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Alt 18.04.2012, 00:41 #1
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Standard Golf 2 mit Traglastindex 72 - Reifen TÜV-Segen??.... ablasten?! Rechenbeispiel Fragen

Moin Moin liebe Gemeinde,

vorweg: SuFu hat nichts ergeben, da ich mich auf GOLF 2 und nicht auf 3er beziehe.....

ich führe gerade mit einem Kumpel eine hitzige Diskussion..... Es geht um folgendes: Ich habe mir neue Reifen gekauft und (warum auch immer, ja es war Mist) nicht auf die Traglast geachtet. Der gute Nankang NS-2 mit einer Größe von 165/50 R15 hat einen Lastindex von 72, was einer maximalen Achslast von 710kg entspricht. Da ich momentan aber eine Achslast von 790kg auf der VA eingetragen habe, bekomme ich den Reifen mit nem 72er Traglastindex nicht ohne Probleme eingetragen.

Mein Golf hat lt. Papiere 960kg Leermasse; zul. Gesamtmasse 1465kg, sprich satte 505kg Zuladung zulässig......

Da mein Golf jedoch nur noch ein Zweisitzer ist, müsste doch theoretisch die zul. Gesamtmasse ablastbar sein; sodass ich bspw. ein Leergewicht von 960kg behalten, jedoch nur noch eine Gesamtmasse von sagen wir 1200kg zulässig ist; somit sollten sich ja, rein logisch gesehen, die maximalen Achslasten ebenfalls verringern.

Die Verteilung der Last von HA zu VA liegt bei 1:1,11 ..... bei 960kg Leergewicht würde das einer MINIMALEN ACHSLAST von 510kg auf der VA und 450kg auf der HA enstprechen, die maximale Achslast würde dann auf ca. 630kg auf der VA zu 570kg auf der HA sinken...

Ist das logisch nachvollziehbar und mit dem TÜV überhaupt realisierbar? Oder gibt es da vorgegebene Werte um wie viel man die zul. Gesamtmasse verringern darf?

Bei dem von mir angesprochenen Beispiel würde dann rein rechnerisch ein Traglastindex von 68 ausreichen; die minimale Achslast würde ja dann sogar auf einem 59er Reifen tragbar sein..... davon ist aber nicht die Rede......

Ich möchte nur einen Weg finden um meine 72er Reifen eingetragen zu kriegen. Und bitte kommt mir jetzt nicht mit: "Fahr einfach zum TÜV und frage was der sagt.." Ich möchte mich im Vorraus über evtl. Argumente informieren um vor Ort fachlich argumentieren zu können.

So in etwa meine ich das, also als grobe Übersicht:

vorher:
Leergewicht: 960kg
max. Gesamtmasse: 1465kg
max. Zuladung: 505kg
Achslast VA: 790kg
Achslast HA: 710kg
min. Lastindex: 76

nachher:
Leergewicht: 960kg
max. Gesamtmasse: 1200kg
max. Zuladung: 240kg
Achslast VA: 630kg
Achslast HA: 570kg
min. Lastindex: 68

Bitte um konstruktive Meinungen,
recht herzlichen Dank.



Geändert von forchi (18.04.2012 um 00:47 Uhr)
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Alt 18.04.2012, 09:21 #2
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http://www.golf3.de/tuv-board/77747-golf-ablasten.html

http://www.passat35i.de/archive/index.php/t-62153.html


google findet man haufenweise solcher themen... soll wohl kein problem sein wenn der prüfer was taugt

Geändert von quattro-RS90 (18.04.2012 um 09:25 Uhr)
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Alt 18.04.2012, 10:13 #3
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Bei mir wird neu verwogen und das neue Gewicht eingetragen.

Was dann als Gewicht dazu kommen kann sind 2 Personen á Durschnittlich 90kg und ein voller Tank!

Sollte ich somit LEER auf 1000kg kommen, würde eine Gesamtlast von 1250kg vollkommenn reichen! Wenn man dann die Verteilung sieht, reicht das vollkommen aus, um Lastindex niedrigere Reifen zu fahren.

Evt solltest du mal mit einem Prüfer über das Neuverwiegen sprechen.
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Alt 18.04.2012, 18:31 #4
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Dann sind ja meine 1200kg sogar realistisch....
Werde wohl die Tage mal zur DEKRA fahren und das ganze vor Ort ansprechen.

und in dem link zum 35i forum finde ich sätze wie:
"Die Vorderachse lässt sich nicht ablasten, hab ich letztens auch versucht."

was ja scheinbar ziemliches gelaber ist, hab ich den eindruck?!
sicherlich gibts bei google n haufen beiträge, aber nichts brauchbares

Geändert von forchi (18.04.2012 um 18:34 Uhr)
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Alt 18.04.2012, 21:04 #5
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Im 35i Forum ist viel so Motortalk gelaber - darum bin ich ja auch hier und nicht da
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quattro-RS90 (18.04.2012)
Alt 18.04.2012, 21:19 #6
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Im 35i Forum ist viel so Motortalk gelaber - darum bin ich ja auch hier und nicht da
ich sag nur "honk"
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Alt 19.04.2012, 15:31 #7
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und genau deshalb frag ich auch lieber hier nach, bevor ich mich auf solche aussagen verlasse
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Alt 20.04.2012, 14:41 #8
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Zur Kenntnis:
Ich bin mit meinem Auto soeben zur DEKRA Prüfstelle in Wildau gefahren, um am Auto zeigen zu können welche Veränderungen ich gern abgenommen hätte.
Es ging hier rein um die Informationsbeschaffung, noch keinerlei Abnahme oder Ähnliches......

Der Prüfer der sich für mich Zeit genommen hat, hat mir viele und vor allem gute Nachrichten gebracht.

Ich fragte:
"Ablasten möglich, wenn ja was ist zu beachten?".... Im groben seine Antwort:
"Eintragung als Zweisitzer, dementsprechend am Ende Leergewicht + Tankvolumen + 2 Sitzplätze a 75kg sind
mindestens einzutragen. In Ihrem Fall (nach Vorlage Fhzg-Schein 960kg + 45kg + 150kg = 1155kg zul. Gesamtmasse."

Ich meinte ich würde mich mit 1200kg zufrieden geben, Umtragung als Zweisitzer vorausgesetzt.
"Ist kein Problem, zu beachten bei der ganzen Sache: Tachogutachten wegen Ungenauigkeit,
Abnahme nach §21 (was klar war) und dann steht einer Achlast-Herabsetzung zur Verwendung der Reifen mit einer 72er
Traglast nichts im Wege. Wichtig ist noch die Freigabe des Reifenherstellers für die Breite der Felge (vorhanden).....

Aufgrund des zeitlichen und zu prüfenden Aufwands (erneute Kontrolle Fahrwerk; Probefahrt; Diagonalverschränkung
mit Zuladung bis zum zul. Gesamtgewicht) eine "relativ" teure Angelegenheit meinte er; jedoch im unteren 100€ Bereich...

ABER GRUNDSÄTZLICH GAR KEIN PROBLEM.


Quelle: DEKRA Wildau
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Alt 20.04.2012, 19:17 #9
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Habsch doch jesacht , das ganze passiert bei mir ja auch, lediglich in Kombination mit einer Vollabnahme wegen Käfig, Sitze, Motor, Bremse, Gurte, Fahrwerk, Felgen, Reifen, etc etc...

Was mich das kostet, darf ich garnicht erwähnen
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Alt 20.04.2012, 21:39 #10
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na herzlichen glückwunsch
ich bin froh wenn das ganze drin steht
aber hätte nicht gedacht, dass das so problemlos klappt,
da könnt ich ja sogar mal bei meinem eigentlichen TÜV'er nachfragen was der dafür will vielleicht macht der mir ja noch n guten preis ^^




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Alt 21.04.2012, 00:15 #11
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Für interessierte zum Mitlesen:
Tachoabweichung beim 2er Golf bekomme ich in meinem Fall mit einem anderen Antriebsrad für den Antriebswellen-Geschwindigkeitsmesser vom 1er Golf bzw. Caddy in den Griff..... Dieser hat 17 Zähne und wenn ich Glück habe verbessert er die Abweichung um 10km/h....... 15km/h Tachoabweichung mit den neuen Rädern sind dann doch etwas heftig Gutachten für Tacho-Richtiglauf gibts beim ADAC für 9€; für Mitglieder kostenlos. Das zum Thema Tachoangleichung und teuer Ich liebe 2er Golf, da ist alles so schön einfach


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