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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Golf-Liebhaber ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
Hallo Ich habe vor eine gecleante frontstossstange zu verbauen! Nur ich habe eine Vento Front angebaut und möchte diese auch beibehalten Wie bekomme ich eine Legale lösung mit den Blinker hin? mfg | |||
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| | #2 | |||
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| Spirit of the Streets |
Gibt es so einfach nicht.. Wurde hier auch besprochen: http://www.golf3.de/showroom/62382-o...-front-36.html | |||
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| | #3 | |||
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| Akzent-Setzer |
blinker anbauen, die auch GEPRÜFT sind. | |||
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| | #4 | |||
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| Golf-Liebhaber ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
und das haut hin? z.B. Golf 2 | |||
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| | #5 | |||
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| Forenheiliger | | |||
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| | #6 | |||
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| Forenseele |
du brauchst die mindeshöhe von 35cm com boden weg zur unterkante.. das ist EU-weit so.. weil ich wollte das auch so machen.. und die Blinker in die Scheinis baun, ist nicht erlaubt.. logisch.. also ich habs aufgegeben einen legalen weg zu finden.. wer andere meinung ist sollte mich bitte aufklären ![]() lg | |||
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| | #7 | |||
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| KISTE :> |
Könnte mir schwarze Golf 2 Blinker zwischen den Kühlergrillrippen vorstellen Musst hald vorher mal mit nem TÜVer sprechen, was der dazu sagt und ob er evtl. ne Idee hat. | |||
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| | #8 | |||
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| Forenheiliger | Zitat:
Ich hab auch schon nach ner lösung gesucht aber nichts gefunden. Ich meine: Lösungen gibt es genug, aber keine die eintragungsfähig wäre... Geändert von Steven9291 (08.09.2010 um 12:10 Uhr) | |||
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| | #9 | |||
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| KISTE :> |
Höchstens Blinker raussuchen die ne möglichst gerade Struktur haben, zugelassen sind und diese dann in die Cleane Stoßstange mit einlassen Fast unsichtbar werden die dann aber wohl nur bei Autos mit schwarzem Lack :/ Wirklich blöde, aber wie gesagt, ich würd mir mal n paar Ideen aufschreiben und zum TÜV gehen. Vllt findest du jmd der dir das einträgt, dann biste auf der sicheren Seite ![]() edit: die blinker könntest du evtl auch anstatt der leiste vom grill zwischen scheinwerfer und stoßstange bekommen Ob es was ausschaut ist die andere Frage :b | |||
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| | #10 | |||
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| Forenseele |
die blinker auf dem bild sind deutlich zu tief. | |||
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| | #11 | |||
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| User entfernt |
Ich würds auch wie Cyprien gesagt hat machen. Einfach mal paar Ideen aufschreiben und damit zum Tüv. Dann kannst du das mal mit besprechen was er davon hält, bzw. einträgt. Cleane Vento front würde ich das Standlicht zum Blinker umbauen, was aber nicht legal wäre. Aber ich hab weder Vento front noch clean, also egal. p.s. so wie der schwarze 3er hätte ich mein Kennzeichen auch gern, aber auch zu tief | |||
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| | #12 | |||
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| Forenseele |
das mitn kennzeichen is schnurz egal.. bei den blinkern sieht das anders aus. ög | |||
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| | #13 | |||
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| KISTE :> |
So ganz egal ist das nicht, Kennzeichen hat auch eine Mindesthöhe Genau wie die Scheinwerfer und wie schon gesagt wurde, auch die Blinker Aber Höhendiskussionen über andere Teile wären jetzt OffTopic | |||
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| | #14 | |||
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| Forenseele |
Jo.. das stimmb.. nur is das sicher kein schlimmes vergehen.. bin 3 jahre mit minimaler Tafel rumgefahren.. da werden die grünen nicht viel mekkern.. aber mit den blinkern sehe ich das anders | |||
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| | #15 | |||
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| Golf-Tieferleger |
Schonmal dran gedacht die Blinker hinter den Grill zu setzten? Hatte ich auch schon überlegt, allerdings bin ich nicht dazu gekommen zu schauen ob das rechtens ist...dachte dabei an Motorad blinker, die einfach von innen mit dem Grill verschraubt, verklebtgeklebt werden oder wie auch immer^^ Würde mich auch mal intressieren ob da vllt jmd. von euch schon Erfahrungen mit gemacht hat. Gruß Ares | |||
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| | #16 | |||
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| Forenabhängiger |
Soweit ich weiß sind Motorradblinker nur an Motorrädern zulässig. | |||
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| | #17 | |||
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| Akzent-Setzer | Zitat:
Genaueres steht in der StvZO. Einfach mal reinschauen | |||
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| | #18 | |||
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| Spirit of the Streets |
§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger (1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen. (1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen. (2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern. (3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig. (4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind 1. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein, 2. an Krafträdern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein, 3. an Anhängern paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, 4. an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind, an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen, 5. an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich. (5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an 1. einachsigen Zugmaschinen, 2. einachsigen Arbeitsmaschinen, 3. offenen Krankenfahrstühlen, 4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, 5. folgenden Arten von Anhängern: a) eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden; b) angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken; c) einachsigen Anhängern hinter Krafträdern; d) Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung). (6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen. | |||
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| | #19 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Naja beim Micra sind die Blinker ja auch mehr oder weniger im Grill. | |||
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| | #20 | |||
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| Forenheiliger |
ja aber wesentlich weiter auseinander wie sie beim 3er Golf wären | |||
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