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| Golf-Tieferleger |
Hallo, Ich hab mir vor Kurzem einen Golf 3 GTI Edition gekauft. Eingetragen ist ein Sportlenkrad (Raid 17, 30cm) und seit neustem auch ein TA-Technix-Gewindefahrwerk. Meine Frage ist nun, ab wann man andere Rad-Reifen-Kombinationen eintragen muss. Ich möchte da auf Nummer sicher gehen und nichts falsch machen. Ich habe im Internet eine Liste zur Reifenfreigabe vom Golf 3 gefunden, in dem steht, dass man (als Beispiel) auch 195/50 R15 82H Reifen auf 6,5Jx15 Felgen mit ET 43 fahren darf. Meine Frage ist nun, ob ich, wenn ich meine Rad-Reifenkombination auf diese Maße ändere, die auch Eintragen lassen muss (per Einzelabnahme?)? Oder ist bei den freigegebenen Kombinationen keine Eintragung erforderlich? Außerdem hab ich gelesen, dass der GTi Edition wahlweise mit VW Speedline oder BBS Kreuzspeichen-Felgen ausgelifert wurde. Jedoch sind in meinem Schein keine solchen Felgen eingetragen. Ist das so richtig? Müsste ich dann auch wieder zur Einzelabnahme in Verbindung mit dem Fahrwerk und dem Lenkrad, wenn ich die Reifen fahren will, oder ist das ohne Eintragung möglich? Ich hoffe, dass ihr meine Fragen beantworten könnt ![]() MfG, Alj | |||
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