Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 10.01.2013, 17:28 #1
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Beitrag Stellelement, Leuchtweiteregulierung (Stellmotor)

Hallo Leute,

Ich habe mir vor einiger Zeit von in.pro Hauptscheinwerfer im Golf 4 look gekauft.

Der Tüv sagt aber jetzt das meine Leuchtweiteregulierung defekt sei,
ist ja auch kein wunder, da auch keine Stellmotoren verbaut sind.

Jetzt meine Frage: Passen die Stellmotoren von einem originalen Golf 3 Hauptscheinwerfer, in den in.pro Hauptscheinwerfer auch rein ??

Vielen Dank im Voraus.

MfG


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Alt 10.01.2013, 18:36 #2
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In Normalfall kann man die übernehmen.
Beim Einbau beachten, dass die Kogelköpfe richtig in die Führung geschoben werden.
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Alt 10.01.2013, 19:32 #3
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Wenn du keine stellmotoren verbaut hast hast du bestimmt auch kein
rädchen zum einstellen am lichtschalter oder ?
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Alt 10.01.2013, 20:11 #4
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Zitat:
Zitat von Danielgolf3 Beitrag anzeigen
Ich habe mir vor einiger Zeit von in.pro Hauptscheinwerfer im Golf 4 look gekauft.
Zitat:
Zitat von Danielgolf3 Beitrag anzeigen
Der Tüv sagt aber jetzt das meine Leuchtweiteregulierung defekt sei,
ist ja auch kein wunder, da auch keine Stellmotoren verbaut sind.
Zitat:
Zitat von Danielgolf3 Beitrag anzeigen
Jetzt meine Frage: Passen die Stellmotoren von einem originalen Golf 3 Hauptscheinwerfer, in den in.pro Hauptscheinwerfer auch rein ??
Zitat:
Zitat von yummi Beitrag anzeigen
Wenn du keine stellmotoren verbaut hast hast du bestimmt auch kein
rädchen zum einstellen am lichtschalter oder ?
Wenn man nicht nur Singen und Klatschen in der Schule hatte, hätte man es oben rauslesen können.
Die InPros sind nachträglich verbaut worden.
Ohne dem Stellrädchen im Lichtschalter , hätte der Prüfer doch gar kein defekt an den LWR feststellen können.
Und ja die passen !
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Alt 10.01.2013, 20:20 #5
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ich meinte ja auch wenn er das alles nicht verbaut hat dann brauch er die motoren nicht unbedingt nachrüsten und nur mal in seine fahrzeug papiere nachsehn ob da was drin steht

bei mir ist keine lwr verbaut da es ein italiener ist und bei mir ist es in den papieren vermerkt
musste bei der letzten hu den prüfer das erst zeigen der wollte mir deswegen keine plakette geben
Zitat:
Zitat:
Zitat von max Beitrag anzeigen
Wenn man nicht nur Singen und Klatschen in der Schule hatte, hätte man es oben rauslesen können.
das kannste lassen sonst komm ich mal vorbei zum singen u klatschen
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Alt 11.01.2013, 09:15 #6
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Zitat:
Zitat von yummi Beitrag anzeigen
das kannste lassen sonst komm ich mal vorbei zum singen u klatschen
Das kann man auf dem FT machen. Dann haben wir alle was davon.
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Zitat:
Ohne dem Stellrädchen im Lichtschalter , hätte der Prüfer doch gar kein defekt an den LWR feststellen können.
Falsch, ist seit ´91 Pflicht, nur mit Ausnahmegenehmigung dürfen die fehlen, z.b. beim Reimport.

Zitat:
bei mir ist keine lwr verbaut da es ein italiener ist und bei mir ist es in den papieren vermerkt
Genau so musses sein, sonst ist nen kompletes Fehlen halt nen Mangel.

Stellmotoren sind halt nie dabei und bei den China Billigscheinwerfern funzt das nie richtig. Da muss nen kleiner runder Deckel sein, den abdrehen und die Stellmotoren genauso wieder reindrehen, wie schon gesagt drauf achten das der Reflektor auch eingehakt wird.
Naja bei Hella ist sowas in ner Einbauanleitung beschrieben ;-)
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Zitat:
Zitat von max Beitrag anzeigen
Wenn man nicht nur Singen und Klatschen in der Schule hatte, hätte man es oben rauslesen können.
Zu geil, ehrlich !

Zitat:
Zitat von yummi Beitrag anzeigen
das kannste lassen sonst komm ich mal vorbei zum singen u klatschen
Jage nicht was Du nicht töten kannst.
Es gibt Menschen die sehen das nicht als Drohung sondern als Versprechen, also nicht einfach jedem Versprechen was man hinterher evtl. nicht halten kann.
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Alt 11.01.2013, 18:20 #9
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@ Rolw : Für Dich schreibe ich mal ganz langsam !
Der TE schreibt, das der Prüfer den LWR als defekt angibt. Darauf hin schaut der TE an seinen SW und bemerkt, es sind gar keine LWR verbaut. Wären vom Werk keine verbaut gewesen, hätte man es auch am Lichtschalter sehen können und sich den Blick unter die Haube sparen können. Der TE sowie auch der Prüfer schreiben hier nicht ,von nicht vorhanden" ! Der Prüfer wird am Schalter geprüft haben und festgestellt haben, dass sich an den SW nichts verändert hat. Daher in seinem Bericht defekt. Auch würde der TE nicht danach fragen ob die originalen LWR in seinem Nachrüstsatz passen , wenn noch nie welche verbaut gewesen wären.
Und Dein Wissen ab wann und wie es bei Reimportfahrzeugen aussieht wurde hier nicht gefragt ! Ich habe auch mit keiner Silbe erwähnt , das man keine LWR benötigt.

Zitat:
Zitat von max Beitrag anzeigen
Ohne dem Stellrädchen im Lichtschalter , hätte der Prüfer doch gar kein defekt an den LWR feststellen können.
Zitat:
Zitat von Rolw Beitrag anzeigen
Falsch, ist seit ´91 Pflicht, nur mit Ausnahmegenehmigung dürfen die fehlen, z.b. beim Reimport.
Auch hier kann ich keinen Zusammenhang meiner Aussage finden.

Ich würde sagen ,ihr kommt beide vorbei ( wenns mit dem Klatschen nicht passt, von mir aus auch mit Triangel) und stimmt ein Canon an ! Muß aber dazu sagen, ich bin ganz schlecht im dirigieren



Geändert von max (12.01.2013 um 15:31 Uhr)
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