Ich habe bei mir in meinen Klarglasblinkern eine Zusätzliche Fassung mit einer gelben 5w-Birne , wie bei den Kotflügelblinkern verbaut . Ist allerdings so von ebay gekauft und original . Die sind am Standlicht mit dran ( siehe meine Bilder ) und nennen sich Positionsleuchten . Diese müssen Gelb sein , da sie ja kein Standlicht sind und bestimmte abmessungen erfüllen , wie beim Golf 3 im Blinker . Durch die 5w beim Blinken ist der Unterschied eindeutig sichtbar zum Posilicht und von daher erfüllen sie auch die Normen . Verboten wiederrum wären die zusätzlichen Seitenmarkierungsleuchten mit vorne weiß und hinten rot , bzw. Lampen die nicht die entsprechenden Abstände und Maße einhalten .
Die an der Seite heißen Seitenmarkierungsleuchten , da muß man Unterscheiden .
Für Seitenmarkierungsleuchten am PKW benötigt man laut Tüv eine ABE , es gibt ja auch welche am LKW , da sind sie auf grund der länge des Fahrzeugs allerdings Pflicht . Volvo z.B. hat diese ja serienmäßig verbaut und es gibt als auflage dafür nur das sie Gelb sein müssen und bestimmte abstände einhalten sollen genau wie die helligkeit pro lampe von nicht mehr als 5w erreichen .
Diese Informationen beruhen auf der Aussage meines TÜVonkels der zu meinen Posileuchten lediglich bei der Tüvabnahme sagte das eine auf der Beifahrerseite nicht geht und ich doch bitte eine neue Birne einsetzen soll , worauf ich ihn dann mit der Frage löcherte was man jetzt darf und was nicht .
Desweiteren habe ich bei einer Freundin in ihrem Golf in die weißen originalblinker vorne eine 5w-birne eingesetzt und ebenfalls mit ans Standlicht angeschlossen , da ihre Blinker jetzt in den Scheinwerfern sitzen ( klarglas ) und sie die Posileuchten bei mir so toll fand . Sie hatte letzte Woche Tüvtermin und ist auch ohne Mängel oder Probleme über den Tüv gekommen .