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Danielgolf3 10.01.2013 17:28

Stellelement, Leuchtweiteregulierung (Stellmotor)
 
Hallo Leute,

Ich habe mir vor einiger Zeit von in.pro Hauptscheinwerfer im Golf 4 look gekauft.

Der Tüv sagt aber jetzt das meine Leuchtweiteregulierung defekt sei,
ist ja auch kein wunder, da auch keine Stellmotoren verbaut sind.

Jetzt meine Frage: Passen die Stellmotoren von einem originalen Golf 3 Hauptscheinwerfer, in den in.pro Hauptscheinwerfer auch rein ??

Vielen Dank im Voraus.

MfG

.arwn00R 10.01.2013 18:36

In Normalfall kann man die übernehmen.
Beim Einbau beachten, dass die Kogelköpfe richtig in die Führung geschoben werden.

yummi 10.01.2013 19:32

Wenn du keine stellmotoren verbaut hast hast du bestimmt auch kein
rädchen zum einstellen am lichtschalter oder ?

max 10.01.2013 20:11

Zitat:

Zitat von Danielgolf3 (Beitrag 1537945)
Ich habe mir vor einiger Zeit von in.pro Hauptscheinwerfer im Golf 4 look gekauft.

Zitat:

Zitat von Danielgolf3 (Beitrag 1537945)
Der Tüv sagt aber jetzt das meine Leuchtweiteregulierung defekt sei,
ist ja auch kein wunder, da auch keine Stellmotoren verbaut sind.

Zitat:

Zitat von Danielgolf3 (Beitrag 1537945)
Jetzt meine Frage: Passen die Stellmotoren von einem originalen Golf 3 Hauptscheinwerfer, in den in.pro Hauptscheinwerfer auch rein ??

Zitat:

Zitat von yummi (Beitrag 1538005)
Wenn du keine stellmotoren verbaut hast hast du bestimmt auch kein
rädchen zum einstellen am lichtschalter oder ?

Wenn man nicht nur Singen und Klatschen in der Schule hatte, hätte man es oben rauslesen können.
Die InPros sind nachträglich verbaut worden.
Ohne dem Stellrädchen im Lichtschalter , hätte der Prüfer doch gar kein defekt an den LWR feststellen können.
Und ja die passen !

yummi 10.01.2013 20:20

ich meinte ja auch wenn er das alles nicht verbaut hat dann brauch er die motoren nicht unbedingt nachrüsten und nur mal in seine fahrzeug papiere nachsehn ob da was drin steht

bei mir ist keine lwr verbaut da es ein italiener ist und bei mir ist es in den papieren vermerkt
musste bei der letzten hu den prüfer das erst zeigen der wollte mir deswegen keine plakette geben
Zitat:

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 1538032)
Wenn man nicht nur Singen und Klatschen in der Schule hatte, hätte man es oben rauslesen können.


das kannste lassen sonst komm ich mal vorbei zum singen u klatschen

wolfi71 11.01.2013 09:15

Zitat:

Zitat von yummi (Beitrag 1538044)
das kannste lassen sonst komm ich mal vorbei zum singen u klatschen

Das kann man auf dem FT machen. Dann haben wir alle was davon.

Rolw 11.01.2013 09:47

Zitat:

Ohne dem Stellrädchen im Lichtschalter , hätte der Prüfer doch gar kein defekt an den LWR feststellen können.
Falsch, ist seit ´91 Pflicht, nur mit Ausnahmegenehmigung dürfen die fehlen, z.b. beim Reimport.

Zitat:

bei mir ist keine lwr verbaut da es ein italiener ist und bei mir ist es in den papieren vermerkt
Genau so musses sein, sonst ist nen kompletes Fehlen halt nen Mangel.

Stellmotoren sind halt nie dabei und bei den China Billigscheinwerfern funzt das nie richtig. Da muss nen kleiner runder Deckel sein, den abdrehen und die Stellmotoren genauso wieder reindrehen, wie schon gesagt drauf achten das der Reflektor auch eingehakt wird.
Naja bei Hella ist sowas in ner Einbauanleitung beschrieben ;-)

G3 Variant 11.01.2013 09:49

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 1538032)
Wenn man nicht nur Singen und Klatschen in der Schule hatte, hätte man es oben rauslesen können.

Zu geil, ehrlich !

Zitat:

Zitat von yummi (Beitrag 1538044)
das kannste lassen sonst komm ich mal vorbei zum singen u klatschen

Jage nicht was Du nicht töten kannst.
Es gibt Menschen die sehen das nicht als Drohung sondern als Versprechen, also nicht einfach jedem Versprechen was man hinterher evtl. nicht halten kann.

max 11.01.2013 18:20

@ Rolw : Für Dich schreibe ich mal ganz langsam !
Der TE schreibt, das der Prüfer den LWR als defekt angibt. Darauf hin schaut der TE an seinen SW und bemerkt, es sind gar keine LWR verbaut. Wären vom Werk keine verbaut gewesen, hätte man es auch am Lichtschalter sehen können und sich den Blick unter die Haube sparen können. Der TE sowie auch der Prüfer schreiben hier nicht ,von nicht vorhanden" ! Der Prüfer wird am Schalter geprüft haben und festgestellt haben, dass sich an den SW nichts verändert hat. Daher in seinem Bericht defekt. Auch würde der TE nicht danach fragen ob die originalen LWR in seinem Nachrüstsatz passen , wenn noch nie welche verbaut gewesen wären.
Und Dein Wissen ab wann und wie es bei Reimportfahrzeugen aussieht wurde hier nicht gefragt ! Ich habe auch mit keiner Silbe erwähnt , das man keine LWR benötigt.

Zitat:

Zitat von max (Beitrag 1538032)
Ohne dem Stellrädchen im Lichtschalter , hätte der Prüfer doch gar kein defekt an den LWR feststellen können.

Zitat:

Zitat von Rolw (Beitrag 1538258)
Falsch, ist seit ´91 Pflicht, nur mit Ausnahmegenehmigung dürfen die fehlen, z.b. beim Reimport.

Auch hier kann ich keinen Zusammenhang meiner Aussage finden.

Ich würde sagen ,ihr kommt beide vorbei ( wenns mit dem Klatschen nicht passt, von mir aus auch mit Triangel) und stimmt ein Canon an ! Muß aber dazu sagen, ich bin ganz schlecht im dirigieren xD


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