TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 04.12.2007, 21:08 #1
Frischling
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 50
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Sp4rKs Sp4rKs ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 50
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Standard Raid Sportlenkrrad

Hallo,

wollte mal fragen ich hab ein Golf 3 Bj. 96 mit Airbag lenkrrad.. und hab mir jetzt ein Raid Sportlenkrad mit einem Airbag Rückrüstkit gekauft... und beides hat eine ABE wo muss ich hin um es eintragen zulassen und gibt es probleme dabei ?


Sp4rKs ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 04.12.2007, 21:28 #2
Red Bull 82
Gast
 
Beiträge: n/a
Red Bull 82
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ich Zitiere Tüv Nord: Bei Autos ab Bj.95 darf der Airbag nicht mehr ausgebaut werden.
So wurde es mir dort gesagt als ich das gleiche an meinem 95er GTI auch machen wollte.
Sollte dein Tüvler kulanter sein, dann musst du diesen Einbaubericht (liegt bei deinem Gutachten dabei) von VW Unterschreiben und Stempeln lassen.

Korregiert mich wenn ich falsch liege war bei mir zumindestens so......
  Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 04.12.2007, 21:40 #3
Benutzerbild von >>Matze<<
Forenbibel
 
Registriert seit: 16.07.2006
Beiträge: 4.005
Abgegebene Danke: 128
Erhielt 125 Danke für 94 Beiträge
>>Matze<< >>Matze<< ist offline
Forenbibel
Benutzerbild von >>Matze<<
 
Registriert seit: 16.07.2006
Beiträge: 4.005
Abgegebene Danke: 128
Erhielt 125 Danke für 94 Beiträge
Standard

und du brauchst eine rechnung bzw einen beeleg das du diese veränderung von einer fachwerkstatt ausgeführen liest, da airbags nicht einfach im hinterhof aus und ein gebastelt werden dürfen bzw zurüclgerüstet werden .. .

glaub ich...

am besten is immer noch hinfahren und fragen, es ist überraschend wie nett die sind, und sich infos holen is kostenlos, und wenn dus dann bei dem selben eintragen lässt ist er auch viel kulanter!
>>Matze<< ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 04.12.2007, 22:32 #4
Golfumbauinteressierter
 
Registriert seit: 05.08.2007
Beiträge: 163
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Kaico Kaico ist offline
Golfumbauinteressierter
 
Registriert seit: 05.08.2007
Beiträge: 163
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Standard

Hi,
1. Musst du den beiligenden Wisch von einer Fachwerkstatt unterschreiben lassen, was meistens dazu führt das die dir das auch einbauen wollen.

2. Falls du Lenksäulenhohenverstellung hast (wie ich das auch habe) musst du nen freundlichen TÜVer kennen weil in der ABE steht das diese erlischt wenn du eine höhenverstellung am Lenkrad hast, und musst es dann Eintragen lassen.

EDIT: Nochmal zur Verständnis wenn du keine Höhenverstellung hast reicht es wenn du denn unterschriebenen Zettel an die ABE tackerst und beides mitführst dann musst du nix eintragen!

mfg Michael
Kaico ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 05:40 #5
Red Bull 82
Gast
 
Beiträge: n/a
Red Bull 82
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Kaico
EDIT: Nochmal zur Verständnis wenn du keine Höhenverstellung hast reicht es wenn du denn unterschriebenen Zettel an die ABE tackerst und beides mitführst dann musst du nix eintragen!
Ausser du hast eine andere Rad/Reifen kombi drauf dann musst du es auch eintragen.
  Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 14:41 #6
Benutzerbild von Amazing
↑↑ Glanzfetischist
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 25.629
Abgegebene Danke: 176
Erhielt 4.390 Danke für 2.406 Beiträge
Amazing Amazing ist offline
↑↑ Glanzfetischist
Benutzerbild von Amazing
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 25.629
Abgegebene Danke: 176
Erhielt 4.390 Danke für 2.406 Beiträge
Standard

Red Bull 82:

korrekt !..
Amazing ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 15:30 #7
Golfumbauinteressierter
 
Registriert seit: 05.08.2007
Beiträge: 163
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Kaico Kaico ist offline
Golfumbauinteressierter
 
Registriert seit: 05.08.2007
Beiträge: 163
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Standard

@ Red Bull 82 ja da haste recht hab ich vergessen ^^
Kaico ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 18:08 #8
Frischling
Themenstarter
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 50
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Sp4rKs Sp4rKs ist offline
Frischling
 
Registriert seit: 06.07.2007
Beiträge: 50
Abgegebene Danke: 0
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Standard

also muss ich es nicht eintragen bis ich im frühjahr... meine neue Felgen kaufen und dann beides zusammen eintragen ?
Sp4rKs ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 05.12.2007, 22:33 #9
Benutzerbild von Amazing
↑↑ Glanzfetischist
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 25.629
Abgegebene Danke: 176
Erhielt 4.390 Danke für 2.406 Beiträge
Amazing Amazing ist offline
↑↑ Glanzfetischist
Benutzerbild von Amazing
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 25.629
Abgegebene Danke: 176
Erhielt 4.390 Danke für 2.406 Beiträge
Standard

eintragungspflicht besteht in diesem fall IMMER! der schein bestätigt lediglich den korrekten umbau! abs, airbag etc. systeme sind sicherheitsrelevante einrichtungen! werden diese verändert, muss es EINGETRAGEN WERDEN!! selbst wenn du von 5 sitze auf 2 sitzer umbaust, muss es eingetragen werden!!!


Amazing ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Raid no Airbagnarbe Red Bull 82 Elektronik 1 01.06.2007 20:23


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:41 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt