TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 07.09.2010, 19:30 #1
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Standard Legale Lösung für Vento front und cleane stoßi

Hallo

Ich habe vor eine gecleante frontstossstange zu verbauen!
Nur ich habe eine Vento Front angebaut und möchte diese auch beibehalten
Wie bekomme ich eine Legale lösung mit den Blinker hin?

mfg


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Alt 07.09.2010, 19:36 #2
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Gibt es so einfach nicht..

Wurde hier auch besprochen: http://www.golf3.de/showroom/62382-o...-front-36.html
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Alt 07.09.2010, 19:40 #3
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blinker anbauen, die auch GEPRÜFT sind.
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Alt 07.09.2010, 19:42 #4
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und das haut hin?

z.B. Golf 2
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Alt 08.09.2010, 08:53 #5
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Zitat:
Zitat von lars23 Beitrag anzeigen
und das haut hin?

z.B. Golf 2
Golf2 Blinker werden z.B. von Rieger auch bei einigen Umbauten verwendet.
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Alt 08.09.2010, 09:21 #6
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du brauchst die mindeshöhe von 35cm com boden weg zur unterkante..

das ist EU-weit so.. weil ich wollte das auch so machen..
und die Blinker in die Scheinis baun, ist nicht erlaubt.. logisch..

also ich habs aufgegeben einen legalen weg zu finden..

wer andere meinung ist sollte mich bitte aufklären

lg
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Alt 08.09.2010, 09:47 #7
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Könnte mir schwarze Golf 2 Blinker zwischen den Kühlergrillrippen vorstellen
Musst hald vorher mal mit nem TÜVer sprechen, was der dazu sagt und ob er evtl. ne Idee hat.
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Alt 08.09.2010, 09:54 #8
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Zitat:
Zitat von Cyprien Beitrag anzeigen
Könnte mir schwarze Golf 2 Blinker zwischen den Kühlergrillrippen vorstellen
Musst hald vorher mal mit nem TÜVer sprechen, was der dazu sagt und ob er evtl. ne Idee hat.
Kannste normal vergessen, die sind dann nicht weit genug auseinander.

Ich hab auch schon nach ner lösung gesucht aber nichts gefunden.

Ich meine: Lösungen gibt es genug, aber keine die eintragungsfähig wäre...

Geändert von Steven9291 (08.09.2010 um 12:10 Uhr)
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Alt 08.09.2010, 12:26 #9
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Höchstens Blinker raussuchen die ne möglichst gerade Struktur haben, zugelassen sind und diese dann in die Cleane Stoßstange mit einlassen
Fast unsichtbar werden die dann aber wohl nur bei Autos mit schwarzem Lack :/

Wirklich blöde, aber wie gesagt, ich würd mir mal n paar Ideen aufschreiben und zum TÜV gehen. Vllt findest du jmd der dir das einträgt, dann biste auf der sicheren Seite

edit:
die blinker könntest du evtl auch anstatt der leiste vom grill zwischen scheinwerfer und stoßstange bekommen
Ob es was ausschaut ist die andere Frage :b

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Alt 08.09.2010, 12:35 #10
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die blinker auf dem bild sind deutlich zu tief.




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Alt 08.09.2010, 13:05 #11
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Ich würds auch wie Cyprien gesagt hat machen.
Einfach mal paar Ideen aufschreiben und damit zum Tüv. Dann kannst du das mal mit besprechen was er davon hält, bzw. einträgt.

Cleane Vento front würde ich das Standlicht zum Blinker umbauen, was aber nicht legal wäre. Aber ich hab weder Vento front noch clean, also egal.

p.s. so wie der schwarze 3er hätte ich mein Kennzeichen auch gern, aber auch zu tief
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Alt 08.09.2010, 13:15 #12
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das mitn kennzeichen is schnurz egal..

bei den blinkern sieht das anders aus.

ög
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Alt 08.09.2010, 13:35 #13
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So ganz egal ist das nicht, Kennzeichen hat auch eine Mindesthöhe
Genau wie die Scheinwerfer und wie schon gesagt wurde, auch die Blinker

Aber Höhendiskussionen über andere Teile wären jetzt OffTopic
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Alt 08.09.2010, 13:38 #14
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Jo.. das stimmb.. nur is das sicher kein schlimmes vergehen.. bin 3 jahre mit minimaler Tafel rumgefahren.. da werden die grünen nicht viel mekkern..

aber mit den blinkern sehe ich das anders
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Alt 08.09.2010, 14:04 #15
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Schonmal dran gedacht die Blinker hinter den Grill zu setzten?
Hatte ich auch schon überlegt, allerdings bin ich nicht dazu gekommen zu schauen ob das rechtens ist...dachte dabei an Motorad blinker, die einfach von innen mit dem Grill verschraubt, verklebtgeklebt werden oder wie auch immer^^
Würde mich auch mal intressieren ob da vllt jmd. von euch schon Erfahrungen mit gemacht hat.

Gruß Ares
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Alt 08.09.2010, 14:06 #16
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Soweit ich weiß sind Motorradblinker nur an Motorrädern zulässig.
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Alt 08.09.2010, 14:15 #17
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Zitat:
Zitat von Ares Beitrag anzeigen
Schonmal dran gedacht die Blinker hinter den Grill zu setzten?
Hatte ich auch schon überlegt, allerdings bin ich nicht dazu gekommen zu schauen ob das rechtens ist...dachte dabei an Motorad blinker, die einfach von innen mit dem Grill verschraubt, verklebtgeklebt werden oder wie auch immer^^
Würde mich auch mal intressieren ob da vllt jmd. von euch schon Erfahrungen mit gemacht hat.

Gruß Ares
Die Blinker müssen einen bestimmten Abstand zueinander haben.
Genaueres steht in der StvZO. Einfach mal reinschauen
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Alt 08.09.2010, 14:16 #18
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§ 54 Fahrtrichtungsanzeiger
(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen mit Fahrtrichtungsanzeigern ausgerüstet sein. Die Fahrtrichtungsanzeiger müssen nach dem Einschalten mit einer Frequenz von 1,5 Hz +- 0,5 Hz (90 Impulse +- 30 Impulse in der Minute) zwischen hell und dunkel sowie auf derselben Fahrzeugseite - ausgenommen an Krafträdern mit Wechselstromlichtanlage - in gleicher Phase blinken. Sie müssen so angebracht und beschaffen sein, daß die Anzeige der beabsichtigten Richtungsänderung unter allen Beleuchtungs- und Betriebsverhältnissen von anderen Verkehrsteilnehmern, für die ihre Erkennbarkeit von Bedeutung ist, deutlich wahrgenommen werden kann. Fahrtrichtungsanzeiger brauchen ihre Funktion nicht zu erfüllen, solange sie Warnblinklicht abstrahlen.
(1a) Die nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht werden. Die nach vorn wirkenden Fahrtrichtungsanzeiger und die zusätzlichen seitlichen Fahrtrichtungsanzeiger dürfen an beweglichen Fahrzeugteilen angebaut sein, wenn diese Teile nur eine Normallage (Betriebsstellung) haben. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Fahrtrichtungsanzeiger, die nach § 49a Abs. 9 und 10 abnehmbar sein dürfen.
(2) Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten. Fahrtrichtungsanzeiger dürfen die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern.
(3) Als Fahrtrichtungsanzeiger sind nur Blinkleuchten für gelbes Licht zulässig.
(4) Erforderlich als Fahrtrichtungsanzeiger sind

1.
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Statt der Blinkleuchten an der Vorderseite dürfen Fahrtrichtungsanzeiger am vorderen Teil der beiden Längsseiten angebracht sein. An Fahrzeugen mit einer Länge von nicht mehr als 4 m und einer Breite von nicht mehr als 1,60 m genügen Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten. An Fahrzeugen, bei denen der Abstand zwischen den einander zugekehrten äußeren Rändern der Lichtaustrittsflächen der Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite mehr als 6 m beträgt, müssen zusätzliche Fahrtrichtungsanzeiger an den beiden Längsseiten angebracht sein,
2.
an Krafträdern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Vorderseite und an der Rückseite. Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen. Wird ein Beiwagen mitgeführt, so müssen die für die betreffende Seite vorgesehenen Blinkleuchten an der Außenseite des Beiwagens angebracht sein,
3.
an Anhängern
paarweise angebrachte Blinkleuchten an der Rückseite. Beim Mitführen von 2 Anhängern genügen Blinkleuchten am letzten Anhänger, wenn die Anhänger hinter einer Zugmaschine mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden oder wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,
4.
an Kraftomnibussen, die für die Schülerbeförderung besonders eingesetzt sind,
an der Rückseite zwei zusätzliche Blinkleuchten, die so hoch und so weit außen wie möglich angeordnet sein müssen,
5.
an mehrspurigen Kraftfahrzeugen und Sattelanhängern - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und deren Anhänger - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t an den Längsseiten im vorderen Drittel zusätzliche Blinkleuchten, deren Lichtstärke nach hinten mindestens 50 cd und höchstens 200 cd beträgt. Für diese Fahrzeuge ist die Anbringung zusätzlicher Fahrtrichtungsanzeiger nach Nummer 1 nicht erforderlich.

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1.
einachsigen Zugmaschinen,
2.
einachsigen Arbeitsmaschinen,
3.
offenen Krankenfahrstühlen,
4.
Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,
5.
folgenden Arten von Anhängern:

a)
eisenbereiften Anhängern, die nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden;
b)
angehängten land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten, soweit sie die Blinkleuchten des ziehenden Fahrzeugs nicht verdecken;
c)
einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;
d)
Sitzkarren (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe i der Fahrzeug-Zulassungsverordnung).

(6) Fahrtrichtungsanzeiger an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.
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Alt 08.09.2010, 14:25 #19
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Naja beim Micra sind die Blinker ja auch mehr oder weniger im Grill.
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Alt 08.09.2010, 14:27 #20
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ja aber wesentlich weiter auseinander wie sie beim 3er Golf wären







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