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| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
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| Frischling |
Hallo, wollte mal fragen ich hab ein Golf 3 Bj. 96 mit Airbag lenkrrad.. und hab mir jetzt ein Raid Sportlenkrad mit einem Airbag Rückrüstkit gekauft... und beides hat eine ABE wo muss ich hin um es eintragen zulassen und gibt es probleme dabei ? | ||
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| Gast |
Ich Zitiere Tüv Nord: Bei Autos ab Bj.95 darf der Airbag nicht mehr ausgebaut werden. So wurde es mir dort gesagt als ich das gleiche an meinem 95er GTI auch machen wollte. Sollte dein Tüvler kulanter sein, dann musst du diesen Einbaubericht (liegt bei deinem Gutachten dabei) von VW Unterschreiben und Stempeln lassen. Korregiert mich wenn ich falsch liege war bei mir zumindestens so...... | ||
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| | #3 | |||
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| Forenbibel |
und du brauchst eine rechnung bzw einen beeleg das du diese veränderung von einer fachwerkstatt ausgeführen liest, da airbags nicht einfach im hinterhof aus und ein gebastelt werden dürfen bzw zurüclgerüstet werden .. . glaub ich... am besten is immer noch hinfahren und fragen, es ist überraschend wie nett die sind, und sich infos holen is kostenlos, und wenn dus dann bei dem selben eintragen lässt ist er auch viel kulanter! | |||
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| | #4 | ||
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| Golfumbauinteressierter |
Hi, 1. Musst du den beiligenden Wisch von einer Fachwerkstatt unterschreiben lassen, was meistens dazu führt das die dir das auch einbauen wollen. 2. Falls du Lenksäulenhohenverstellung hast (wie ich das auch habe) musst du nen freundlichen TÜVer kennen weil in der ABE steht das diese erlischt wenn du eine höhenverstellung am Lenkrad hast, und musst es dann Eintragen lassen. EDIT: Nochmal zur Verständnis wenn du keine Höhenverstellung hast reicht es wenn du denn unterschriebenen Zettel an die ABE tackerst und beides mitführst dann musst du nix eintragen! ![]() mfg Michael | ||
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| | #5 | ||
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| Gast | Zitat:
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| ↑↑ Glanzfetischist |
Red Bull 82: korrekt !.. | |||
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| | #7 | ||
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| Golfumbauinteressierter |
@ Red Bull 82 ja da haste recht hab ich vergessen ^^ | ||
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| | #8 | ||
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| Frischling |
also muss ich es nicht eintragen bis ich im frühjahr... meine neue Felgen kaufen und dann beides zusammen eintragen ? | ||
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| | #9 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
eintragungspflicht besteht in diesem fall IMMER! der schein bestätigt lediglich den korrekten umbau! abs, airbag etc. systeme sind sicherheitsrelevante einrichtungen! werden diese verändert, muss es EINGETRAGEN WERDEN!! selbst wenn du von 5 sitze auf 2 sitzer umbaust, muss es eingetragen werden!!! | |||
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