TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 09.06.2010, 09:37 #1
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Standard Polizei sagt nix aber Ordnungsamt !!!

So , ich wurde am Fr von der Polizei herrausgezogen (Gründe egal)!
Jedenfalls nach einigen minuten vielen ihm meine Rücklichter auf, die ich rot Lasiert habe aber wo noch das E-prüfzeichen sichtbar ist. Die Warnblinkanlage war dabei an, also hat er die roten Blinker auch gesehen. Er schaute sich das E zeichen an und sagt nix weiter.
Gestern stand das Ordnungsamt vor meiner Tür und stellte mir eine 2. Mängelkarte aus sprachen auch das Thema Punkte und Strafgeld an, diesmal wegen den Rücklichtern. Ich weis das sie eigendlich nicht zugelassen sind ^^. Aber warum sagt der Cop nix und will nur das E-Zeichen sehen und warum macht das Ordnungsamt so doof ? Jedenfalls muss ich zum Tüv und die beseitigung vorzeigen. Gibt es ne möglichkeit die Rücklichter einzutragen ?


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Alt 09.06.2010, 09:48 #2
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Vllt hatten die keine lust auf diskussion
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Alt 09.06.2010, 09:56 #3
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Zitat:
Zitat von Proof Beitrag anzeigen
Gibt es ne möglichkeit die Rücklichter einzutragen ?
Nein - rumgeschmiere an Rückleuchten ist grundsätzlich eine unzulässige Veränderung, die auch nicht vom E-Prüfzeichen abgedeckt ist.

Wenn ich braunes Zuckerwasser in "Jim Beam"-Flaschen abfülle, steht zwar Jim Beam drauf, aber es ist kein Jim Beam drin.

Von daher ist allein die Begründung "Das E-Prüfzeichen ist noch sichtbar." überhaupt nicht von Belang. Offen gesagt, frage ich mich sogar, ob du bei deiner Handlung reifliche Überlegungen vorgenommen hast. Offengestanden zweifle ich daran.

No Offense - aber die Dinger müssen von Bord.
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Alt 09.06.2010, 10:03 #4
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Das O-Amt wird ja nicht zufällig vorbeigekommen sein, hatten wohl nen Tipp von der Polizei. Warum sie selbst nix gesagt haben, kA - vll. wirklich kein Bock auf Diskussionen.

Chance auf Eintragung hast du eigentlich nicht, Blinker müssen orange sein (außer bei Sondergenehmigungen bei us-fahrzeugen, so eine bekommst du aber nicht). Es gibt zwar n "Gutachten" für eingefärbte Rückleuchten, aber das soll gefälscht sein.
Und auch eine Eintragung macht'S nicht legal, gibt ja einige LEut, die alles mögliche bei freundlichen Prüfern eintragen ließen (oder für viel Geld), aber nur weil es einmal eingetragen wurde, heißt es nicht, dass es damit legal ist und bei nem anderen Prüfer nicht beanstandet werden könnte.
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Alt 09.06.2010, 10:15 #5
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Kk, glaube ehr weniger das die von der Polizei info´s bekommen haben. Kollege ist mit dem Auto gefahren da er vermessen wurde. An der Kreuzung hat das O-Amt dann das Fahrzeug endeckt, ist gewedet und hinterher. Haben ihn dann aber an einer roten Ampel verloren. Also MUSS ich die dinger raus machen ! Wie siehts den dann mit dem Hella Magic Color aus ? Sind ja auch zum großteil rot oder irr ich mich da ? Gruß Proof

Edit : Der Polizist hatte nix gegen Diskutieren, es wurden andere sachen bemängelt ^^ Also ehr weniger damit zu tun
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Alt 09.06.2010, 10:23 #6
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Ja die Hella MC sind rot das stimmt haben aber innen drin ne orange Streuscheibe dadurch ist der Blinker orange
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Alt 09.06.2010, 10:42 #7
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Die blinker müssen in Deutschland Orange aufblinken, alles andere ist verboten.
Hatte sie ja selbst ne zeit lang weiß, bis ichs ändern mußte ^^
Begründung, ein hinterman könne den Blinker (weiß) für rückwärts gang halten....
Es ist auch irritierend für jemanden der hinter einem fährt, da nen blinker ja "normal" orange leuchtet ^^

(Rot = Fahrtlicht, Bremse)

Würde auch nicht zu nem GA gehen der allen shice einträgt.....
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Alt 09.06.2010, 10:59 #8
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Eintragen tut es hier sowieso keiner, das habe ich grade geklärt. Danke trotzdem
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Alt 09.06.2010, 12:36 #9
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das ORDNUNGSAMT hat gar nichts mit dem fließenden verkehr zu tun......

z.b. umweltplakette:

wenn du parkst, darf das o-amt dich drann kriegen

fährst du aber, können sie dir nichts, sie dürfen auch nicht in den verkehr eingreifen, sprich dich anhalten!

eine verfolgung wäre also eine völlig übertriebene reaktion, vorallem dann, wenn der fahrer vorschriftsmäßig gefahren ist.

stand der wagen auf der straße oder auf privat grundstück als das ordnungsamt geklingelt hat? mit welcher begründung stellen die neuerdings mängelkarten aus? hast du den verstoß zu gegeben ?
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Alt 09.06.2010, 13:17 #10
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Also mal zum Thema blinken zu kommen. Hatte mich immer gewundert ab und zu warum manche Autos weiß blinken Dann ists ja wirklich net der Rückwärtsgang gewesen sondern unzulässige Rücklichter/Streublenden. Mensch da hab ich ja wieder was dazugelernt




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Alt 09.06.2010, 13:52 #11
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@cologne_cruiser das O-Amt stand gegenüber an einer Kreuzung. Die Nebler waren an. Sie haben sich das KZ gemerkt, sind dann zu mir nachhause gekommen und haben eine mängelkarte wegen den Rotlasierten Rücklichtern ausgeschrieben. Was sie dürfen weis ich nicht darum habe ich das Thema erstellt . Gruß
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Alt 09.06.2010, 13:52 #12
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Wenn die Autos weiß blinken ist entweder die Birne da drin falsch (weiße in der Blödheit eingebaut) oder verschlissen und der Lack verbrannt u.a. von der Sonne. Beides wird u.U. beanstandet. Das erste ist eine unzulässige Verwendung und kostet Geld, das zweite ist eher nur ein Verschleiss-Mangel und der muss abgestellt werden. Für eine normale Alterung musst du i.d.R. kein Bußgeld zahlen. Nachweis der verschlissenen Lampe solltest du aber haben.

Dass das Ordnungsamt hinterher gefahren ist, hatte wohl nur den Zweck das Kennzeichen und den Tatbestand festzustellen.

Mit den Nebenscheinwerfern habt ihr die herbeigelockt. So wie die Parker in zweiter Reihe die Warnblinkanlage als Politessenherbeiruf nutzen oder wie das Licht die Motten.

Wenn du jetzt zahlst und Punkte krioegst bist du selber schuld und kannst kaum Mitleid erwarten. Was dir aber passieren kann: Du bekommst zwei Zettel einen von der Zulassungsstelle und einen vom Ordnungsamt der Gemeinde in der das war. Da es sich nur um eine Tat handelt, musst du auch nur einmal zahlen. Zahlen den billigeren und verweise beim anderen auf die erfolgte Bestrafung und das Verbot der Mehrfachbestrafung im Grundgesetz. Sollte ein Bußgeldbescheid erfolgen musst du Einspruch einlegen, damit du das begründest und der nicht rechtskräftig wird.

Und ich rate dir: Ändere das sofort ab mit den Lichtern.

Wolfgang
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Alt 09.06.2010, 13:54 #13
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Andere Lichter habe ich hier werden eingebaut. Ich habe am fr die karte wegen dem Lenkrad bekommen und gestern die für die Rücklichter. Polizei meinte das ich die Eintragung Kopiern soll und der Polizei vorlegen soll und die Karte abstempeln lassen muss . Auf der Karte vom O-Amt steht : Ihre zuständige Kraftfahrzeug-Zulassungstelle wird hiervon unterrichtet.Bitte weisen Sie dieser die Beseitigung der Mägel/Schäden nach bis zum...
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Alt 09.06.2010, 14:00 #14
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Ich habe mal nen 3er BMW gefahren mit pechschwarz lackierten Rückleuchten. Der Tüvheini guckt nach dem E-Zeichen und hat es nicht bemängelt!! Hätten mich die Grünen angehalten hätte ich bezahlen müssen... kanns doch auch nicht sein oder? Vorallem weil die Lichter schon beim Kauf dran waren....
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Alt 09.06.2010, 14:46 #15
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Zitat:
Zitat von whiskey2010 Beitrag anzeigen
Ich habe mal nen 3er BMW gefahren mit pechschwarz lackierten Rückleuchten. Der Tüvheini guckt nach dem E-Zeichen und hat es nicht bemängelt!! Hätten mich die Grünen angehalten hätte ich bezahlen müssen... kanns doch auch nicht sein oder? Vorallem weil die Lichter schon beim Kauf dran waren....

Der eine merkt es, der andere nicht (oder der will halt nicht )



Und deshalb meinst du wäre das erlaubt gewesen ?

Das ist alles andere als ne Begründung!
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Alt 09.06.2010, 14:58 #16
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Ich schließ mich H4rDc0R3 an wusst ich so acuh noch nit. Würd mich aber auch mal intressieren warum die Mängelkarten austellen.
Mich haben die einmal drangekriegt weil ich meine Mutter vom Geschäft abgeholt hab und das war ne Anliegerzone, für sie hatte ich leider kein Anliegen... Also 15€ -.-
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Alt 09.06.2010, 15:02 #17
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Nein nein ich wußte das es nicht erlaubt ist. Aber is ja wohl lachhaft oder? Ich muß doch als "LEIHE"" davon ausgehen können. wenn ich mit meinem Wagen zum Tüv fahre und es bestehen keine Mängel das ich ihn so fahren darf!!!!
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Alt 09.06.2010, 15:08 #18
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Habs mal hochgestellt. Ob das O-Amt es nun darf oder nicht weis ich nicht
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Alt 09.06.2010, 15:43 #19
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an deiner stelle würde ich mal zum ordnungsamt fahren und dort vorsprechen.

wenn die ja nicht sofort gekommen sind, als das fahrzeug in bewegung war, ist es lanze, so lange das fahrzeug steht kannste da auch keine rückleuchten montiert haben.
sagste halt, du hattest die montiert und wolltest mal schauen wie die aussehen und wenn es dir gefällt, damit zum tüv fahren...

damit sollte die sache in meinen augen gegessen sein, weil ja wie gesagt das fahrzeug stand und nicht bewegt wurde, das es vorher bewegt wurde schön und gut, aber das geht das ordnungsamt meines wissens nach nichts an, den fließenden verkehr haben die inruhe zu lassen, da würde ich mich noch mal erkundigen beim amt.


mein bruder fährt immer wegen parknöllchen zum amt direkt und kommt jedes mal damit durch...
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Alt 09.06.2010, 15:54 #20
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Zitat:
Zitat von cologne_cruiser Beitrag anzeigen


mein bruder fährt immer wegen parknöllchen zum amt direkt und kommt jedes mal damit durch...
Womit kommt er durch????
Wenn er falsch geparkt hat,wird er zahlen müssen.Ist doch kein Basar!
Und auch das Ordnungsamt darf der fließenden Verkehr anhalten.Denn eine Lichtechnische einrichting,die Rücklichter,sind sicherheitrelevant!Und auch sowas darf das Ordnungsamt bearbeiten!Das Ordnungsamt ist nämlich auch eine "Polizei-Behörde" ,sprich mit Vollzugsrechten ausgestattet.Wobei Du allerdings besser von Behörden mit "Hoheitlichen Aufgaben" sprechen solltest.
Wers nicht glaubt sollte mal zum Ordnungsamt fahren und sich beraten lassen,bzw. erkundigen.Aber klugscheißen wer was darf und was nicht ist jedenfalls nicht in Ordnung.

Und nur mal angebaut um zu gucken obs gefällt und eventuell zum TÜv is nicht.
Nach dem anbau hast du sofort zum TÜV zu fahren,sollte dieser es nicht eintragen ist es unverzüglich wieder zu entfernen.Dabei ist die Tolleranz noch das man nach Hause fahren darf.Aber dann einfach Auto abstellen ist nicht.Grade wenn das auto öffentlich parkt.Denn wenn es öffentlich steht,wird auch davon ausgegangen das damit gefahren wird.Sofern angemeldet und versichert.






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