Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 30.03.2017, 08:38 #1
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Standard Auffahrunfall leichter Schaden am gegenüber

Hallo, heute morgen bin ich jemanden hinten draufgefahren.
An seinem Auto (Renault Megane) ist unterm Kennzeichen ein Lackschaden von ca. Computer Tastatur breite also nichts großes und auch nichts zerdellt.

Bei meinem Golf ist der linke Scheinwerfer kaputt und der Grill mit Emblem etwas angeknackst und das Blech darunter verbogen.

Ich habe ihm angeboten das wir den Schaden privat klären und der meinte er ruft mich an und wollte evt. zum Gutachter.
Der Typ sprach nicht so super deutsch aber er hat mich schon verstanden und war auch total locker.

Also ich würde meinen Schaden selbst reparieren weil den Scheinwerfer habe ich erstmal mit einem Ersatzglas von einem alten bestückt damit ich mir einen originalen holen kann. Den Grill biege ich wieder zurecht, fertig. Aber muss ich meine Versicherung anrufen oder soll ich warten bis er sich meldet und im Falle dass es teuer wird und ich meine Versicherung anrufen muss, ist es dann schlimm dass ich mich nicht sofort gemeldet habe? Und zahlt die Versicherung alles und werde ich bei meinem ersten Unfall gleich hochgestuft?
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Alt 30.03.2017, 08:59 #2
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Standard Schaden & Versicherung

Moin Marcel!
Ärgerlich, sowas...

ob du das jetzt schon bei deiner Versicherung meldest, musst du wissen. Später geht auch noch. Wie viel später - müsste in den AKB stehen. geh da mal "strg+f" auf die Suche, dann hast du ein genaues Datum. bei meinem Vertrag steht unter "Ihre Pflichten im Schadenfall...": "Sie müssen uns einen Schadenfall innerhalb einer Woche anzeigen. Es genügt, wenn Sie uns mündlich oder telefonisch informieren. "
Wenn da jemand anruft, wird die betroffene Person meist nämlich erstmal pauschal hochgestuft. Zumindest wenn man bei diesem Zentralruf anruft... Wenn du dich bei deiner Versicherung meldest, werden sie dir und dem Unfallgegner ein auszufüllendes Formular zukommen lassen, mithilfe dessen ihr den Unfallhergang beschreiben müsst.

anderer Punkt: Gutachter... Guck dir das Gutachten genau an! Wenn du Glück hast, ist der Typ so fix, dass du damit direkt zu deiner Versicherung gehen kannst, falls dir etwas komisch vorkommt. Auf dem meines Unfallgegners standen damals ganz abstruse Sachen; der hat einfach mal alle auch vorher schon dagewesenen Kratzer, auch am anderen Ende des Autos, auf den Unfall zurückgeführt Aber Achtung! Die Versicherung bezahlt keinen Gutachter, den sie nicht selbst beauftragt hat. Erst recht nicht bei einem Lackschaden. Also vielleicht doch schon bei deiner Versicherung melden, dass es da später mit dem Typen zivilrechtlich keinen Zoff gibt

Und prinzipiell zahlt die Versicherung schon alles - dafür ist sie ja da
ABER du wirst definitiv hochgestuft, wenn sie den entstandenen Schaden bzw. dessen Reparatur finanzieren. In welche Stufe du dann kommst, hängt von deiner jetzigen und deiner Versicherung ab. aber sie werden dir nach der Finanzierung durch sie ein Schreiben zukommen lassen, in dem sie dir anbieren, dass du deine alte Stufe "zurückkaufen" kannst. Preis hierfür sind die Kosten der Reparatur des Schadens. Das musst du dann durchkalkulieren, ob sich das lohnt. Unter 1000€ lohnt es sich fast immer...

Ich drücke dir die Daumen!
Lieben Gruß!
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Marcel96 (30.03.2017)
Alt 30.03.2017, 09:01 #3
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Zitat:
Zitat von Marcel96 Beitrag anzeigen
den Scheinwerfer habe ich erstmal mit einem Ersatzglas von einem alten bestückt damit ich mir einen originalen holen kann.
ich hab gerade noch welche. Schlachte momentan meinen zweiten Golf

willst du dann nicht lieber aufrüsten?
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Alt 30.03.2017, 12:28 #4
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Versuch auf jeden Fall das erstmal so zu regeln, auch wenn du dafür 500 oder mehr EUR in cash bieten musst. Wenn die Versicherung das regelt wirst du auf alle Fälle hochgestuft (es sei denn, du hast Rabattschutz mit abgeschlossen, dann hast du einen Bumser frei).
Denn wenn du hochgestuft wirst, dann bezahlst du für den Rest deines Lebens!!!!! Ich weiss, jetzt werden einige hier aufschreien, aber wenn man genau drüber nachdenkt, ist es so. Diese Rückstufung wird nie wieder rückgängig gemacht werden, sie wird dir für immer und ewig hinterherhinken! Selbst in 30 Jahren wirst du noch für diesen Unfall bezahlen!
Also sieh zu, dass du das ohne Versicherung geregelt kriegst...
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Alt 30.03.2017, 12:42 #5
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Ganz klar auch mein Tipp, wenn sich die Schadenshöhe in vernünftigem Rahmen bewegt und man natürlich das Geld verfügbar hat, selber zahlen.

Die Faustregel "bis 1000€ immer selber zahlen" funktioniert eigtl ganz gut.
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Alt 30.03.2017, 13:04 #6
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Anrufen und melden solltest du. Es schadet auch nicht. Dein Versicherer weiß dann schon Bescheid.
Die zeitlichen Fristen hängen von den Versicherungsbedingungen ab.

Das heißt noch nicht, dass sie in Regulierung geht. Das kannst du mit dem Typen noch immer ausmachen. Solange niemand die Versicherung um Zahlung "bittet", solange passiert erstmal auch nichts.
Auch wenn sie in die Regulierung übergegangen ist, so kannst du den Schaden "rückkaufen". Das kalkuliert man sich individuell durch. Für dich bedeutet das dann: Defacto ist kein Schaden eingetreten (Bezogen auf die SF-Klasse).

Du kannst ja das auch gleich gezielt den Mitarbeiter der Versicherung fragen.

Bei kleineren Schäden ist ein Gutachten auch nicht verhältnismäßig. Da reicht ein Kostenvoranschlag/Kurzkalkulation (Machen auch die Gutachter, nicht nur Werkstätten) - ist aber nicht dein Problem.



Geändert von GTFahrer (30.03.2017 um 13:07 Uhr)
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