TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht

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Alt 21.02.2012, 16:31 #1
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Standard Frage zur Eintragung von Fahrwerk und Reifen

Hallo,
Ich hab mir vor Kurzem einen Golf 3 GTI Edition gekauft. Eingetragen ist ein Sportlenkrad (Raid 17, 30cm) und seit neustem auch ein TA-Technix-Gewindefahrwerk.
Meine Frage ist nun, ab wann man andere Rad-Reifen-Kombinationen eintragen muss.
Ich möchte da auf Nummer sicher gehen und nichts falsch machen.

Ich habe im Internet eine Liste zur Reifenfreigabe vom Golf 3 gefunden, in dem steht, dass man (als Beispiel) auch 195/50 R15 82H Reifen auf 6,5Jx15 Felgen mit ET 43 fahren darf.

Meine Frage ist nun, ob ich, wenn ich meine Rad-Reifenkombination auf diese Maße ändere, die auch Eintragen lassen muss (per Einzelabnahme?)?
Oder ist bei den freigegebenen Kombinationen keine Eintragung erforderlich?

Außerdem hab ich gelesen, dass der GTi Edition wahlweise mit VW Speedline oder BBS Kreuzspeichen-Felgen ausgelifert wurde. Jedoch sind in meinem Schein keine solchen Felgen eingetragen. Ist das so richtig?

Müsste ich dann auch wieder zur Einzelabnahme in Verbindung mit dem Fahrwerk und dem Lenkrad, wenn ich die Reifen fahren will, oder ist das ohne Eintragung möglich?

Ich hoffe, dass ihr meine Fragen beantworten könnt


MfG,
Alj


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Alt 21.02.2012, 16:52 #2
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mit welchen reifen/felgen wurde das fahrwerk denn eingetragen? sobald du bei den reifen oder an felgen was anderes fahren willst musst du wieder hin und alles in kombination wieder eintragen lassen


Zitat:
Ich habe im Internet eine Liste zur Reifenfreigabe vom Golf 3 gefunden, in dem steht, dass man (als Beispiel) auch 195/50 R15 82H Reifen auf 6,5Jx15 Felgen mit ET 43 fahren darf.
mit serienfahrwerk darfst du das, wenn es originale golf 3 felgen sind

Geändert von DaTheo (21.02.2012 um 16:54 Uhr)
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Alt 21.02.2012, 18:24 #3
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Bei der Eintragung vom Fahrwerk stehen keine Reifen dabei. Da steht nur die Höhe Bezeichnung der Federn und Stoßdämpfer, die Farbe davon und der Abstand unterkante Radausschnitt zu Radmitte.

Ich hatte ATS 6-Speichen-Felgen mit den Dimensionen 7Jx15 drauf (ET ist glaub ich 35). Da ich kein Gutachten von den Felgen hatte und gesagt hab, dass ich wahrscheinlich originale draufmache, hat er mir das dann so eingetragen.
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Alt 21.02.2012, 18:28 #4
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dann is das beste, du rufst morgen mal deinen tüv-mann an, dann weißt du genau bescheid
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Alt 21.02.2012, 18:35 #5
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Ja ok, dann mach ich das mal.
Danke für die Hilfe.
Ich war in der zwischenzeit auch mal bei einem anderen Prüfer und hab gefragt, wie das mit den Originalen Felgen (müssten ja die VW Speedline sein, für den GTI) aussieht. Und der hatte gesagt, dass ich die dann wohl ohne weitere eintragung fahren könnte.
Kommt mir nur ein bisschen komisch vor, da die Reifen doch irgendwo vermerkt sein müssten.
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Alt 21.02.2012, 21:20 #6
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Alles was nicht original ist muss natürlich eingetragen werden. Selbst wenn die Felge gleiche Größe und ET hätte als Zubehörteil.
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Alt 21.02.2012, 21:41 #7
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Also auch wenn der Golf GTI Edition von werk aus mit, sagen wir mal, den Speedline ausgelifert wurde, müssten die eingetragen sein, weil es die nicht an jedem Golf gab?

Also sind bei jedem GTI die Alufelgen ab Werk bereits eingetragen? (Dann würde die Eintragung ja bei mir fehlen).


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