TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 01.09.2013, 18:48 #1
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Standard SML Volvo am Golf zulässig?

Hi Leute, es geht darum ich möchte mir in eine Ventostoßstange SML einbauen. Allerdings würde ich welche vom Volvo S80 verwenden da diese eine E-Nummer besitzen. Hat jemand eine Ahnung oder eventuel schriftlichen Beleg das dies zulässig wäre, da zwar eine E-Nummer aber halt für den Volvo?
Und wie ist es laut STVO überhaupt bei PKW unter 6m Länge? Die Gesetzestexte sind so unklar teilweiße.

Netparts 24 - POSITIONSLEUCHTE links gelb VOLVO S80 ab 05/98-07/06



Danke für eure Hilfe im Voraus

Gruß Marcel



Geändert von Olisykes (01.09.2013 um 18:58 Uhr)
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Alt 01.09.2013, 18:58 #2
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Hallo,

die habe ich bei mir auch verbaut (allerdings beim Golf 4). Bilder findest du bei mir im Showroom.

Die Volvo SML besitzen ein E-Prüfzeichen und sind für den Zweck erlaubt.
Eine Bestätigung von der DEKRA habe ich auch. Kann dir diese gerne zur Verfügung stellen.

Gruß

Rene
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Alt 03.09.2013, 12:40 #3
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Die 6m beziehen sich eher auf LKW, ab 6m müssen die verbaut sein.

Am Golf kannst du, müssen halt ne E Kennung haben, glaub SM für Sidemark/Seitenmarkierung, sollten die Volvo Dinger ja haben.

Also nicht eben mal nen Blinker umpinnen ;-)
Und glaub ne Höhe von mind. 25cm ist Pflicht, ist lang her das ich mal welche hatte.
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Alt 03.09.2013, 14:11 #4
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Mal im Ernst, spätestens seit BMW, Volvo und vllt. auch andere auch in Deutschland mit SML ausliefern, kann man relativ gelassen mit den Originalen Golf SML rumfahren.
Natürlich bleibt da ein Restrisiko weil diese kein Gutachten haben für unsrern Raum, aber ich bin gut zwei Jahre mit Standlicht in den BLinkern herumgefahren, was meiner Meinung durchaus auffällt, und mich haben nie die Polizisten angehalten. Selsbt bei einer allg. Verkehrskontrolle wurde ih darauf nicht angesprochen.
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Alt 03.09.2013, 14:22 #5
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Dann hast du in deiner Region Glück gehabt. Ich wurde nach zwei Jahren fahren mit US Standlicht gepackt und bin mit nem blauen Auge ohne Strafe etc davon gekommen. Und da das Auto noch auf Vaddern läuft will ich in dem Fall sicher gehen und groß anders als die Golf Sml sehen die vom Volvo nicht aus.
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Alt 03.09.2013, 18:13 #6
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Wenn du es genau nimmst, sind Volvo SML'S am Golf NICHT zulässig, da das E-Prüfzeichen nur für Volvo gilt.
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Alt 03.09.2013, 19:49 #7
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Falsch. Das E Prüfzeichen bezieht sich lediglich auf die Sml selber. Solange diese Stvo gerecht montiert wird sind sie zulässig ist alles geklärt mit der Dekra.


Thread kann zu.

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Alt 03.09.2013, 21:23 #8
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Hallo,

Zitat:
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Falsch. Das E Prüfzeichen bezieht sich lediglich auf die Sml selber. Solange diese Stvo gerecht montiert wird sind sie zulässig ist alles geklärt mit der Dekra.
Richtig, so sieht es aus!

Ich habe das mit der DEKRA abgeklärt und habe das sogar schriftlich - also alles legal .

Gruß

Rene
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Alt 03.09.2013, 22:00 #9
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Falsch! Kann mir ja auch keine Rückleuchten oder kennzeichenbeleuchtung einfach mal von Bmw verbauen, weil sie ein E-Zeichen haben. (nur als bsp) Wenn der Prüfer die Sache absegnet ist alles im lot.
Aber einfach Sachen von einem anderen Auto dran zubasteln und hoffen, dass das e-zeichen schon alles regelt istvnicht :-) Ich bin allerdings auch 2j. mit Sml rumgefahren und war auch beim Tüv damit.
Aber lieber auf nummer sicher gehen und die Sachen begutachten lassen. Dann brauchan auch keine Angst bei einer kontrolle zuhaben :-D
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Alt 03.09.2013, 22:53 #10
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Also im dem Bericht der Dekra wird genauestens erläutert das eine SML mit E Zeichen sowie der Kennung für SML zulässig ist wenn die genaue Einbauposition eingehalten wird. Eine Rückleuchte ist letzten endes von der Form und Größe her ja auch eine etwas andere Sache. Verstehe nicht wieso ihr jetzt alle zig mal noch darüber diskutiert. New Orleans und ich haben es schwarz auf weiß das es zulässig ist.




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Alt 03.09.2013, 23:10 #11
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Zitat:
Zitat von McOneee Beitrag anzeigen
Falsch! Kann mir ja auch keine Rückleuchten oder kennzeichenbeleuchtung einfach mal von Bmw verbauen, weil sie ein E-Zeichen haben. (nur als bsp) Wenn der Prüfer die Sache absegnet ist alles im lot.
Aber einfach Sachen von einem anderen Auto dran zubasteln und hoffen, dass das e-zeichen schon alles regelt istvnicht :-) Ich bin allerdings auch 2j. mit Sml rumgefahren und war auch beim Tüv damit.
Aber lieber auf nummer sicher gehen und die Sachen begutachten lassen. Dann brauchan auch keine Angst bei einer kontrolle zuhaben :-D
Das ist leider doppelt falsch...

1. Dort wo eine E-Nummer drauf steht ist das jeweilige Teil auf geprüft. Das bedeutet, dass Du 100%ig BMW-Nummernschildlampen und Volvo-leuchten fahren darfst, an JEDEM. Auto. (Voraussetzung ist natürlich der stvzo-gerechte Einbau,Position usw.)

2. Nur weil ein Prüfer sagt, dass Du etwas fahren darfst, ist es nicht zwangsläufig legal! Beispiel:Schickt dich ein sheriff zu nem anderen Prüfer um eine Eintragung zu überprüfen und dieser sagt zu dem gleichen Umbau:"geht nicht", dann geht's nicht!
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Alt 10.04.2021, 19:58 #12
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Standard Sml volvo auf golf 3

Zitat:
Zitat von New Orleans Beitrag anzeigen
Hallo,



Richtig, so sieht es aus!

Ich habe das mit der DEKRA abgeklärt und habe das sogar schriftlich - also alles legal .

Gruß

Rene

Hey hallo

Ich bau mir diese auch ein und hab gesehen das du was schriftliches hast. Wäre es möglich das als Kopie zu bekommen.
Lg aus Rostock
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Alt 10.04.2021, 21:19 #13
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Hey hallo
Ich habe auch vor sml von volvo einzubauen.
Ist es möglich das schreiben von der dekra ales Kopie zu bekommen.
Lg
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Alt 10.04.2021, 21:59 #14
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Der Beitrag is von 2013 und der user ist garnicht mehr hier Registriert^^
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Alt 12.04.2021, 10:31 #15
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Zitat:
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Hey hallo
Ich habe auch vor sml von volvo einzubauen.
Ist es möglich das schreiben von der dekra ales Kopie zu bekommen.
Lg
Auch wen es Forentechnisch üblich drunter und drüber ging:
Eine E Kennzeichnung gibt an das das Bauteil an JEDEM KFZ zugelassen ist. Die Nummer dahinter kannst vergessen die gibt nur an wo es geprüft wurde, die Buchstabenkombi danach macht den Bock fett. Diese gibt an zuwas die Funzel geprüft wurde. Das übliche "Blinker als US Standlich" fällt späterstens DANN eben auf da auf den Blinker eben nur als Blinker und NICHT als Standlich genutzt werden darf.

Aufschlüsselung:

Scheinwerfer und Heckleuchten
Ort der Zulassung

E1 Deutschland
E2 Frankreich
E3 Italien
E4 Niederlande
E5 Schweden
E6 Belgien
E7 Ungarn
E8 Tschechien
E9 Spanien
E10 ehemaliges Jugoslavien
E11 Grossbritannien
E12 Österreich
E13 Luxemburg
E14 Schweiz



Scheinwerfer
Ausführung

A - Begrenzungslicht
B - Nebellicht
C - Abblendlicht
R - Fernlicht
CR - Fern- und Abblendlicht
C/R - Fern- oder Abblendlicht
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht
HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DC/R - Bi-Xenon
/ - nicht zusammen einzuschalten



Heckleuchten
Ausführung

A - Begrenzungsleuchte
AR - Rückfahrscheinwerfer
F - Nebelschlussleuchte
IA - Rückstrahler
R - Schlussleuchte
S1 - Bremsleuchte
2a - hintere Blinkleuchte



sonstige Leuchten

1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen
5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge
6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m
SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge
SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge

Ach ja...den Zettel der Dekra (sollte es diesen wirklich gegeben haben) bringt genau soviel wie dieses Posting! Wen du Rechtssicherheit haben möchtes schreib den Verkäufer/Hersteller an und bitte um die Zulassungspapiere und gut is. Da steht dann drin das das Teil als SML geprüft wurde.


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DaTheo (12.04.2021)
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