TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 09.06.2010, 21:47 #1
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Ordnungsamt wird schon wissen was die bemängeln dürfen oder nicht.
Die sollten sich zwar besser um wichtigere Dinge kümmern aber in diesem Fall hast du Pech gehabt.

Wenn du dort des öfteren parkst würde ich aufpassen.
Die haben dich ab jetzt im Auge.


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Alt 09.06.2010, 22:40 #2
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Zitat:
Zitat von VR6 Power Beitrag anzeigen
Womit kommt er durch????
Wenn er falsch geparkt hat,wird er zahlen müssen.Ist doch kein Basar!
nö, er hat noch nichts gezahlt, weder ohne parkschein und auch ohne parkschein + entgegen der fahrtrichtung nicht
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Alt 09.06.2010, 21:50 #3
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wen meinst jetzt
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Alt 09.06.2010, 22:29 #4
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Das höre ich zum ersten mal, dass das Ordnungsamt sowas macht oder darf.
Wenn du Rechtsschutz hast würde ich mal zu einem Anwalt für Verkehrsrecht gehen, die können da manchmal gut was raus reißen...
Wie vorher schon gesagt, wenn der Wagen stand ist es eigentlich keine Straftat.
Bekannte von mir hat ein Ticket bekommen weil ihr Wagen ein halbes Jahr übern TÜV war, stand aber auf einem Parkplatz vorm Haus und war noch angemeldet, das Verfahren wurde auch recht schnell eingestellt.
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Alt 10.06.2010, 10:14 #5
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Zitat:
Zitat von Raver-one Beitrag anzeigen
Wie vorher schon gesagt, wenn der Wagen stand ist es eigentlich keine Straftat.

Da ist es wieder.EIGENTLICH!
Wenn der Wagen sagen wir mal schleifend und die Räder 10cm raustehend auf einem Supermarktparkplatz stehen würde ist er und davon gehen die Leute aus hingefahren.Und selbst wenn das Auto,egal ob fahrend oder parkend,im straßenverkehr ist,hat den gesetzlichen Bestimmungen zu entsprechen.
Weiß nicht was es da schön zu reden gibt.Sicherlich übertreiben die Ordnungshüter immer ein bissen,aber die Jungs und Mädels machen auch nur ihren Job .
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Alt 09.06.2010, 22:41 #6
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Naja solange ich keine punkte bekomme stört es mich nicht ^^ aber er meinte das ich evtl 3 punkte bekomme wegen den lichtern. Die Lichter hat er erst gesehen als das Auto stand.
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Alt 10.06.2010, 10:04 #7
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Also ich möchte jetzt auch mal Klugscheißen :

Zitat:
Wie vorher schon gesagt, wenn der Wagen stand ist es eigentlich keine Straftat.
Selbst wenn man steht ist das Ordnungsamt befugt eine Mängelkarte auszustellen. Nun es kommt auch immerhin an wo man steht, aber in der Regel steht man ja immer auf öffentlichen Straßen, Parkplätzen , Parkhäusern etc. Bei dem eigenen Parkplatz vorm Haus od. Wohnung ( insofern es deutlich als Eigentum gekennzeichnet ist und nich als "öffentlich" ) ist es rechtswidrig.


Zitat:
Bekannte von mir hat ein Ticket bekommen weil ihr Wagen ein halbes Jahr übern TÜV war, stand aber auf einem Parkplatz vorm Haus und war noch angemeldet, das Verfahren wurde auch recht schnell eingestellt.
Der Parkplatz vor dem Haus ist gemietet oder Eigentum, deshalb wird die Klage dann wohl auch abgewiesen worden sein. Denn auf deinem Privatgrundstück kannst du tun und lassen was du willst.

Und wenn ein Ordnungsamt Fuzzi etwas finden will, dann findet er etwas, ganz egal was es ist.
Und sind wir mal ehrlich, wer von uns hat nicht irgendetwas STVZO unzulässiges am auto (oder am auto gehabt).
Es ist eben immer nur eine Frage der Zeit, bis sie einen "erwischen".


@ Proof:
Ich an deiner Stelle würde mich einfach ruhig verhalten, die Leuchten tauschen, anschließend vorfahren, mir die Mängelkarte abstempeln lassen.

Bei mir war es so, dass sie nur die Mängelkarte mit Bericht sehen wollten nicht mal das Auto. Doof ist eben bei Dir, dass du 2 Tatbestände hast, nämlich die Rückleuchten und das der Polzei.
Also heisst es auch zweimal zahlen. Ist eben wirklich dumm gelaufen.

Geändert von VW-Schnecke (10.06.2010 um 10:05 Uhr) Grund: Rechtschreibfehler^^
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Alt 10.06.2010, 10:27 #8
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Also wenn ein Auto am Straßenrand z.B. vor dem Haus parkt und falsche Rückleuchten drin hat, dann kann man argumentieren, dass die origianlen gerade defekt sind und bis der Ersatz eintrifft wurden, um das Loch zu schließen, die Gehäuse eingebaut, aber nur um das Fahrzeug wegen Regen und unerlaubten Eingriffen zu schließen. Das mag zwar wenig glaubhaft sein, aber das Gegenteil wird schwer zu weisen sein. Wenn das Auto im Straßenverkahr unterwegs ist und das Ordnungsamt bemerkt eine unzulässige beleuchtungseinrichtung, dann sind die sogar verpflichtet einen Mängelbericht auszustellen. Dass die dir den vorbei gebracht haben, kannst du als Service bezeichnen. Denn sonst kommt ein Schreiben von der Zulassungsstelle und du darfst das denen vorzeigen. Wenn du innerhalb der Frist das Auto vorschriftsgemäß vorstellst, dann ist das förderlich, weil das Bußgeldverfahren leiern die erst hinterher an oder auch nicht.

Da die Polizei das Lenkrad bemängelt hat, ist das ein anderes Vergehen. Ergo wirst du dafür eine extra Strafe bekommen. Du hättest Glück haben können und der Polizist hätte beides bemängelt, dann geht es mit einem Zettel ab. So sind es zwei Sachen und zweifache Strafe, wobei es, wenn es dumm läuft bei der zweiten Sache als Wiederholungstäter angesehen wird und deswegen ein bisschen heftiger zugelangt wird.

Übrigens trifft das nicht nur den Fahrer, sondern auch und vor allem den Halter.

Wie die meisten hier, habe ich wenig Mitleid mit dir. Es ist nicht gerade unbekannt, dass das bemalen von Rücklichtern verboten ist.

Wolfgang
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Alt 10.06.2010, 10:43 #9
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@VW-Schnecke gut bei der Polizei muss ich das auch nur hinschicken und as O-Amt reicht es anscheint, wenn ich nur zum Tüv gehe.

@wolfi71 Mitleid will ich von keinem weil wie VW-Schnecke schon gesagt hat glaube ich auch, das zu 90% der hier ist, irgendwann - Irgendwo - Irgendwas unzuläassiges am Auto hat bzw hatte. Mir war es klar das ich probleme mit den Rückleuchten bekommen könnte, aber das da so große meinungs unterschiede von den Beamten kommt nicht. Gruß
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Alt 11.07.2010, 01:34 #10
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Darf jetzt jeder ehmalige Harz 4 Empfänger Mängelkarten schreiben?? Woher will der wissen das die Rückleuchten nicht doch eingetragen sind? und hat der die Teile nummer verglichen, und erkannt das das keine Export rückleuchten sind?? Jetzt mal ehrlich die Grünen haben schon nicht viel Ahnung aber sollen so Knöllchen schreiber wissen was erlaubt ist und was nicht ?? wie gut das hier in NRW die Hippos das noch nicht dürfen weil hier haben die noch keine Polizei ähnlichen Rechten !!




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Alt 11.07.2010, 13:06 #11
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Was hast du gegen H4 Empfänger ? Bin zwar keiner aber hört an als ob die H4 empfänger immer die letzten sind ? !?!
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Alt 11.07.2010, 13:51 #12
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nein so meinte ich das nicht nur bei uns in Düsseldorf haben die 15 langzeitarbeitslose damals eingestellt deswegen dieser spruch also der sollte nicht abwertend sein sonder eher so gestern noch harz 4 heute schon Mängelkarten schreiben über sachen die gar nicht klar sind !!
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Alt 11.07.2010, 14:31 #13
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Auf Öffenlichen wegen dürfen die Knöllchen verteilen, das habe ich auch schon erlebt..

Ein Öffentlicher weg oder Platzt ist es aber nicht mehr sofern du den verschließen kannst.. ( Mit kette oder tor). Dann darfst du dort sogar ohne FS fahren und alles anbauen was du willst.. Sofern er auf der staße ist, ist es nicht erlaubt und du hast kein Versicherungsschutz. Da vorher gefahren bist können die Feststellen in dem sie die Motorraum Temp messen.. ( Ein Auto was nihct gefahren wurde ist kalt). Da sie dich ja auch gesehen haben ( Es müßen 2 sein) sind sie im recht. (Vielleicht haben sie sogar ein Bild). Gehst du gegen an dürfen sie es verwenden und du hast dann die A-Karte.. Mich haben sie auch mal angehalten ( Ohne Kat, Defekt weil zu tief gewesen).. Die letzte fahrt war in eine werkstatt wo das auto auf die Bühne gekommen ist und alles mit DIGI aufgenommen wurde. Weiterfahrt Verboten..
3 tage danach kam mein Auto per abschlepper...
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Alt 17.07.2010, 07:10 #14
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In Hamburg hat das Ordnungsamt meines wissens nach auch schon Polizei rechte oder???
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Alt 17.07.2010, 08:58 #15
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Zitat:
Zitat von holle1974 Beitrag anzeigen
In [WoAuchImmer] hat das Ordnungsamt meines wissens nach auch schon Polizei rechte oder???
Doch, da hat er Recht. Und auch nicht.
In der Tat ist die Ausprägung der Ordnungsämter sehr unterschiedlich.

Man muss sich vor Augen führen, dass wir hier in Deutschland nicht nur eine Organisation unter dem Begriff "Polizei" kennen, sondern es Polizeien auf Bundes- (Bundespolizei) und auf Landesebene gibt (Schutzpolizei).
Interressant ist, dass es in unserem Land auch mal Stadtpolizeien gab, so unterhielt bspw. Stuttgart eine eigene Polizei, bis diese in den 70'ern verstaatlicht wurde.

Der Trend ist gegenwärtig rückläufig und erste Kommunen bilden wieder eigene, bescheidene Polizeikräfte heran. Formell sind dies Beamte des Ordnungsamtes und somit Teil der Kommunalverwaltung. Das beißt sich aber nicht damit, dass diese Beamten Polizeirecht ausüben können.
Verwirrend ist, dass die Kommunen selbt regeln können (per Kommunalerlaß), ob und welche polizeirechtlichen Aufgaben sie ihren Ordnungsämtern übertragen.

So kann es sein, dass die hessische Ordnungsbeamte Platzverweise und sogar Festnahmen aussprechen können (Hessen ist bisher das erse Land, in dem reguläre "Stadtpolizeien" wieder in Erscheinung treten, die Beamten führen auch eine Dienstwaffe), während der Ordnungsbeanmte in Ba-Wü gerade mal ein Parkticket schreiben darf.

Grundidee ist, dass die Kommunen Beamte haben wollen, die sich primär um die Belange der Gemeinde kümmern. Das klappt auch sehr, sehr gut. In Frankfurt a.M. kümmert sich die Bundespolizei um Bahnhof und Flughafen, die Landespolizei um ernsthaftere Delikte und Schwerpunkte der Kriminalitätsbekämpfung und die Stadtpolizei (die nicht dem Land Hessen, sondern dem Oberbürgermeister verantwortlich ist) schnappt sich die kleinen Langfinger, ahndet Müllsünder, Falschparker, Ruhestörer und sonstiges Kleinvieh, das eben auch Mist macht.
In Zeiten des fortschreitenden Polizeiabbaus, ist es eigentlich zu begrüßen, dass die Kommunen zum Schutz des Bürgers aufrüsten.
Ich glaube, dieser Trend setzt sich fort.

Richtig ist, dass sich die Befugnisse von Ordnungsamt und Landespolizei in Teilen überschneiden. Pauschal kann man sagen, dass alles, was das Ordnungsamt darf, auch von der Polizei gemacht werden darf. Der Ordnungsbeamte ist nur einfacher greifbar. Letzterer zieht auch um die Häuser, um Tüv-Plaketten und Kennzeichen auf Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen - für sowas kann sich die reguläre Polizei (dem Legitimitätsprinzip zum Trotz) gar keine Zeit herausschneiden.

Wer jetzt aber glaubt, dass daheraus Kompetenzgerangel entstehen würde, der sei beruhigt: Das ist alles ganz sauber geregelt und im Zweifelsfall kann die Landespolizei jede Kompetenz an sich ziehen (Wobei man das Interesse hinterfragen muss. Die Landespolizei behält sich die klassische Aufgabe des Ermittelns in Strafsachen offen. Sie ist aber durchaus dankbar, wenn sie nicht jedem Schokoladendieb hinterherlaufen muss).

Ein Vergleich: In den Vereinigten Staaten hat nahezu jede Behörde, jedes Amt, jede Kommune, jeder County oder Bundesstaat seine eigene Polizei. Selbst Universitäten unterhalten dort eigene Polizeikräfte. In den vereinigten Staaten gibt es über 16.000 Polizeien (!).
Da ist's bei uns doch übersichtlicher: Bundes- und Landespolizei und - sofern vorhanden - Ordnungsdienst der Kommune (je nach Ausprägung).

Um auf den Eingangspost zurückzukommen: Ich kann mir gut vorstellen, dass der Polizeibeamte sich unsicher war und daher die Sache an das Ordnungsamt weitergab, damit die sich das genauer ansehen. Quasi hat er das Ordnungsamt ersucht, gegen dich zu ermitteln. Das ist zulässig.
Er hätte auch die Weiterfahrt versagen, dein Fahrzeug abschleppen und einem Gutachter zuführen können - wenn er die polizeiliche Kompetenz wirklich voll hätte ausschöpfen wollen. Aber der Beamte war wohl eher der pragmatische Typ.

Zitat:
Zitat von proof
Polizei sagt nix aber Ordnungsamt !!!
Nix sagen heißt ja noch lange nicht, dass alles in Ordnung sei. Und da er weder Flucht- noch Verdunkelungsgefahr erkannte, hat er dich laufen lassen - wissend, dass dich der Arm des Gesetzes noch auf anderem Wege erreicht.
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Alt 17.07.2010, 07:47 #16
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Ich würde jetzt erst einmal abwarten und schauen was kommt!!! Vielleicht wird hier mehr Wind gemacht als er eigentlich ist!

Zitat:
In Hamburg hat das Ordnungsamt meines wissens nach auch schon Polizei rechte oder???
Lol, wo hast denn das aufgefasst?
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Alt 17.07.2010, 13:49 #17
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Er hat ja andere sachen bemängelt und auch eine Karte ausgeschrieben aber das ist ja nun schon vorbei
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