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-   -   Inpro Angel Eyes m. Blinker (http://www.golf3.de/showthread.php?t=116569)

Hartis golf 3 24.08.2013 20:04

Inpro Angel Eyes m. Blinker
 
muss mann die Inpro Angel Eyes m. Blinker eintragen lassen ??

bigdreamer 24.08.2013 20:16

wenn eine EG nummer drauf ist nicht

bigdreamer 24.08.2013 20:17

oder nur e?

Moe90 24.08.2013 20:35

Soweit ich weiss musst du es eintragen wen die blinker von der stossstange in die scheinwerfer wandern, aber kann auch sein das ich da falsch liege.

KeKzZ_MaSsaCre 24.08.2013 20:45

ich glaub sollte nicht das problem sein wenn sie nen E prüfzeichen ham nur wirst vielleicht die Frontstoßstange cleanen müssen bzw die Blinker da raus..

Moe90 24.08.2013 20:47

Oder einfach schwarz lackieren

bigdreamer 24.08.2013 21:21

also ich kenn mich ja net wirklich aus, aber ich glaube alles wo ne E nummer drauf ist muss nicht eingetragen werden.

GT90 24.08.2013 21:37

muss
ist ja auch ein Gutachten dabei

KeKzZ_MaSsaCre 24.08.2013 21:52

Gutachten? also eigentlich is nie nen Gutachten dabei wenn man nen Eprüfzeichen hat.

eintragen wirst du da nix müssen nur denk ick das blinker in den scheinwerfern und in der stoßstange gleichzeitig vielleicht nen problem is.

McMar 24.08.2013 23:04

ich habe das Gutachten vor mir liegen!
Da steht drinnen sobald man die Scheinwerfer montiert MUSS eine Eintragung erfolgen und wenn man die Blinker nutzen möchte, dann müssen die originalen außer betrieb gesetzt und geschwärzt werden

KeKzZ_MaSsaCre 24.08.2013 23:08

Zitat:

Zitat von McMar (Beitrag 1630387)
ich habe das Gutachten vor mir liegen!
Da steht drinnen sobald man die Scheinwerfer montiert MUSS eine Eintragung erfolgen und wenn man die Blinker nutzen möchte, dann müssen die originalen außer betrieb gesetzt und geschwärzt werden

is ja wieder typisch schon wegen so nen quatsch ne eintragung.

McMar 24.08.2013 23:18

Ja interessiert aber auch keinen wenn die nicht eingetragen sind ;)
Ich fahre die Scheinwerfer schon ziemlich lange, war schon 3x beim TÜV damit und in zig Polizeikontrollen ohne probleme

McOneee 25.08.2013 00:04

Die Scheinwerfer haben auf dem Glaß keine kennung für Blinker.
Wenn du an den Falschen kommst, der sich mit der Sache auskennt gibts ärger.
Bin sie aber auch 1 jahr uneingetragen gefahren und war bein tüv damit.
Hat keinen gestört trozdem gehören sie eingetragen.

Die blinker hab ich einfach mit der dose schwarz lackiert.

KeKzZ_MaSsaCre 25.08.2013 08:16

so also wie ist denn eigentlich die offizielle Regelung mit den Seitenblinkern in den Kotflügeln?

denn die hab ich längst net mehr und wurde auch noch nie beanstandet.

marko1983 25.08.2013 10:48

Zitat:

Zitat von KeKzZ_MaSsaCre (Beitrag 1630366)
Gutachten? also eigentlich is nie nen Gutachten dabei wenn man nen Eprüfzeichen hat.

eintragen wirst du da nix müssen nur denk ick das blinker in den scheinwerfern und in der stoßstange gleichzeitig vielleicht nen problem is.

Da du damit wohl noch nie Erfahrungen gemacht hast, kannste auch mal den Leute hier glauben, die solche Scheinwerfer gekauft und verbaut haben.
Mann kann nicht Blind sagen, da ist ne "E" Nummer drauf und gut ist. Du weißt doch überhaupt nicht für was die "E" Nummer dort drauf ist. Das ist kein Freifahrtschein für alles. Ich hatte auch solche Scheinwerfer und es war definitiv ein Gutachten zur Eintragung dabei.
Ob das nun "Quatsch" in deinen Augen ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle.


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