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Alt 29.05.2008, 17:30 #1
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Standard Rechtliche Frage

Ich habe nun das Forum ein bisschen durchstöbert, doch kann ich keine passende Auskunft auf mein Anliegen finden. Darum schreib ich jetzt ein eigenes Thema.
Mein neuer GTI fährt mit nem Laser-Asupuff ohne Eintragung und ich besitz auch keine ABE dafür. Will aber auch kein Idiot sein, wenn mich die Polente anhält. Sonst ist absolut alles eingetragen.
Wie sieht das denn rechtlich aus: Erlischt die Betriebserlaubnis für den Bock? Wieviel Bußgeld müsst ich bezahlen? etc.
Wenn jemand was konkretes beitragen kann, bitte ich um Rat.
Gruß und Dank

Ameise


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Alt 29.05.2008, 17:50 #2
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Versicherungsschutz erlischt,Fahrzeug KANN vorort still gelegt werden .Anzeige und Punkte folgen
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Alt 29.05.2008, 18:06 #3
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Nun ja. Bitter.
Muss ich mir entweder ne neue Anlage zulegen, oder beim TÜV den Auspuff eintragen lassen.
Was kost das denn ungefähr? Und geht das ohne weiteres ?
Merci dafür
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Alt 29.05.2008, 18:08 #4
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Kannst du per Sondereintragung eintragen lassen.Wenn er nicht zu laut ist. Kostet je nach Aufwand 35-50€
greetz
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Alt 29.05.2008, 18:28 #5
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Er is scho a bisl soundig.
Was, wenn de Prüfer feststellt, dass er doch zu laut is. Trotzdem die Gebühr bezahlen?
Wenn mir das nämlich schon zu teuer wird, nur um herauszufinden, ob der Auspuff zu laut is, kauf ich mir gleich nen leiseren, mit dem man dann aber keine Scherereien mit de Polente hat...
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Alt 29.05.2008, 19:19 #6
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Naja so mit 35-50€ wirst du nicht rechnen können, Rechne lieber mit ein paar 100€ du brauchst ein lärmnachweis um die Daten in deinem Fahrzeugschein zu ändern... diese Gutachten kosten Geld und sind nicht gerade billig
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Alt 29.05.2008, 19:28 #7
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Zitat:
Zitat von Tdiler2
Versicherungsschutz erlischt
stimmt nicht... dieses gerücht hält sich nachwie vor hartnäckig^^ ein nicht eingetragener auspuff, ähnlich wie nicht eingetragene, offene luffis, bzw alles was mit keiner gefahrenerhöhung einhergeht beeinflußt den versicherungsschutz nicht!

auch wennst besoffen fährst und einen unfall baust, haftpflichschutz besteht in jedem fall! einzig, bei alkohol o.ä kann sich die versicherung einen regress von bis zu 5000€ von dir holen, den rest muß die blechen!

nur bei TK und VK trifft die aussage zu! sind nämlich keine pflichtversicherungen...

greetz weesel
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Alt 31.05.2008, 12:28 #8
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Aber stillgelegt kann der Bock trotzdem werden?
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Alt 31.05.2008, 12:34 #9
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Eigendlich nicht , du würdest dann eine Mängelliste bekommen , und dann must du das Fahrzeug nach ca. 1-2 Wochen wieder vorführen
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Alt 31.05.2008, 12:36 #10
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stillgelegt KANN ja aber heut zutage kaum noch.
geben dir eher ne mängelkarte.
stilllegung ist echt sehr sehr selten geworden.




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Alt 31.05.2008, 12:38 #11
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Ich habe da mal was gefunden in sachen Stilllegung



Hoffe man kann es lesen


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