Meine Scheinwerfer haben ja auch eine kleine Erhebung auf der linken Seite.
Imho kann das aber nicht blenden, da kein ansteigender Keil vorhanden ist.
Hier sieht man z.B. sehr deutlich, dass der Keil weiter nach rechts ansteigt, bei Linksverkehr würde der Keil also deutlich in den Gegenverkehr auf der rechten Seite leuchten und den Gegenverkehr damit blenden.
Das ist aber bei unseren Scheinwerfern nicht möglich, ohne ansteigenden Keil wird auch kein Gegenverkehr geblendet.
Das haben mir auch mehrere Freunde bestätigt denen ich bei Dämmerung/Dunkelheit schon entgegengekommen bin
...Leuchtweitenregulierung brauchen Importfahrzeuge auch nicht, hier gibt es eine Ausnahmeregelung, die hat mein weißer Legacy auch eingetragen.
Von daher seh ich da keine Probleme die Scheinwerfer auch in D zu fahren... aber OK, wenn der TÜV-Prüfer überpingelig ist, könnte der das vielleicht auch bemängeln.