TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 31.12.2008, 15:48 #1
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Standard Blinker Kotflügel cleanen erlaubt?

Hallo!

Wollte mal wissen ob man die Blinker am Kotflügel cleanen darf und welche Vorraussetzungen dazu gegeben sein müssen.

Also ich "glaube":
Blinker in den Scheinwerfern (z.B. InPro)

Habe allerdings vor, auch die Blinker in der Stoßstange zu cleanen. D.h. die am Kotflügel und die in der Stoßstange wären weg. Nur noch in den Scheinwerfern.
Ist das zulässig?

Ein Kumpel meinte, es wäre Baujahrabhängig. Alle Baujahre unter 92 dürften dies, die darüber aber nicht mehr.

Greetz
olligolf3


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Alt 31.12.2008, 15:57 #2
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Standard

also soweit ich weiß darfst du keinen blinker entfernen, sprich vorne müssen 2 bleiben seitlich müssen 2 bleiben und hinten 2...
jedoch darfst du z.b. die vorderen von stoßstange in die scheinwerfer versetzen, die von den kotflügeln z.b in die Seitenspiegel....

kann mir nicht vorstellen das es da ausnahmen gibt wegem baujahr...

mfg
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Alt 31.12.2008, 16:03 #3
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du darfst die ersatzlos wegmachen aber nur bis erstzulassung Anfang 94. Danach waren bei allen Neuzulassungen die Seitenblinker Pflicht und dürfen nicht mehr gecleant werden. D.h. hast du einen der ersten Golf 3 kannst du es machen.
So ist zumindest die gesetzeslage, mach die weg und gut, ddas interresiert niemanden...
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Alt 31.12.2008, 16:09 #4
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soweit ich weiß darf mann die seitenblinker ersatzlos weg machen
zu den vorderen wenn die in den scheinwerfer drin sind und als blinker abgenommen sind darfst die inner stoßstange weg machen
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Alt 31.12.2008, 16:17 #5
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gut danke so wie es Lippi87 und golf.1994 sagt, dachte ich es auch.
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Alt 11.01.2009, 17:35 #6
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hätte da eine frage wenn ich die jetzt wegmache und das kabel muss ich ja abklemmen genügt das wenn ich da einen schrumpfschlauch drauf mache??
oder habt ihr andere ideen`?
lg
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Alt 11.01.2009, 17:49 #7
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Zitat:
Zitat von Kurti
hätte da eine frage wenn ich die jetzt wegmache und das kabel muss ich ja abklemmen genügt das wenn ich da einen schrumpfschlauch drauf mache??
oder habt ihr andere ideen`?
lg
Wenn du die einfach abklemmst hast du das Problem dass die anderen Blinker zu schnell blinken.

Ich würde die Birne in der Fassung lassen und sie irgendwo im Kotflügel unterbringen. Alternativ dazu kannst du auch nen Widerstand anstatt der Birne verbauen.
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Alt 11.01.2009, 17:53 #8
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das hab ich in einem anderen Forum gefunden wo die verschiedene Richtlinien aufgelistet werden

Zitat:
3.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 76/756/EWG i.V.m. ECE-R48; StVZO § 54)
Vorhandensein:
vorgeschrieben
Anzahl:

nach StVZO:
Anzahl nicht vorgeschrieben, paarweise
angebracht, vorn und hinten
KOM für Schülerbeförderung zwei zusätzliche
hinten oben

nach ECE:
zwei nach vorn Kategorie 1, 1a, 1b
zwei seitliche Kategorie 5, 6
(vorn seitl. -> 4)
zwei hinten Kategorie 2a, 2b, wahlweise zwei
zusätzliche

Vordere und seitliche Blinkleuchten können in
einer Leuchte kombiniert sein. Dabei sind die
Kategorien 1 und 5 separat auf ein und
derselben Abschlußscheibe ersichtlich.
in der Höhe

nach EG-Rili:
seitliche (Kategorie 5)
500...1500 mm,
bauartbedingt bis 2300 mm; übrige (Kategorie
1..2b) 350...1500 mm, bauartbedingt bis 2100
mm

nach StVZO:

nicht reglementiert
Einschaltkontrolle: vorgeschrieben; optisch oder akustisch (gilt nur
für vordere und hintere Fahrtrichtungsanzeiger)
Sonstiges:
Frequenz 90 ± 30 Perioden; Leuchten einer
Seite synchron, eine Ausfallkontrolle für die
seitlichen Blinkleuchten der Kategorien 5 und 6 ist nicht vorgeschrieben



- Fazit: Wenn ein Fahrzeug über eine EG-/ECE- Typgenehmigung verfügt, müssen auch zusätzliche seitliche Fahrtrichtungsanzeiger vorhanden sein!
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Alt 11.01.2009, 17:54 #9
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Das beste ist ein Widerstand und den Hinterner Verkleidung verstecken oder so.
Lass auf keinen Fall irgendwelche Kaber rumbaumeln.
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Alt 11.01.2009, 18:07 #10
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Mein TUEV meinte ab 6/95 wurden Seitenblinker Pflicht.

Wenn du die Seitenblinker abklemmst, verstellt sich der Blinkintervall NICHT!!!




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Alt 11.01.2009, 18:11 #11
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Zitat:
Zitat von Crs
Wenn du die Seitenblinker abklemmst, verstellt sich der Blinkintervall NICHT!!!
Echt nicht? Wusste ich nicht
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Alt 11.01.2009, 18:54 #12
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kann sie mal abklemmen und dann blinken dann seh ich es ja eh
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Alt 11.01.2009, 18:59 #13
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Bin dann weg.

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Alt 11.01.2009, 19:00 #14
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was hatt das austragen gekostet??
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Alt 11.01.2009, 19:02 #15
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hab da auch mal beim tüb nachgefragt und bekam die antwort das sie vor 95 keine pflicht sind und danach muss die jedes auto haben, was davor liegt ist egal! kannst sie also weg cleanen! muss man auch nicht austragen lassen, kann man wenn man will
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Alt 11.01.2009, 19:07 #16
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Hab aber einen 97er
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Alt 11.01.2009, 19:10 #17
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Bin dann weg.

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Alt 11.01.2009, 19:21 #18
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Vor dem besagtem Datum müssen sie nicht ausgetragen werden!
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Alt 11.01.2009, 19:29 #19
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am besten i ruf beim tüv an und frag
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Alt 11.01.2009, 19:58 #20
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Zitat:
Zitat von Lippi87
Vor dem besagtem Datum müssen sie nicht ausgetragen werden!

so sieht es aus, hab ich ja auch schon geschrieben, was danach ist muss ausgetragen werden, geht dann aber nur wenn man 2 andere seitenblinker hat wie z.b. im spiegel






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