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Alt 11.07.2014, 15:51 #1
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Standard TÜV-Bereich bei Gewindefahrwerken

Hey.

Ich hätte nun auch mal ein kleines anliegen.
Bin schon längers auf der Suche nach einem GW für meinen Golf.
Was mir nun aber bei manchen Fahrwerken aufgefallen ist, ist dass manche eine Mindesthöhe Kotflügel zu Radmitte haben.
Bekannte Maße z.b:

KW var. 1 310mm
Ap 310mm
Dts 310mm

Zur zeit fahre ich ein Vogtland Fahrwerk mit dem eingetragenen Maß von 315 mm.
Grund warum ich ein GW will ist, dass ich auf ca 290-300mm auf der VA kommen will.
Mit den Tüv-Prüfern habe ich schon geredet und die wollen unter 310 mm nicht eintragen, wenn es im Gutachten steht.
Angeblich haben TA-Technix und Hiltrac dieses Maß nicht im Gutachten.
Könnte mir da jemand Auskunft geben, welche andere GW unter den 310mm liegen.
Preisklasse ist bis max 500€.

Vielen Dank schonmal.

MfG


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Alt 11.07.2014, 15:55 #2
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Wenn du das nach §21 (Einzelabnahme) eintragen lässt, ist es nicht so das Problem.

Müssen dann halt die Mindesabstände von Scheinwerfer, Kennzeichen usw. eingehalten werden. Mindesabstand der Scheinwerferaustrittskante ist zB 50cm.

Edit: Freigängigkeit der Reifen muss natürlich auch gewährleistet sein.
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Alt 11.07.2014, 16:28 #3
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Habe ich extra gefragt. Wollen sie nicht machen. Weil das Maß angeblich ja nicht ohne Grund drinnen stehen würde. Der Prüfer meinte es sei wohl dann Bauartbedingt so festgelegt von dem jeweiligen Hersteller.
Alternative wäre nur ein anderes GW welches die 310 mm nicht hätte.
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Alt 11.07.2014, 20:39 #4
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Das alte Gutachten vom roten Ta hat keine 31cm drin stehen!
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Alt 11.07.2014, 21:23 #5
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Wie sieht's mit dem hiltrac aus? Weis da jemand Bescheid?
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Alt 11.07.2014, 22:58 #6
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Ich habe das AP auch tiefer eingetragen, per Einzelabnahme mit 7,5x17 Zoll und 195/40/17.

Einfach mal ein paar Prüfstellen abklappern, hier in D macht es jeder Prüfer eh anders, der eine macht sich naß und hätte Angst vor ein paar Zubehörfußmatten, der andere trägt Zeug ein, bei dem sogar ich den Kopf schüttel...
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Alt 12.07.2014, 00:50 #7
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Ich kann aus aktueller persönlicher Erfahrung dazu nur sagen, dass es bei der Eintragung stark auf den Prüfer ankommt. Bei mir ging es um ein TA-Technix Gewindefahrwerk mit roten Federn im Variant. Im Gutachten stehen die Abmessungen von unterster Befestigungschraube bis Verstellring für die Abnahmefähigkeit. Ich habe die Eintragung bei einem "einfachen" (nicht § 21 berechtigten) mobilen Werkstattprüfer machen lassen, zu meiner Überraschung hat er aus dem Gutachten nur die Kennzeichnung des Fahrwerks übernommen, aber nichts zu irgendwelchen Abständen oder Restgewindelängen eingetragen. Nur die neue Fahrzeughöhe (Ziffer 20 der Zulassungsbescheinigung wurde geändert. Das lässt doch etwas Bastelspielraum. Im Zweifel halt einen neuen Prüfer suchen, der etwas entgegenkommender ist.

Geändert von Hoast (12.07.2014 um 00:51 Uhr)
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Alt 12.07.2014, 11:56 #8
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So wie mir aber vom Prüfer erklärt wurde benötige ich eine §21 Eintragung.
Gewindefahrwerk + Felgen + Spurplatten

Ich werd mal Bremer kontaktieren, ob der mir verraten kann was im hiltrac drin steht und dann ggf. bei ihm eins ordern.
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Alt 12.07.2014, 13:06 #9
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Solange die Federn vom Fahrwerk noch Spannung im entlasteten Bereich haben, kannste den nach Lust und Laune runter drehen.

Such dir einfach einen anderen Prüfer


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