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Alt 14.04.2009, 10:53 #1
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Standard Versicherungsdeckung für Überführungsfahrt? HILFE!!

Moin!

Ich habe folgende Frage, vielleicht kann jemand helfen:

möchte mein Fzg an jemanden verkaufen der aus einem anderen Kreis kommt. Der möchte am liebsten mit meinem Kennzeichen die Überführungsfahrt zu sich nach Hause machen und danach gleich ummelden. Die Risiken hierfür sollen im Verkaufsvetrag geregelt werden (also Risikoübergang bei Fahrtantritt auf den Käufer, plus Verpflichtung zur sofortigen Ummeldung usw)

Mein Versicherungsfuzzi meint, die wollen dafür die Risiken nicht tragen, ich müsste das Fzg vielmehr schon vorher abmelden und der Käufer das Fzg mittels roter Nummer für die Überfahrt versichern?

Stimmt das?

Variante 1 wäre wesentlich einfacher und billiger, da man die vorherige Abmeldung sparen würde (1 Tag Urlaub und die Gebühren könnten gespart werden). Zudem könnte der Käufer die Gebühren für das rote Kennzeichen sparen.

Danke für Hilfe vorab!
Gruß Marcel


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Alt 14.04.2009, 11:00 #2
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Dein Versicherungsvertreter hat recht, ich würde dies an deiner Stelle nicht machen... du kannst nur verlieren und nichts gewinnen.

Gebühren für rote Kennzeichen mit Fahrzeugbrief 35€
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Alt 14.04.2009, 11:02 #3
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dein versicherungsmensch redet blödsinn

§ 6 Veräußerung

(1) Wird das Fahrzeug veräußert, so tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsvertrag ein. Dies gilt nicht für Kraftfahrtunfallversicherungen. Für den Beitrag, welcher auf das zur Zeit der Veräußerung laufende Versicherungsjahr entfällt, haften Veräußerer und Erwerber als Gesamtschuldner. Die Veräußerung ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

so haben wirs auch in der berufsschule gelernt und jedes mal in der praxis gehandhabt

wichtig ist nur genau zu dokumentieren wann der wagen veräußert wurde! also datum und uhrzeit! dann wird im falle eines unfalls dein rabatt nicht belastet!

greetz weesel
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Alt 14.04.2009, 11:45 #4
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Es gibt eine weitere Möglichkeit: Ihr meldet das Fahrzeug an dem Tag ab, an dem der das Auto abholt. An diesem Tag darf der mit dem Auto noch fahren. Zusätzlich dokumentierst du wie von Weesel beschrieben Datum und Uhrzeit. Damit bist du aus dem Schneider.

Das Abmelden ist vor allem für die Steuer wichtig. Den Staat interessiert es eigentlich nur am Rande, ob du versichert bist oder nicht.

So hat meine Frau auch mal ein Auto überführt. Die war abends um halb zwölf in der Garage. Gerade so noch geschafft gehabt.

Wolfgang
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Alt 14.04.2009, 16:03 #5
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OK, danke für die Hilfe!
Gruß Marcel
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Alt 14.04.2009, 18:07 #6
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Also die Überführungskennzeichen kosten echt nur ein paar Euro, bis die Versicherung kommt, die kostet 80-100€.

Abmelden lassen vom Käufer würde ich aufpassen, hat ein Kumpel auch gemacht als er seinen Wagen verkauft hat.
Nach einem Viertel Jahr hat er die Versicherung angerufen, welche dann die Polizei zu dem neuen Halter geschickt hat um den Wagen zwangsabzumelden......
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Alt 14.04.2009, 20:05 #7
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würde nie nen angemeldetes Auto abgeben.

Der Käufer soll sich Überführungsschilder holen
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Alt 14.04.2009, 20:18 #8
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Servus,

ich hab auch schon sehr viele Fahrzeuge verkauft, waren aber alle angemeldet.
Wenn Du Kaufvertrag mit Unterschriften, Datum und Uhrzeit der Übergabe hast dann schick die Unterlagen deiner Versicherung und ab diesem Zeitpunkt bist du dann aus dem Schneider sollte was passieren.
Der Käufer ist ja verpflichtet das Fahrzeug innerhalb von 7 Tagen, oder waren es 5 ,umzumelden oder abzumelden.
Sollte nach der Übergabe etwas passieren bist du für die Versicherung nicht regresspflichtig sondern der Käufer.
Wenn der Schaden einwandfrei ist zahlt erstmal deine Versicherung( was Dich aber nicht belastet) und die holt sich dann alles von dem neuen Käufer wieder.
Du hast es ja schriftlich wann das Fahrzeug mit allen Schlüsseln und Papieren übergeben wurde. Danach bist Du ja nicht haftbar.

mfg
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Alt 15.04.2009, 22:14 #9
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Zitat:
Zitat von Tdiler2
würde nie nen angemeldetes Auto abgeben.

Der Käufer soll sich Überführungsschilder holen
Sagte ich doch: Morgens an dem Tag bamelden, an dem das Auto abgeholt wird. Dann kann der mit dem abgemeldeten Auto noch bis 24 Uhr an dem Tag fahren. Das mit der Versicherung ist ja klar geregelt und deshalb klappt das ohne Probleme.

Wolfgang
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Alt 16.04.2009, 22:24 #10
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ich hab gedacht wenn man sein auto abmeldet darf man nur auf dem direkten weg von der Zulassungsstelle bis nach Hause fahren.
belehrt mich besser wenn ich falsch liege.




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Alt 17.04.2009, 08:15 #11
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Du darfst an dem Tag der Abmeldung komplett noch rumfahren. Das Auto ist für den gesamten Tag versteuert und versichert. Beides endet erst um 24 Uhr. Und solange ein Auto versichert und versteuert ist, darf es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Wolfgang
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Alt 17.04.2009, 09:17 #12
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Zitat:
Zitat von wolfi71
Du darfst an dem Tag der Abmeldung komplett noch rumfahren. Das Auto ist für den gesamten Tag versteuert und versichert. Beides endet erst um 24 Uhr. Und solange ein Auto versichert und versteuert ist, darf es im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden.

Wolfgang
Wo steht das denn schwarz auf weiss ??? Ich bin auch fast sicher, das man nur noch nach der Abmeldung nach Hause fahren darf. Das Auto hat ja dann keine amtlichen Kennzeichen mehr bzw. wurden sie ja entwertet und sind eigentlich ungültig... das man noch bis 24Uhr verischert ist stimmt ja soweit, aber ob ich deshalb noch fahren darf glaube ich nicht wirklich.

mfg
marko


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