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Hallo, ich war vor 2 Stunden beim TüV und wollte mein Fahrwerk eintragen lassen. Vorne bin ich zu tief, sodass die Scheinwerfer keine 50 cm über'm Boden sind, doch das ist nicht mein Anliegen. Es handelt sich um das Hiltrac Gewindefahrwerk. Dieses habe ich vorne tiefer eingestellt, als hinten. Und das war auch das, was dem Prüfer als erstes aufgefallen ist. Er sagte ich müsse das Fahrwerk vorne und hinten gleich eingestellt haben - so würde es auch im Gutachten stehen. Hab das natürlich nicht geglaubt - Gewindefahrwerk ist doch dafür da, dass ich es millimetergenau so einstellen kann, wie es es haben will. So, also war ich bei meinem Nachbarn, der direkt neben mir eine Werkstatt hat. Er hat nichts darüber gefunden, dass es so sein muss. Auch Bremer, der die Fahrwerke anbietet, sagte mir, dass der TüVer im Unrecht sei. Auch ich hab nichts darüber gefunden. Also nochmal beim TüV angerufen, der Typ stellt sich echt sturr und meint das würde unter Auflagen im Gutachten stehen. Hab ich natürlich auch durchgelesen, doch das steht da einfach nicht. Bin ich jetzt blind und blöd? Ich werde das Fahrwerk natürlich vorne und hinten gleichauf schrauben, dass der nicht wieder rumheult. Es geht mir jetzt nur darum, dass der Typ doch totalen Bullshit labert, oder nicht? | |||
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