Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum!

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 01.04.2008, 18:42 #1
Benutzerbild von atomius
Sommertreffenplaner
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
atomius atomius ist offline
Sommertreffenplaner
Benutzerbild von atomius
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
Standard Versicherung will Scheibenreparatur nicht übernehmen

Hallo...
Ich habe schon seit längerer zeit einen riss in der scheibe gehabt...hatte jetzt erst zeit den schaden reparieren zu lassen. 150 muss ich selbst übernehmen und der Rest sollte mit der VHV Versicherung geklärt werden...

Doch leider bzw. blöderweise habe ich eine Mahnung übersehen. Ich wurde angewiesen zum 13.3.08 den Beitrag zu bezahlen. Also ich dann vor ein Paar Tagen die neue Rechnung bekam für die darauffolgenden 3 Monate sah ich erst das die alte Zahlung noch nciht überwiesen wurde und prompt kam noch ein Brief das der Schadensfall nicht übernommen wird.

..sie haben die Frist nicht eingehalten. Aus diesem Grund gewähren wir für das vorstehende Schafenereignis keinen Versicherungsschutz. Nach dem Versicherunsvertragsgesetz VVG erlischt der Versicherungsschutz sobald sich der Versicherungsnehmer wegen Fristablaufes im Zahlungsverzug befindet und diesen nicht vor Eintritt des Versicherungsfalles beseitigt hat...


wenn ich das also richtig sehe bestand am 13.3.08 keine Versicherung mehr. der nächste Beitrag ist für April mai Juni...Da ich also ab 13.3.08 nicht versichert war muss ich ja für den Zeitraum auch keinen Beitrag bezahlen....Ich meine die übernehmen ja auch den schaden nciht...Versicherungen sind doch echt bekloppt...

so?? und jetzt? der Schaden ist ja schon vor der Reperatur gewesen. Hatte halt jetzt erst zeit das zu reparieren. und kann einfach so der Versicherungsschutz erlischen? Das ist doch eine Pflichtversicherung...Eine Mahnung und das wars? weiß jemand ob das rechtens ist? Kann doch jetzt nicht die 700 euro Rechnung aus eigener Tasche bezahlen...


atomius ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 19:11 #2
Benutzerbild von GolfRacer04
Super-Moderator
 
Registriert seit: 24.01.2007
Beiträge: 10.098
Abgegebene Danke: 92
Erhielt 445 Danke für 340 Beiträge
GolfRacer04 GolfRacer04 ist offline
Super-Moderator
Benutzerbild von GolfRacer04
 
Registriert seit: 24.01.2007
Beiträge: 10.098
Abgegebene Danke: 92
Erhielt 445 Danke für 340 Beiträge
Standard

Hast du einen Beweis dass der Schaden schon vor dem Ablauf deiner Versicherung war. Wenn nicht sehe ich echt schwarz. Denke nicht dass du da eine Chance hast. Ich dachte aber dass man nach der ersten Mahnung nicht gleich den Versicherungsschutz verliert. Bin mir da aber nicht sicher. Frag mal nen Anwalt wie der das sieht.

MFG GolfRacer04
GolfRacer04 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 19:13 #3
Benutzerbild von atomius
Sommertreffenplaner
Themenstarter
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
atomius atomius ist offline
Sommertreffenplaner
Benutzerbild von atomius
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
Standard

hab mal nen bischen gelesen. wenn die schuld nicht auf meiner seite liegt besteht versicherungsschutz. ich werde denen erstmal schreiben das ich die zahlung in auftrag gegeben habe also bei der bank die überweisung in briefkasten geworfen habe und es nciht überwiesen wurde...hab fotos vom schaden die älter sind. schade ist ja schon bestimmt 6monate alt. aber die frage ist dabei wieder..es gibt sicher auch ne frist in welchem zeitraum man den schaden melden muss.
kann mir absolut nicht vorstellen das wenn ich morgen nen krassen bums machen und 10.000 euro schaden entstehen das ich dann nicht versichert bin....denn das ist eine pflichtversicherung! außerdem zahle ich denen das geld im voraus...die sollen sich mal nciht so haben...schweine..hatte noch nie nen schadensfall und jetzt machen die so nen affen....
atomius ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 19:26 #4
Benutzerbild von atomius
Sommertreffenplaner
Themenstarter
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
atomius atomius ist offline
Sommertreffenplaner
Benutzerbild von atomius
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
Standard

hab mir gerade was einfallen lassen. ich schreibe einfach der versicherung das ich bereits am 1.3.08 das Fahrzeug bei Carglas (Werkstatt die die Reparatur durchgeführt hat) vorgeführt habe. Das aber aus zeitlichen Gründen erst ein Termin für den 19.3.08 vereinbart werden konnte. Ich denke die würden mir das sogar schriftlich bestätigen...
hoffe das klappt...sind doch allet schweine die Versicherungen.

EDIT: was mir gerade ncoh einfällt...war am 6.3.08 beim tüv...er hat genau diesen riss in der scheibe bemängelt...genug beweis?
atomius ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 20:11 #5
Benutzerbild von BadGolf
BadGolf
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 5.178
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 17 Danke für 11 Beiträge
BadGolf BadGolf ist offline
BadGolf
Benutzerbild von BadGolf
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 5.178
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 17 Danke für 11 Beiträge
Standard

Sorry, aber wenn Du Deinen Versicherungsbeitrag nicht bezahlt hast, dann scheint Deine Versicherung im Recht zu sein!
Es handelt sich bei der Teilkasko schließlich NICHT um eine Pflichtversicherung, sondern um eine freiwillige Zusatzversicherung! Nur die HaftPFLICHTversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine Pflichtversicherung! Und diese würde einen von Dir verursachten Schaden erstmal begleichen! Es wäre aber möglich, dass die Versicherung das Geld dann von Dir zurückfordert!
Natürlich kannst Du versuchen, den Schaden trotzdem geltend zu machen, dabei wünsche ich Dir auch viel Glück (ich bin auch kein Versicherungsfreund), sehe aber leider wenig Hoffnung!
Trotzdem nochmal: Viel Glück!

MFG
BadGolf ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 20:13 #6
Benutzerbild von atomius
Sommertreffenplaner
Themenstarter
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
atomius atomius ist offline
Sommertreffenplaner
Benutzerbild von atomius
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
Standard

meinste echt? weil der schaden ist ja noch innerhalb des Versicherungsschutzes entstanden..dafür gibt es ja auch genug Beweise..z.B. Mängelbericht vom TÜV...also hoffe das das klappt. Werd morgen mal der Versicherung schreiben..

Aber das mti der "Extra" Versicherung war nen guter Tipp...da haste vollkommen recht. Hab ich garnicht dran gedacht...
atomius ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 20:25 #7
Benutzerbild von Weesel
Golftreffenplaner
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 2.007
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 60 Danke für 55 Beiträge
Weesel Weesel ist offline
Golftreffenplaner
Benutzerbild von Weesel
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 2.007
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 60 Danke für 55 Beiträge
Standard

die haftpflichtversicherung heißt nich haftpflicht weils ne pflicht versicherung is, es zwingt dich z.b. keiner dazu ne private haftplichtversicherung abzuschließen

wann hast du denn den schaden eingereicht? das ist entscheidend... du hast sicherlich 2 wochen frist bekommen?
da kommt §39 zu tragen, zahlungsverzug der folgeprämie:

(2) Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts mit der Zahlung der Prämie oder der geschuldeten Zinsen oder Kosten im Verzuge, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

<--- §39 VVG wenn du den schaden noch vor fristende gemeldet hast haben die zu zahlen, so seh ich das...

wo biste denn versichert? zufällig bei einem dieser "direktversicherer"?^^
wenns ums bezahlen geht sind die schnell mit ner ausrede am start^^

greetz weesel

ach ja, wie mir gerade einfällt is §39 ja noch nach dem alten VVG... im neuen isses §38, steht aber noch dasselbe drin^^
Weesel ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 20:27 #8
Benutzerbild von atomius
Sommertreffenplaner
Themenstarter
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
atomius atomius ist offline
Sommertreffenplaner
Benutzerbild von atomius
 
Registriert seit: 20.03.2006
Beiträge: 903
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 3 Danke für 2 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Weesel
die haftpflichtversicherung heißt nich haftpflicht weils ne pflicht versicherung is, es zwingt dich z.b. keiner dazu ne private haftplichtversicherung abzuschließen

wann hast du denn den schaden eingereicht? das ist entscheidend... du hast sicherlich 2 wochen frist bekommen?
da kommt §39 zu tragen, zahlungsverzug der folgeprämie:

(2) Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts mit der Zahlung der Prämie oder der geschuldeten Zinsen oder Kosten im Verzuge, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.

<--- §39 VVG wenn du den schaden noch vor fristende gemeldet hast haben die zu zahlen, so seh ich das...

wo biste denn versichert? zufällig bei einem dieser "direktversicherer"?^^
wenns ums bezahlen geht sind die schnell mit ner ausrede am start^^

greetz weesel
jipp. die frist hab ich verstreichen lassen...habs einfach übersehen vor lauter stress...schaden wurde erst nach der frist bei der versicherung eingereicht...aber der schaden selbst war schon vorher....also noch innerhalb des versicherungsschutzes...
atomius ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 20:57 #9
Benutzerbild von Weesel
Golftreffenplaner
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 2.007
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 60 Danke für 55 Beiträge
Weesel Weesel ist offline
Golftreffenplaner
Benutzerbild von Weesel
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 2.007
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 60 Danke für 55 Beiträge
Standard

ah okay, verstehe... wenn du (wie geschrieben) durch nen TÜV bericht etc beweisen kannst das der schaden schon vor ablauf der frist eingetreten ist sollte das theoretisch kein problem sein! nur wie schon gesagt, je nach anbieter wird versucht dir steine in den weg zu legen^^

btw, wieso haben soviele noch rechnung als zahlungsmittel? lastschrift wird meist mit bis zu 5% rabbatiert und man kanns im vergleich zu ner überweisung auch noch 6 wochen lang zurückbuchen lassen ohne angabe von gründen=)

greetz weesel
Weesel ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 21:00 #10
Benutzerbild von BadGolf
BadGolf
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 5.178
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 17 Danke für 11 Beiträge
BadGolf BadGolf ist offline
BadGolf
Benutzerbild von BadGolf
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 5.178
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 17 Danke für 11 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Weesel
die haftpflichtversicherung heißt nich haftpflicht weils ne pflicht versicherung is, es zwingt dich z.b. keiner dazu ne private haftplichtversicherung abzuschließen
Sie heißt Haftpflichtversicherung, weil man zur Haftung verpflichtet ist! Und im KFZ-Bereich ist sie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, also eine Pflichtversicherung! Ist's so genehm? Das macht es zwar nur verwirrender, aber der Sinn bleibt der selbe!
Dass eine PRIVATE Haftpflichversicherung etwas vollkommen anderes ist dürfte jedem hier klar sein!

MFG




BadGolf ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 21:05 #11
Benutzerbild von Weesel
Golftreffenplaner
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 2.007
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 60 Danke für 55 Beiträge
Weesel Weesel ist offline
Golftreffenplaner
Benutzerbild von Weesel
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 2.007
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 60 Danke für 55 Beiträge
Standard

der smiley dahinter sollte verdeutlichen dasses ned ganz so ernst war, sry!

greetz weesel
Weesel ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 21:09 #12
Benutzerbild von BadGolf
BadGolf
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 5.178
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 17 Danke für 11 Beiträge
BadGolf BadGolf ist offline
BadGolf
Benutzerbild von BadGolf
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 5.178
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 17 Danke für 11 Beiträge
Standard

Macht ja nix! Hat ja niemandem geschadet, dass hier mal klarzustellen!
BadGolf ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 01.04.2008, 23:36 #13
Benutzerbild von cartman1
Forums-Polizist
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 4.279
Abgegebene Danke: 61
Erhielt 121 Danke für 76 Beiträge
cartman1 cartman1 ist offline
Forums-Polizist
Benutzerbild von cartman1
 
Registriert seit: 20.08.2006
Beiträge: 4.279
Abgegebene Danke: 61
Erhielt 121 Danke für 76 Beiträge
Standard

Versicherung hin- oder her, das Thema hat nichts im Werkstatt-Bereich zu suchen und deshalb verschiebe ich es

Ich kann morgen mal einen Freund fragen, der ist Versicherungskaufmann. Vielleicht weiß er Rat in deinem Fall. Dennoch: wenn die Beiträge nicht bezahlt (gewesen) sind, wirst du sicherlich Pech haben und es selber zahlen müssen. Aber ich hake da mal nach. Viel Glück, wie BadGolf schon sagte!

MFG
cartman1 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 07:51 #14
Wörtherseefahrer
 
Registriert seit: 08.10.2006
Beiträge: 2.712
Abgegebene Danke: 19
Erhielt 53 Danke für 30 Beiträge
eSmoka eSmoka ist offline
Wörtherseefahrer
 
Registriert seit: 08.10.2006
Beiträge: 2.712
Abgegebene Danke: 19
Erhielt 53 Danke für 30 Beiträge
Standard

naja haben sie den beweise das die mahnung bei dir angekommen ist?
achja du hast nen sonderkündigungsrecht im schadensfall und kannst somit die versicherung wechseln..
eSmoka ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 08:02 #15
Benutzerbild von Ronnsn
LE-Skyliner
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 2.263
Abgegebene Danke: 11
Erhielt 21 Danke für 15 Beiträge
Ronnsn Ronnsn ist offline
LE-Skyliner
Benutzerbild von Ronnsn
 
Registriert seit: 11.08.2005
Beiträge: 2.263
Abgegebene Danke: 11
Erhielt 21 Danke für 15 Beiträge
Standard

Bei einem Wechsel muss die neue Versicherung aber über den laufenden
Schadensfall aber vor Vertragsabschluss informiert werden. Eine Übernahme
der Kosten basiert doch auf freien Stücken der "neuen" Versicherung.

Stell am besten mal auf Lastschrift um, sonst passiert dir vll sowas nochmal.
Die Vorteile (Rabatt, etc.) hat Weesel schon aufgezeigt.

Trotzdem viel Erfolg!

gruß Ronnsn
Ronnsn ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 08:06 #16
Wörtherseefahrer
 
Registriert seit: 08.10.2006
Beiträge: 2.712
Abgegebene Danke: 19
Erhielt 53 Danke für 30 Beiträge
eSmoka eSmoka ist offline
Wörtherseefahrer
 
Registriert seit: 08.10.2006
Beiträge: 2.712
Abgegebene Danke: 19
Erhielt 53 Danke für 30 Beiträge
Standard

ich sag ja nicht das er das der neuen versicherung aufschwatzen soll dann.. aber er kann ja mal bei seiner jetzigen versicherung anfragen wie das mit dem sonderkündigungsrecht ist

die meisten tun alles um ihre kunden zu halten..
eSmoka ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 17:17 #17
Benutzerbild von Weesel
Golftreffenplaner
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 2.007
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 60 Danke für 55 Beiträge
Weesel Weesel ist offline
Golftreffenplaner
Benutzerbild von Weesel
 
Registriert seit: 12.03.2007
Beiträge: 2.007
Abgegebene Danke: 16
Erhielt 60 Danke für 55 Beiträge
Standard

bin auch kaufmann für versicherungen und finanzen wenn er eindeutig beweisen kann das der schaden VOR ablauf der versäumten 2 wöchigen frist eingetreten ist muß die versicherung bezahlen... alles nachzulesen im §38 (ehemals §39) im VVG, zahlungsverzug der folgeprämie!

sonderkündigungsrecht hat man bei einem übernommenen oder abgelehnten schaden auch, 4 wochen nach erhalt der annahme oder ablehnung... steht im alten VVG in §158, keine ahnung wo das im neuen zu finden is...

greetz weesel
Weesel ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 02.04.2008, 23:52 #18
Benutzerbild von BadGolf
BadGolf
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 5.178
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 17 Danke für 11 Beiträge
BadGolf BadGolf ist offline
BadGolf
Benutzerbild von BadGolf
 
Registriert seit: 26.07.2005
Beiträge: 5.178
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 17 Danke für 11 Beiträge
Standard

Das Thema "Versicherungswechsel" solltest Du in jedem Fall ansprechen! Viele Versicherungen versuchen natürlich, Kunden/Versicherungsnehmer zu halten! Besonders effektiv ist das natürlich, wenn man andere Versicherungen bei der betreffenden Gesellschaft abgeschlossen hat!
Ansonsten einfach wechseln, kann ja nur besser werden!
Und: Der Tipp mit dem Lastschriftverfahren ist wirklich nicht übel, zahle meine Versicherungen auch alle so! Ist halt praktisch und zuverlässig!

MFG


BadGolf ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wer ist bei Generali versicherung? 3GOLF3 Golf Allgemein 2 16.02.2008 11:19
Scheibenfolie montage über versicherung? Det0x Pimp my Golf 5 03.10.2007 23:11
Riss in der Frontscheibe - Versicherung? golf raser Golf Allgemein 10 27.03.2007 20:15
Mein Scheinwerfer ist kaputt ... Zahlt die Versicherung? GIII Golf Allgemein 4 23.05.2006 23:55
Versicherung: Steigt nach Motorumbau der Beitragssatz? bulletgolf Golf Allgemein 11 04.05.2006 12:09


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 19:14 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt