gefragt wird) Xenon im Fahrzeug vor 2000 verbaut. ![]() Jetzt mal ernsthaft: Wie will jemand einem nachweisen, dass die Xenoneinrichtung NICHT vor 2000 verbaut wurde? War doch zu der Zeit keine Eintragungpflicht...? Hier die Seite: Xenon Ich bitte um Meinungen von euch! | |||
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