| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
| Antwort |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| | #1 | ||
| |||
| Golfbegeisterter |
Hi Leute, es geht darum ich möchte mir in eine Ventostoßstange SML einbauen. Allerdings würde ich welche vom Volvo S80 verwenden da diese eine E-Nummer besitzen. Hat jemand eine Ahnung oder eventuel schriftlichen Beleg das dies zulässig wäre, da zwar eine E-Nummer aber halt für den Volvo? Und wie ist es laut STVO überhaupt bei PKW unter 6m Länge? Die Gesetzestexte sind so unklar teilweiße. Netparts 24 - POSITIONSLEUCHTE links gelb VOLVO S80 ab 05/98-07/06 Danke für eure Hilfe im Voraus Gruß Marcel Geändert von Olisykes (01.09.2013 um 18:58 Uhr) | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | ||
| |||
| User entfernt |
Hallo, die habe ich bei mir auch verbaut (allerdings beim Golf 4). Bilder findest du bei mir im Showroom. Die Volvo SML besitzen ein E-Prüfzeichen und sind für den Zweck erlaubt. Eine Bestätigung von der DEKRA habe ich auch. Kann dir diese gerne zur Verfügung stellen. Gruß Rene | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #3 | |||
| ||||
| Forenabhängiger |
Die 6m beziehen sich eher auf LKW, ab 6m müssen die verbaut sein. Am Golf kannst du, müssen halt ne E Kennung haben, glaub SM für Sidemark/Seitenmarkierung, sollten die Volvo Dinger ja haben. Also nicht eben mal nen Blinker umpinnen ;-) Und glaub ne Höhe von mind. 25cm ist Pflicht, ist lang her das ich mal welche hatte. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #4 | ||
| |||
| Gast |
Mal im Ernst, spätestens seit BMW, Volvo und vllt. auch andere auch in Deutschland mit SML ausliefern, kann man relativ gelassen mit den Originalen Golf SML rumfahren. Natürlich bleibt da ein Restrisiko weil diese kein Gutachten haben für unsrern Raum, aber ich bin gut zwei Jahre mit Standlicht in den BLinkern herumgefahren, was meiner Meinung durchaus auffällt, und mich haben nie die Polizisten angehalten. Selsbt bei einer allg. Verkehrskontrolle wurde ih darauf nicht angesprochen. | ||
Mit Zitat antworten |
| | #5 | ||
| |||
| Golfbegeisterter |
Dann hast du in deiner Region Glück gehabt. Ich wurde nach zwei Jahren fahren mit US Standlicht gepackt und bin mit nem blauen Auge ohne Strafe etc davon gekommen. Und da das Auto noch auf Vaddern läuft will ich in dem Fall sicher gehen und groß anders als die Golf Sml sehen die vom Volvo nicht aus. | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #6 | |||
| ||||
| Akzent-Setzer |
Wenn du es genau nimmst, sind Volvo SML'S am Golf NICHT zulässig, da das E-Prüfzeichen nur für Volvo gilt. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #7 | ||
| |||
| Golfbegeisterter |
Falsch. Das E Prüfzeichen bezieht sich lediglich auf die Sml selber. Solange diese Stvo gerecht montiert wird sind sie zulässig ist alles geklärt mit der Dekra. Thread kann zu. Geändert von Olisykes (03.09.2013 um 19:50 Uhr) | ||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Olisykes für den nützlichen Beitrag: | New Orleans (03.09.2013) |
| | #8 | ||
| |||
| User entfernt |
Hallo, Zitat:
Ich habe das mit der DEKRA abgeklärt und habe das sogar schriftlich - also alles legal .Gruß Rene | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #9 | |||
| ||||
| Wörtherseefahrer |
Falsch! Kann mir ja auch keine Rückleuchten oder kennzeichenbeleuchtung einfach mal von Bmw verbauen, weil sie ein E-Zeichen haben. (nur als bsp) Wenn der Prüfer die Sache absegnet ist alles im lot. Aber einfach Sachen von einem anderen Auto dran zubasteln und hoffen, dass das e-zeichen schon alles regelt istvnicht :-) Ich bin allerdings auch 2j. mit Sml rumgefahren und war auch beim Tüv damit. Aber lieber auf nummer sicher gehen und die Sachen begutachten lassen. Dann brauchan auch keine Angst bei einer kontrolle zuhaben :-D | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu McOneee für den nützlichen Beitrag: | batze91 (03.09.2013) |
| | #10 | ||
| |||
| Golfbegeisterter |
Also im dem Bericht der Dekra wird genauestens erläutert das eine SML mit E Zeichen sowie der Kennung für SML zulässig ist wenn die genaue Einbauposition eingehalten wird. Eine Rückleuchte ist letzten endes von der Form und Größe her ja auch eine etwas andere Sache. Verstehe nicht wieso ihr jetzt alle zig mal noch darüber diskutiert. New Orleans und ich haben es schwarz auf weiß das es zulässig ist. | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #11 | |||
| ||||
| Tuning-Freak | Zitat:
1. Dort wo eine E-Nummer drauf steht ist das jeweilige Teil auf geprüft. Das bedeutet, dass Du 100%ig BMW-Nummernschildlampen und Volvo-leuchten fahren darfst, an JEDEM. Auto. (Voraussetzung ist natürlich der stvzo-gerechte Einbau,Position usw.) 2. Nur weil ein Prüfer sagt, dass Du etwas fahren darfst, ist es nicht zwangsläufig legal! Beispiel:Schickt dich ein sheriff zu nem anderen Prüfer um eine Eintragung zu überprüfen und dieser sagt zu dem gleichen Umbau:"geht nicht", dann geht's nicht! | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu Gylee für den nützlichen Beitrag: | New Orleans (04.09.2013) |
| | #12 | ||
| |||
| Hilfesuchender | Zitat:
Hey hallo Ich bau mir diese auch ein und hab gesehen das du was schriftliches hast. Wäre es möglich das als Kopie zu bekommen. Lg aus Rostock | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #13 | ||
| |||
| Hilfesuchender |
Hey hallo Ich habe auch vor sml von volvo einzubauen. Ist es möglich das schreiben von der dekra ales Kopie zu bekommen. Lg | ||
| | Mit Zitat antworten |
| | #14 | |||
| ||||
| Forenbibel |
Der Beitrag is von 2013 und der user ist garnicht mehr hier Registriert^^ | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #15 | ||
| |||
| Golftreffenplaner | Zitat:
Eine E Kennzeichnung gibt an das das Bauteil an JEDEM KFZ zugelassen ist. Die Nummer dahinter kannst vergessen die gibt nur an wo es geprüft wurde, die Buchstabenkombi danach macht den Bock fett. Diese gibt an zuwas die Funzel geprüft wurde. Das übliche "Blinker als US Standlich" fällt späterstens DANN eben auf da auf den Blinker eben nur als Blinker und NICHT als Standlich genutzt werden darf. Aufschlüsselung: Scheinwerfer und Heckleuchten Ort der Zulassung E1 Deutschland E2 Frankreich E3 Italien E4 Niederlande E5 Schweden E6 Belgien E7 Ungarn E8 Tschechien E9 Spanien E10 ehemaliges Jugoslavien E11 Grossbritannien E12 Österreich E13 Luxemburg E14 Schweiz Scheinwerfer Ausführung A - Begrenzungslicht B - Nebellicht C - Abblendlicht R - Fernlicht CR - Fern- und Abblendlicht C/R - Fern- oder Abblendlicht HC - Halogen Abblendlicht HR - Halogen Fernlicht HCR - Halogen Fern- und Abblendlicht HC/R - Halogen Fern- oder Abblendlicht DC - Xenon Abblendlicht DR - Xenon Fernlicht DC/R - Bi-Xenon / - nicht zusammen einzuschalten Heckleuchten Ausführung A - Begrenzungsleuchte AR - Rückfahrscheinwerfer F - Nebelschlussleuchte IA - Rückstrahler R - Schlussleuchte S1 - Bremsleuchte 2a - hintere Blinkleuchte sonstige Leuchten 1, 1a, 1b vordere Blickleuchten unterschiedliche Ausführungen 5 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge bis 6m Länge 6 - zusätzliche Blinkleuchte seitlich für Fahrzeuge länger als 6m SM1 - Seitenmarkierungsleuchte für alle Fahrzeuge SM2 - Seitenmarkierungsleuchte für Fahrzeuge bis 6m Länge Ach ja...den Zettel der Dekra (sollte es diesen wirklich gegeben haben) bringt genau soviel wie dieses Posting! Wen du Rechtssicherheit haben möchtes schreib den Verkäufer/Hersteller an und bitte um die Zulassungspapiere und gut is. Da steht dann drin das das Teil als SML geprüft wurde. | ||
| | Mit Zitat antworten |
| Folgender Benutzer sagt Danke zu onkel-howdy für den nützlichen Beitrag: | DaTheo (12.04.2021) |
| Antwort |
| |