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| Wissbegieriger |
Moin! Ich habe folgende Frage, vielleicht kann jemand helfen: möchte mein Fzg an jemanden verkaufen der aus einem anderen Kreis kommt. Der möchte am liebsten mit meinem Kennzeichen die Überführungsfahrt zu sich nach Hause machen und danach gleich ummelden. Die Risiken hierfür sollen im Verkaufsvetrag geregelt werden (also Risikoübergang bei Fahrtantritt auf den Käufer, plus Verpflichtung zur sofortigen Ummeldung usw) Mein Versicherungsfuzzi meint, die wollen dafür die Risiken nicht tragen, ich müsste das Fzg vielmehr schon vorher abmelden und der Käufer das Fzg mittels roter Nummer für die Überfahrt versichern? Stimmt das? Variante 1 wäre wesentlich einfacher und billiger, da man die vorherige Abmeldung sparen würde (1 Tag Urlaub und die Gebühren könnten gespart werden). Zudem könnte der Käufer die Gebühren für das rote Kennzeichen sparen. Danke für Hilfe vorab! Gruß Marcel | |||
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