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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| Sommertreffenplaner |
Hallo... Ich habe schon seit längerer zeit einen riss in der scheibe gehabt...hatte jetzt erst zeit den schaden reparieren zu lassen. 150 muss ich selbst übernehmen und der Rest sollte mit der VHV Versicherung geklärt werden... Doch leider bzw. blöderweise habe ich eine Mahnung übersehen. Ich wurde angewiesen zum 13.3.08 den Beitrag zu bezahlen. Also ich dann vor ein Paar Tagen die neue Rechnung bekam für die darauffolgenden 3 Monate sah ich erst das die alte Zahlung noch nciht überwiesen wurde und prompt kam noch ein Brief das der Schadensfall nicht übernommen wird. ..sie haben die Frist nicht eingehalten. Aus diesem Grund gewähren wir für das vorstehende Schafenereignis keinen Versicherungsschutz. Nach dem Versicherunsvertragsgesetz VVG erlischt der Versicherungsschutz sobald sich der Versicherungsnehmer wegen Fristablaufes im Zahlungsverzug befindet und diesen nicht vor Eintritt des Versicherungsfalles beseitigt hat...wenn ich das also richtig sehe bestand am 13.3.08 keine Versicherung mehr. der nächste Beitrag ist für April mai Juni...Da ich also ab 13.3.08 nicht versichert war muss ich ja für den Zeitraum auch keinen Beitrag bezahlen....Ich meine die übernehmen ja auch den schaden nciht...Versicherungen sind doch echt bekloppt... so?? und jetzt? der Schaden ist ja schon vor der Reperatur gewesen. Hatte halt jetzt erst zeit das zu reparieren. und kann einfach so der Versicherungsschutz erlischen? Das ist doch eine Pflichtversicherung...Eine Mahnung und das wars? weiß jemand ob das rechtens ist? Kann doch jetzt nicht die 700 euro Rechnung aus eigener Tasche bezahlen... | |||
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| | #2 | |||
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| Super-Moderator |
Hast du einen Beweis dass der Schaden schon vor dem Ablauf deiner Versicherung war. Wenn nicht sehe ich echt schwarz. Denke nicht dass du da eine Chance hast. Ich dachte aber dass man nach der ersten Mahnung nicht gleich den Versicherungsschutz verliert. Bin mir da aber nicht sicher. Frag mal nen Anwalt wie der das sieht. MFG GolfRacer04 | |||
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| | #3 | |||
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| Sommertreffenplaner |
hab mal nen bischen gelesen. wenn die schuld nicht auf meiner seite liegt besteht versicherungsschutz. ich werde denen erstmal schreiben das ich die zahlung in auftrag gegeben habe also bei der bank die überweisung in briefkasten geworfen habe und es nciht überwiesen wurde...hab fotos vom schaden die älter sind. schade ist ja schon bestimmt 6monate alt. aber die frage ist dabei wieder..es gibt sicher auch ne frist in welchem zeitraum man den schaden melden muss. kann mir absolut nicht vorstellen das wenn ich morgen nen krassen bums machen und 10.000 euro schaden entstehen das ich dann nicht versichert bin....denn das ist eine pflichtversicherung! außerdem zahle ich denen das geld im voraus...die sollen sich mal nciht so haben...schweine..hatte noch nie nen schadensfall und jetzt machen die so nen affen.... | |||
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| | #4 | |||
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| Sommertreffenplaner |
hab mir gerade was einfallen lassen. ich schreibe einfach der versicherung das ich bereits am 1.3.08 das Fahrzeug bei Carglas (Werkstatt die die Reparatur durchgeführt hat) vorgeführt habe. Das aber aus zeitlichen Gründen erst ein Termin für den 19.3.08 vereinbart werden konnte. Ich denke die würden mir das sogar schriftlich bestätigen... hoffe das klappt...sind doch allet schweine die Versicherungen. EDIT: was mir gerade ncoh einfällt...war am 6.3.08 beim tüv...er hat genau diesen riss in der scheibe bemängelt...genug beweis? | |||
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| | #5 | |||
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| BadGolf |
Sorry, aber wenn Du Deinen Versicherungsbeitrag nicht bezahlt hast, dann scheint Deine Versicherung im Recht zu sein! Es handelt sich bei der Teilkasko schließlich NICHT um eine Pflichtversicherung, sondern um eine freiwillige Zusatzversicherung! Nur die HaftPFLICHTversicherung ist, wie der Name schon sagt, eine Pflichtversicherung! Und diese würde einen von Dir verursachten Schaden erstmal begleichen! Es wäre aber möglich, dass die Versicherung das Geld dann von Dir zurückfordert! Natürlich kannst Du versuchen, den Schaden trotzdem geltend zu machen, dabei wünsche ich Dir auch viel Glück (ich bin auch kein Versicherungsfreund), sehe aber leider wenig Hoffnung! Trotzdem nochmal: Viel Glück! MFG | |||
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| | #6 | |||
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| Sommertreffenplaner |
meinste echt? weil der schaden ist ja noch innerhalb des Versicherungsschutzes entstanden..dafür gibt es ja auch genug Beweise..z.B. Mängelbericht vom TÜV...also hoffe das das klappt. Werd morgen mal der Versicherung schreiben.. Aber das mti der "Extra" Versicherung war nen guter Tipp...da haste vollkommen recht. Hab ich garnicht dran gedacht... | |||
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| | #7 | |||
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| Golftreffenplaner |
die haftpflichtversicherung heißt nich haftpflicht weils ne pflicht versicherung is, es zwingt dich z.b. keiner dazu ne private haftplichtversicherung abzuschließen wann hast du denn den schaden eingereicht? das ist entscheidend... du hast sicherlich 2 wochen frist bekommen? da kommt §39 zu tragen, zahlungsverzug der folgeprämie: (2) Tritt der Versicherungsfall nach dem Ablauf der Frist ein und ist der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts mit der Zahlung der Prämie oder der geschuldeten Zinsen oder Kosten im Verzuge, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. <--- §39 VVG wenn du den schaden noch vor fristende gemeldet hast haben die zu zahlen, so seh ich das... wo biste denn versichert? zufällig bei einem dieser "direktversicherer"?^^ wenns ums bezahlen geht sind die schnell mit ner ausrede am start^^ greetz weesel ach ja, wie mir gerade einfällt is §39 ja noch nach dem alten VVG... im neuen isses §38, steht aber noch dasselbe drin^^ | |||
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| | #8 | |||
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| Sommertreffenplaner | Zitat:
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| | #9 | |||
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| Golftreffenplaner |
ah okay, verstehe... wenn du (wie geschrieben) durch nen TÜV bericht etc beweisen kannst das der schaden schon vor ablauf der frist eingetreten ist sollte das theoretisch kein problem sein! nur wie schon gesagt, je nach anbieter wird versucht dir steine in den weg zu legen^^ btw, wieso haben soviele noch rechnung als zahlungsmittel? lastschrift wird meist mit bis zu 5% rabbatiert und man kanns im vergleich zu ner überweisung auch noch 6 wochen lang zurückbuchen lassen ohne angabe von gründen=) greetz weesel | |||
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| | #10 | |||
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| BadGolf | Zitat:
Dass eine PRIVATE Haftpflichversicherung etwas vollkommen anderes ist dürfte jedem hier klar sein! MFG | |||
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| | #11 | |||
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| Golftreffenplaner |
der smiley dahinter sollte verdeutlichen dasses ned ganz so ernst war, sry! greetz weesel | |||
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| | #12 | |||
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| BadGolf |
Macht ja nix! Hat ja niemandem geschadet, dass hier mal klarzustellen! | |||
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| | #13 | |||
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Versicherung hin- oder her, das Thema hat nichts im Werkstatt-Bereich zu suchen und deshalb verschiebe ich es ![]() Ich kann morgen mal einen Freund fragen, der ist Versicherungskaufmann. Vielleicht weiß er Rat in deinem Fall. Dennoch: wenn die Beiträge nicht bezahlt (gewesen) sind, wirst du sicherlich Pech haben und es selber zahlen müssen. Aber ich hake da mal nach. Viel Glück, wie BadGolf schon sagte! MFG | ||||
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| | #14 | ||
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| Wörtherseefahrer |
naja haben sie den beweise das die mahnung bei dir angekommen ist? achja du hast nen sonderkündigungsrecht im schadensfall und kannst somit die versicherung wechseln.. | ||
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| | #15 | |||
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| LE-Skyliner |
Bei einem Wechsel muss die neue Versicherung aber über den laufenden Schadensfall aber vor Vertragsabschluss informiert werden. Eine Übernahme der Kosten basiert doch auf freien Stücken der "neuen" Versicherung. Stell am besten mal auf Lastschrift um, sonst passiert dir vll sowas nochmal. Die Vorteile (Rabatt, etc.) hat Weesel schon aufgezeigt. ![]() Trotzdem viel Erfolg! ![]() gruß Ronnsn | |||
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| | #16 | ||
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| Wörtherseefahrer |
ich sag ja nicht das er das der neuen versicherung aufschwatzen soll dann.. aber er kann ja mal bei seiner jetzigen versicherung anfragen wie das mit dem sonderkündigungsrecht ist ![]() die meisten tun alles um ihre kunden zu halten.. | ||
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| | #17 | |||
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| Golftreffenplaner |
bin auch kaufmann für versicherungen und finanzen wenn er eindeutig beweisen kann das der schaden VOR ablauf der versäumten 2 wöchigen frist eingetreten ist muß die versicherung bezahlen... alles nachzulesen im §38 (ehemals §39) im VVG, zahlungsverzug der folgeprämie! sonderkündigungsrecht hat man bei einem übernommenen oder abgelehnten schaden auch, 4 wochen nach erhalt der annahme oder ablehnung... steht im alten VVG in §158, keine ahnung wo das im neuen zu finden is... greetz weesel | |||
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| | #18 | |||
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| BadGolf |
Das Thema "Versicherungswechsel" solltest Du in jedem Fall ansprechen! Viele Versicherungen versuchen natürlich, Kunden/Versicherungsnehmer zu halten! Besonders effektiv ist das natürlich, wenn man andere Versicherungen bei der betreffenden Gesellschaft abgeschlossen hat! Ansonsten einfach wechseln, kann ja nur besser werden! Und: Der Tipp mit dem Lastschriftverfahren ist wirklich nicht übel, zahle meine Versicherungen auch alle so! Ist halt praktisch und zuverlässig! MFG | |||
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