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Alt 24.08.2013, 20:04 #1
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Standard Inpro Angel Eyes m. Blinker

muss mann die Inpro Angel Eyes m. Blinker eintragen lassen ??


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Alt 24.08.2013, 20:16 #2
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wenn eine EG nummer drauf ist nicht
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Alt 24.08.2013, 20:17 #3
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oder nur e?
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Alt 24.08.2013, 20:35 #4
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Soweit ich weiss musst du es eintragen wen die blinker von der stossstange in die scheinwerfer wandern, aber kann auch sein das ich da falsch liege.
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Alt 24.08.2013, 20:45 #5
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ich glaub sollte nicht das problem sein wenn sie nen E prüfzeichen ham nur wirst vielleicht die Frontstoßstange cleanen müssen bzw die Blinker da raus..
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Alt 24.08.2013, 20:47 #6
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Oder einfach schwarz lackieren
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Alt 24.08.2013, 21:21 #7
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also ich kenn mich ja net wirklich aus, aber ich glaube alles wo ne E nummer drauf ist muss nicht eingetragen werden.
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Alt 24.08.2013, 21:37 #8
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muss
ist ja auch ein Gutachten dabei
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Alt 24.08.2013, 21:52 #9
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Gutachten? also eigentlich is nie nen Gutachten dabei wenn man nen Eprüfzeichen hat.

eintragen wirst du da nix müssen nur denk ick das blinker in den scheinwerfern und in der stoßstange gleichzeitig vielleicht nen problem is.
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Alt 24.08.2013, 23:04 #10
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ich habe das Gutachten vor mir liegen!
Da steht drinnen sobald man die Scheinwerfer montiert MUSS eine Eintragung erfolgen und wenn man die Blinker nutzen möchte, dann müssen die originalen außer betrieb gesetzt und geschwärzt werden




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Alt 24.08.2013, 23:08 #11
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Zitat:
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ich habe das Gutachten vor mir liegen!
Da steht drinnen sobald man die Scheinwerfer montiert MUSS eine Eintragung erfolgen und wenn man die Blinker nutzen möchte, dann müssen die originalen außer betrieb gesetzt und geschwärzt werden
is ja wieder typisch schon wegen so nen quatsch ne eintragung.
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Alt 24.08.2013, 23:18 #12
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Ja interessiert aber auch keinen wenn die nicht eingetragen sind
Ich fahre die Scheinwerfer schon ziemlich lange, war schon 3x beim TÜV damit und in zig Polizeikontrollen ohne probleme
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Alt 25.08.2013, 00:04 #13
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Die Scheinwerfer haben auf dem Glaß keine kennung für Blinker.
Wenn du an den Falschen kommst, der sich mit der Sache auskennt gibts ärger.
Bin sie aber auch 1 jahr uneingetragen gefahren und war bein tüv damit.
Hat keinen gestört trozdem gehören sie eingetragen.

Die blinker hab ich einfach mit der dose schwarz lackiert.
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Alt 25.08.2013, 08:16 #14
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so also wie ist denn eigentlich die offizielle Regelung mit den Seitenblinkern in den Kotflügeln?

denn die hab ich längst net mehr und wurde auch noch nie beanstandet.
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Alt 25.08.2013, 10:48 #15
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Zitat:
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Gutachten? also eigentlich is nie nen Gutachten dabei wenn man nen Eprüfzeichen hat.

eintragen wirst du da nix müssen nur denk ick das blinker in den scheinwerfern und in der stoßstange gleichzeitig vielleicht nen problem is.
Da du damit wohl noch nie Erfahrungen gemacht hast, kannste auch mal den Leute hier glauben, die solche Scheinwerfer gekauft und verbaut haben.
Mann kann nicht Blind sagen, da ist ne "E" Nummer drauf und gut ist. Du weißt doch überhaupt nicht für was die "E" Nummer dort drauf ist. Das ist kein Freifahrtschein für alles. Ich hatte auch solche Scheinwerfer und es war definitiv ein Gutachten zur Eintragung dabei.
Ob das nun "Quatsch" in deinen Augen ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.


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