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Alt 03.01.2012, 18:26 #1
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Frage Tieferlegung

Hey Leute,

die Frage geht an die die ein Gewindefahrwerk fahren Habt ihr euern Golf schon mal weiter runter gedreht als ihr eingetragen habt? und wurdet ihr dann schon mal angehalten von der Polizei?`wenn ja wie viel wart ihr zu weit unten und was hats gekostet?


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Alt 03.01.2012, 19:09 #2
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Wenn du ihn tiefer schraubst, als er eingetragen ist, musst du aber damit rechnen das etwas nicht im Bereich der Zulässigkeit ist und es im schlimmsten Fall sogar dazu führen kann, das etwas schleift/ anschlägt oder sonst was. Ist es dir das Wert?! Nur für "schöne" Optik?!
Aber zurück zum Thema. Von eine Kumpel habe ich es so gehört, das dein Auto,im schlimmsten Fall, stillgelegt wird, was dann noch eine Anzeige / Geldstrafe und Punkte mit sich führt.

Bei mir war es so das alles, Tieferlegung und Rad-/Reifenkombination, eingetragen war ! Mir hätte keiner was gekonnt
Trotzdem haben meine Räder bei voll eingeschlagenen Rädern im Radhaus geschliffen, lag wahrscheinlich dran das ich 215/40 drauf hatte und die einfach zu fett sind. Ist aber egal es war so eingetragen !! Frag mich nicht wer und wie die das hinbekommen haben, das man sowas einträgt . Jedoch, hätte mich die Polizei angehalten, wäre zwar alles eingetragen gewesen, aber sobald sie bemerkt hätten das was schleift, wäre meine Betriebserlaubnis auf jeden Fall weg gewesen
Mir war es das nicht Wert und deshalb: höher^^

Geändert von renmas (03.01.2012 um 19:17 Uhr)
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Alt 03.01.2012, 19:12 #3
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Bei erlaubten 50cm Lichtaustrittskante wurde bei mir 48 cm gemessen!

3 Punkte ~ 130 €
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Alt 03.01.2012, 19:13 #4
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Fahren ohne Betriebserlaubnis währe das was mit Geldstrafe, Punkten und Fahrverbot bestraft wird für Fahrer und Halter!!!
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Alt 03.01.2012, 19:17 #5
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Zitat:
Zitat von poisenchef86 Beitrag anzeigen
Bei erlaubten 50cm Lichtaustrittskante wurde bei mir 48 cm gemessen!

3 Punkte ~ 130 €
Wie sieht es aus wenn bei der Eintragung genau 50cm gemessen wurden, aber das Fahrwerk sich nach nem halben Jahr oder so noch ein bischen gesetzt hat??
So 1-2cm, dann wäre es auch 45cm.

Strafe?
Oder muss ich das ausgleichen und hochdrehn?
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Alt 03.01.2012, 19:18 #6
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Zitat:
Zitat von takumi Beitrag anzeigen
Oder muss ich das ausgleichen und hochdrehn?
So wirds wo sein, musst ja auf deine 50cm kommen
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Alt 03.01.2012, 19:27 #7
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Zitat:
Zitat von golf3-Turborider Beitrag anzeigen
Hey Leute,

die Frage geht an die die ein Gewindefahrwerk fahren Habt ihr euern Golf schon mal weiter runter gedreht als ihr eingetragen habt? und wurdet ihr dann schon mal angehalten von der Polizei?`wenn ja wie viel wart ihr zu weit unten und was hats gekostet?
Wenn du das Gewinde nachträglich runter drehst erlischt deine Betriebserlaubnis vom Fahrzeug...
alles andere kannst du dir ausrechnen,wenn der fall der fälle eintretten sollte...
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Alt 03.01.2012, 19:36 #8
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aber in meinem Gutachten steht halt Radmitte bis Kotflügelkante 32cm des wären dann nur 6cm tiefer aber ist mir eben einfach noch zu hoch und ich hab jetzt 30cm und nichts schleift nur wirds der TÜV ja nicht eintragen weil im Teilegutachten 32cm steht oder? des ist mein Problem
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Alt 03.01.2012, 19:38 #9
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Wenn nix schleift und du die 50 cm Lichtaustrittskante nicht unterschreitest kann der Prüfer dir das trotzdem eintragen!
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Alt 03.01.2012, 19:47 #10
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genau, ist dann halt ne einzelabnahme.




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Alt 03.01.2012, 19:53 #11
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Wusste ich gar nicht ._. habs die Tage ganz normal eintragen lassen...gibts es auch ein mindestabstand zum Boden? am Schweller hab ich nämlich nur 6cm...Was kostet so ne Einzelabnahme?
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Alt 03.01.2012, 20:06 #12
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kosten sind überall unterschiedlich, kannst dich aber mal auf 70 - 100 € einstellen.


einen gesetzlichen mindestabstand zum boden gibt es nicht.
der tüv hat ne richtlinie von 8 cm, die dekra krallt sich an 11cm fest.
aber das ist nix gesetzliches, einfach zu einem prüfer dem das nicht so wichtig ist.
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Alt 03.01.2012, 20:13 #13
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naja ich hab jetz für meine normale eintragung 40 bezahlt jetz will ich nicht nochmal 70-100 zahlen und die 40 waren ja dann fürn arsch ._. muss ichs halt so lassen...
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Alt 03.01.2012, 20:17 #14
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Meiner hats mit den 8cm ganz genau genommen.

Bin tief zum Tüv, alles eintragen und gut.
1 Jahr später 2cm runter und lieber mal zum Tüv und fragen.

Soweit alles ok, aber dann mit einer Glasflasche unter der Achse durch, oder auch nicht, meinte die hat 8cm und die passt nicht mehr.
Aber wenn ich 2cm höher machen würde, dann wärs ok, aber dann wärs ja wieder wie vorher.
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Alt 03.01.2012, 20:30 #15
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und wenn du es 1 cm hoch machst vllt reichts ja dann?
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Alt 03.01.2012, 20:32 #16
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1cm ist aber optisch so gut wie nix...zumindest wenn man nicht in extrem tiefe Regionen vorstößt!


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