Pimp my Golf Carstyling Innen und Außen für den Golf3

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Alt 29.04.2013, 16:00 #1
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Standard Raid Rückrüstnarbe

Gude

Sorry wenn es das Thema schon einmal hier gibt oder ich falsch gepostet habe.

Es geht um folgendes:

Wollte mir ein Sportlenkrad ohne Airbag zulegen. (Bitte keine Kommentare warum schmeißt du den Airbag raus. Ich bin der einzige der das Auto fährt und habe damit kein Problem)

Da mein Golf BJ97 serienmäßig Fahrer und Beifahrerairbag hat kommt jetzt meine Frage. Geht das noch auf legalem Wege?

Von Raid gibt es ja diese Rückrüstnarbe mit ABE. (Be nummer stimmt mit der im Brief überein)

Liege ich richte dass der Aus und Einbau von einer Werkstatt erfolgen muss und diese auf der ABE unterschreiben muss?

Könnte das dann bei meinem Bekannten machen lassen der ein Werkstatt hat und Meister ist.

Muss das trotzdem beim TÜV eingetragen werden und wenn ja macht er das noch?

Oder reicht das wenn ich die ABE mit der Bestätigung der Werkstatt mitführe?

Habe ja gehört das das nicht mehr gehen sollte bzw. mein Golf zu neu ist.

Vielen Dank

MFG Robert


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Alt 29.04.2013, 16:20 #2
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Standard

Ich kann dir nur folgendes aus´m Archiv geben:

Zitat:
1. „Außer-Funktion-setzen“ des Airbags

Beim „außer-Funktion-setzen“ des Airbags erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Diese erlischt dann nicht, wenn ein Gutachten im Sinne des § 19 Abs. 3 StVZO oder ein Negativgutachten vorliegt.

Bei Gutachten im Sinne des § 19 (3) handelt es sich um Gutachten, die auch für Fahrzeugteile zum nachträglichen Einbau (z.B. Sonderlenkräder, Spoiler) erteilt werden. Das Verfahren ist in diesem Fall das gleiche, wie nach dem Ein- oder Anbau von Fahrzeugteilen, für die ein entsprechendes Gutachten gefordert wird. Das heißt, grundsätzlich muß das „außer-Funktion-setzen“ des Airbags bei Vorliegen eines entsprechenden Gutachtens durch den Sachveständigen einer Technischen Prüfstelle oder einer Überwachungsorganisation abgenommen werden.

Bei einem Negativgutachten handelt es sich um ein Gutachten eines technischen Dienstes in dem festgelegt wird, unter welchen Umständen das „außer-Funktion-setzen“ des Airbas keiner Abnahme bedarf, so daß die BE bestehen bleibt. In dem entsprechenden Negativgutachten ist in der Regel festgelegt, welche Herstellervorschriften beim „außer-Funkton-setzen“ beachtet werden müssen.

2. Ausbau eines Airbags

Da das Vorhandensein eines Airbags nicht vorgeschrieben ist, hat der Ausbau aus zulassungsrechtlicher Sicht keine Folgen. Das heißt, der Ausbau führt nicht zum Erlöschen der BE.

Dieser Stellungnahme der Clearingstelle liegen folgende Überlegungen zugrunde.

Der Airbag ist ein Bauteil eines Fahrzeugs, das die passive Sicherheit im Falle eines Anstoßes, abhängig vom Unfalltyp und -schwere, erhöht. Weder in den nationalen, noch in den EG-Bauvorschriften ist die explizite Ausrüstung mit einem Airbag gefordert. Der komplette Ausbau des Airbags kann deshalb keine Auswirkungen auf den Bestand der Betriebserlaubnis haben.

Eine Gefährdung tritt ein, so die Erläuterungen zum Beispielkatalog zu § 19 StVZO, wenn für die Verkehrssicherheit wesentlichen Eigenschaften und Merkmale eines Fahrzeugs, wie z.B: der Insassenschutz, so beeinflußt werden, daß das in den Bau- und Betriebsvorschriften festgelegte Niveau unterschritten wird. Der Komplettausbau kann also nicht zum Erlöschen der BE führen, denn sonst dürften Kfz ohne Airbag nicht mehr zulassungsfähig sein.

Anders verhält es sich bei der Deaktivierung des Airbags. Mit den hohen Anforderungen an die Auslösequalität stellt er ein komplexes Bauteil dar. Seine Auslösung geschieht sensorgesteuert, verknüpft mit logischen Abfragen und Schaltvorgängen. Eine nicht sachgerechte Deaktivierung erhöht die Wahrscheinlichkeit einer Fehlauslösung und damit kommt die BE zum Erlöschen.

Das Vorhandensein eines Gutachtens bzw. Negativgutachtens ist in jedem Fall zu fordern, auch bei Änderungen am Seitenairbagsystem oder Fahrerairbag, z.B. Einbau eines Sportsitzes oder Austausch des Lenkrades.

Haftungsrechtliche Folgen wurden in diesem Zusammenhang nicht diskutiert.

Die Fahrzeughersteller lassen Arbeiten an Airbagsystemen nur von den von ihnen autorisierten Fachwerkstätten zu. Eine Zusatzkennzeichnung mit dem Hinweis auf die Funktionsunfähigkeit wird ebenfalls gefordert.

Unabhängig vom Erlöschen der BE wird den Kunden empfohlen, in jedem Falle einen Eintrag in die Fahrzeugpapiere vornehmen zu lassen.

(Quelle:VFZ, 10./11. Sitzung § 19 Clearingstelle)
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Alt 01.05.2013, 09:36 #3
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imm viernpaarnachtzigdreizehn,zwölfnfünzehnacht mehr in die Hand und nimm n Raid Silberpfeil.
Dann haste n Sportlenkrad mit Airbag.
Alles andere ist sparen am falschen Ende.

Auch wenn nicht danach gefragt wurde :
ja es ist völliger Quatsch sowas zu machen !

Früher ging das bis zu einem bestimmten Baujahr, was aber glaube ich mittlerweile auch nicht mehr eingetragen wird.

Es gibt zwar Firmen die tragen Dir alles ein, aber die Eintragung ist fast immer das Papier nicht wert auf dem sie steht.
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Alt 01.05.2013, 09:49 #4
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Ist nicht mehr möglich, ich war bei TÜV( der TÜVer der Dekra ist auf umbauten usw. spezialisiert) und es geht seit ein paar Jahren nicht mehr. Die Regelung war das es bei Fahrzeugen ging die es Serie auch ohne Airbag gab möglich war.

Naja Quatsch ist es nicht unbedingt, von der Sicherheit mal abgesehen ist ein Sportlenkrad mit Airbag echt hässlich, ein schönes 30er Raid oder D&W sieht schon echt schnuckellig aus.
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Alt 01.05.2013, 12:51 #5
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Danke dann weiß ich bescheid. Ich werde dann eher villeicht mir ein lederbezogenes orginal Lenkrad zulegen. Die Airbaglenkräder von Raid gefallen mir nicht so.
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Alt 20.05.2013, 18:23 #6
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Zitat:
Zitat von Baxter89 Beitrag anzeigen
Ist nicht mehr möglich, ich war bei TÜV( der TÜVer der Dekra ist auf umbauten usw. spezialisiert) und es geht seit ein paar Jahren nicht mehr. Die Regelung war das es bei Fahrzeugen ging die es Serie auch ohne Airbag gab möglich war.
Wo steht das?
Also Fahrerairbag kannst du austragenlassen.
Habe nen Kumpel der hat in Bora 2000 Bj Fahrerairbag ausgetragen letztes Jahr.
Und Bora gabs nie ohne Airbag.
Du hast noch eine Möglichkeit allerding ist die viel teuere z.B R-line Lenkrad aus dem Golf 4

[IMG][/IMG]
Lg

Geändert von Andre555 (20.05.2013 um 19:04 Uhr)
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Alt 20.05.2013, 18:53 #7
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Zitat:
Zitat von Andre555 Beitrag anzeigen
Also Fahrer Airbag kannst du austragenlassen.
Und die Eintragung in diesem Fall Austragung ist die 2 Cent für das Papier + Tinte nicht wert.


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