Pardon? Modelljahr ist hier völlig egal. Die Wegstreckenzahl muss genau oder annähernd stimmen sowie die Zylinderzahl.
MFG
Natürlich ist das Modelljahr wichtig!
Es gab eine Änderung der Wegstreckenkennzahl ab 95 im VR6!
Ausserdem muss die Wegstreckenkennzahl kleiner oder gleichgroß sein, alles andere ist nach §57 Abs2 STVZO nicht zulässig. Der Tacho darf nicht weniger anzeigen als du fährst.
Und meine Tachoabweichung liegt mit einer speziellen GPS-Prüfung bei +0,5% mit vollem Profil und +1,1% mit abgefahrenem Profil, die mehr angezeigt werden. Das nur so als Randbemerkung zum Thema Tachogenauigkeit.