TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 28.06.2010, 13:39 #1
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Standard Hiltrac Gewindefahrwerk - gleiche Einstellungen?

Hallo,
ich war vor 2 Stunden beim TüV und wollte mein Fahrwerk eintragen lassen.
Vorne bin ich zu tief, sodass die Scheinwerfer keine 50 cm über'm Boden sind, doch das ist nicht mein Anliegen.

Es handelt sich um das Hiltrac Gewindefahrwerk.
Dieses habe ich vorne tiefer eingestellt, als hinten. Und das war auch das, was dem Prüfer als erstes aufgefallen ist. Er sagte ich müsse das Fahrwerk vorne und hinten gleich eingestellt haben - so würde es auch im Gutachten stehen.

Hab das natürlich nicht geglaubt - Gewindefahrwerk ist doch dafür da, dass ich es millimetergenau so einstellen kann, wie es es haben will.

So, also war ich bei meinem Nachbarn, der direkt neben mir eine Werkstatt hat.
Er hat nichts darüber gefunden, dass es so sein muss.
Auch Bremer, der die Fahrwerke anbietet, sagte mir, dass der TüVer im Unrecht sei.
Auch ich hab nichts darüber gefunden.
Also nochmal beim TüV angerufen, der Typ stellt sich echt sturr und meint das würde unter Auflagen im Gutachten stehen.
Hab ich natürlich auch durchgelesen, doch das steht da einfach nicht.

Bin ich jetzt blind und blöd?

Ich werde das Fahrwerk natürlich vorne und hinten gleichauf schrauben, dass der nicht wieder rumheult. Es geht mir jetzt nur darum, dass der Typ doch totalen Bullshit labert, oder nicht?


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Alt 28.06.2010, 13:46 #2
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ist totaler bullshit. hab ich ja noch nie gehört wichtig ist das die achse gleich tief ist ansonsten hast du ja den maximalen verstellbereich angegeben und innerhalb diesem bereich kannst du frei wählen.

das mit den scheinis war aber ein dummer fehler das misst man doch vorher nach
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Alt 28.06.2010, 13:47 #3
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Das wäre mir auch sehr neu :O
bei uns in der Firma verbauen wir die ja auch, und darüber hat sich noch kein Prüfer (GTÜ) beschwert :/
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Alt 28.06.2010, 13:48 #4
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Ja, das mit den Scheinis war blöd
Aber somit hab ich eine weitere Bestätigung, dass ich im Recht bin.
Am Mittwoch frag ich ihn mal, wo das steht Da bin ich echt gespannt.
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Alt 28.06.2010, 13:49 #5
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Ich würd einfach zu nem anderen Tüver fahren =/ Der Kerl hat doch keine Ahnung wovon er redet. Denn soll er dir das zeigen wo das steht und sonst soll ers eintragen =/
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Alt 28.06.2010, 13:56 #6
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problem ist das so ne abnahme im ermessen das tüvvers liegt wenn er nicht will will er nicht und da nützt es nix auf die kacke zu hauen is leider so
allerdings hindert dich keiner daran es so tief wie möglich eintragen zu lassen und es dann nach oben hin anzu passen
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Alt 28.06.2010, 14:38 #7
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Wundert mich das dein Prüfer überhaupt nach den Scheinwerfern geschaut hat !!!!

Als ich da war wegen eintragen, haben die nur geschaut obs irgendwo schleift, haben dann Fahrzeughöhe und abstand Radmitte bis Brödelkante gemessen und dann ohne zu murren eingetragen!!!

Ich würde mal den TÜVer wechseln......
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Alt 28.06.2010, 14:49 #8
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Der hat mir ja jetzt schon 'ne Rechnung geschrieben -.- und meine Mängel aufgeschrieben. Kann ich damit auch zu einem anderen TüV, oder müsste ich dann mehr zahlen?
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Alt 28.06.2010, 14:55 #9
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Wohl möglich das es dann teurer ist!!!...so wären es ja dann nur die kosten für die nachprüfung!!! hmmmm,...voll Blöd!!!!!

oder du beist in den sauren Apfel, behbest die genannten "mängel"....lässt alles eintragen und schraubst ihn später wieder auf ne gescheite tiefe ..
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Alt 28.06.2010, 15:04 #10
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Natürlich, so will ich das auch machen.
Find's jetzt nur total nervig. Heute runterschrauben, Mittwoch zum TüV und dann wieder hochschrauben, dass ich die Keilform beibehalten kann.
Aber wenn ich am Mittwoch da bin, werde ich darauf bestehen, dass er mir die Stelle im Gutachten zeigt, wo steht, dass das so sein soll.

Ich stell den Wagen jetzt genau waagerecht. Kotflügel bis Boden bekommen die gleichen Abstände. Einschränkungen des Gutachtens werden natürlich eingehalten.
Und dann soll der mir versuchen das nicht einzutragen.
Aber er sitzt ja dennoch am längeren Hebel

Werde auf jeden Fall Bericht erstatten.
Ich wollte nur hören, ob ihr der selben Meinung seid, wie ich es bin.
Und ihr müsst ehrlich sein, sowas beklopptes bekommt man nicht jeden Tag zu hören,oder?^^




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Alt 28.06.2010, 15:23 #11
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Manche Tüver sitzen echt auf einem ziehmlich hohen Ross.......Ist dann schon echt krass auf welche angeblichen tatsachen die sich berufen
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Alt 30.06.2010, 12:21 #12
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Ich bekomm das Gewinde hinten kein Stück gedreht
Muss gleich nochmal Rostentferner holen, WD 40 hat leider nichts gebracht.
Ich war grade beim TüV - anderer Prüfer, aber selbe Entscheidung. Hab jedoch nur nachgefragt, wo das denn bitte stehen soll.
Und er konnte es mir tatsächlich zeigen:

Der letzte Satz unter Auflagen:

Die Einstellung ist jeweils so vorzunehmen, dass das Fahrzeug im Leerzustand plus Fahrer gerade steht.

Ich glaub da immer noch nicht dran. Das kann der doch nur falsch interpretiert haben. Diese Aussage kann sich doch wohl nur auf eine Achse beziehen.


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