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Umfrageergebnis anzeigen: Klage vor Gericht
Sieg ( wird fallen gelassen) 19 42,22%
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Niederlage (Bestrafung) 26 57,78%
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Alt 24.07.2011, 15:41 #1
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Standard Rotlichtverstoß bitte Helfen

Freunde bitte helfen, hab eine Frage !!!! SEHR WICHTIG!!!!!

Freitag gegen 18 Uhr, war ich auf der Landsberger Str (Richtung Zentrum), bei der Donnersbergerbrücke bin ich links richtung Mittleren Ring (Nürnberg) gefahren, beim abbiegen nach links, gibt es die kleine ampel mit pfeilen. Bin über gelb rüber gefahren, dann auf mittleren ring, dann passierte es..

ein grüner Polizist auf seinem Motorrad fährt mir hinterher, er stand bevor ich nach links fuhr, ganz auf der rechten seite und wollte nach rechts, das hat er abgebrochen und ist mir hinterher, dann sagte er zu mir wo mein fehler war, ich habe gesagt ich hab kein fehler gemacht, war eventuell höchstens 10km/h zu schnell, und darauf hin sagte er, Sie sind über Rot gefahren, ich habe dann nein gesagt, es war gelb, und wenn ich ihrer meinung nach über rot gefahren sind, zeigen sie mir die Aufnahme oder foto, dann sagt er ich habe keine fotos oder sonstiges, ich habe es anhand der wagenlänge ungefähr einschätzen können, und als sie durch waren war es rot.

Ich habe gesagt das ich das nich so hinnehme, weil er sagte zu mir es werden ca. 90 € und 1 punkte fällig. Und das kann ich mir gar nich leisten, den hatte erst vor 1 jahr MPU, wenn jetz nochmal dann bin mein schein weg. Will jetz mit dem Polizisten vor Gericht gehen, ""

Die Frage ist jetzt, habe ich eine chance vor Gericht, meine freundin war auch dabei sie ist Zeuge, und der Polizist war allein mit seinem Motorrad, und behauptet das einfach ohne ein Beweis zu haben, habe ich eine chance ??? "Aussage gegen Aussage und wird falllengelassen? oder Ich habe ja Zeuge noch besser, er hat gar keinen Beweis, nur eine Behauptung, wie is die Lage Freunde ?? bitte hilft mir?? Hab noch ein Bild von der Lage, damit ihr mich genau verstehn könnts.


Danke !!! Liebe Grüße aus München



Geändert von albastylez83 (31.07.2011 um 00:13 Uhr)
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Alt 24.07.2011, 15:45 #2
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Von der Tatsache mal abgesehen, ob es jetzt gelb oder rot war (was eher zweitrangig ist), ist entscheidend, ob der Polizist einen Beweis ODER einen Zeugen hat.

Ist dies nicht der Fall, gewinnst du die Anklage. Du hast ebenso eine Zeugin mit an Bord gehabt. Denk dran, dass sie nichts sagen darf, wenn sie es nicht genau gesehen hat, dass es gelb war.
Vor Gericht muss man die Wahrheit sagen
Im Zweifel für den Angeklagten...

Geändert von rob (24.07.2011 um 15:46 Uhr)
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Alt 24.07.2011, 15:50 #3
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Dann solltest du vor Gericht aber auch sagen, dass die Ampel erst auf gelb sprang als du bereits an der Haltelinie warst!
Wenn du sagst die war schon ewig gelb und du bist dann aufs Gas (daher die Geschwindigkeitsueberschreitung), dann haste verloren.
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Alt 24.07.2011, 16:05 #4
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Danke für die schnellen Antworten,

Also, es war halt so, ich bin normal gefahren, und als auf gelb gesprungen war, war ich paar km/h, schneller, weil bremsen wäre gefährlich gewäsen, dann wäre es zum Auffahrunfall gekommen.

Wieso verliert man, wenn man sagt, es wurde gelb und ich habe dann bisschen Gas gegeben, darf mann das nicht? in der FAhrschule habe ich damals auch gelernt, wenns gelb wird, aufs Gas und durch, damit es nich zum Auffahrunfall kommt.

Das mit der Geschwindigkeisüberstreitung is ja nich das problem, das waren ja höchstens 5-8 Km/h, da könnte das bußgeld 15 € sein mehr nich, das kann er aber auch nich beweisen.

Geändert von albastylez83 (24.07.2011 um 16:07 Uhr)
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Alt 24.07.2011, 16:11 #5
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Zitat:
Zitat von albastylez83 Beitrag anzeigen

Das mit der Geschwindigkeisüberstreitung is ja nich das problem, das waren ja höchstens 5-8 Km/h, da könnte das bußgeld 15 € sein mehr nich, das kann er aber auch nich beweisen.
So einen Schwachsinn habe ich noch nie gehört, köstlich

a) ist es NICHT erlaubt, die Geschwindkeitsbeschränkung zu überschreiten, nur weil es gelb wird...
b) wenn es zum Auffahrunfall gekommen ist, bist nicht du Schuld, sondern der andere, weil er den Mindestabstand nicht eingehalten hat.

Nichts desto trotz bekommt man Folgendes von der Fahrschule beigebracht:

Wenn die Ampel länger grün ist, dann sollte man vom Gas gehen und bremsbereit sein.

Geändert von rob (24.07.2011 um 18:57 Uhr)
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-cHr1z- (24.07.2011), Crs (24.07.2011)
Alt 24.07.2011, 16:12 #6
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würde an deiner stelle nicht klagen kann immer nach hinten los gehn!!!
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Alt 24.07.2011, 16:13 #7
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Jo in der Fahrschule lernte ich auch bei Gelb Bremsen Wenns geht und nicht drauf Halten!
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Alt 24.07.2011, 16:14 #8
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@rob

hehe a) du hast recht
b) du hast wieder recht

aber das mit der Geschwindigkeit hat er auch nich behauptet der Polizist, er hat nur gesagt, das ich über rot bin, aber es war Gelb..

@Jan_Gti aber wenn du etwas nich falsch gemacht hast, wieso sollst du dann dafür belangt werden, wenn es gar nicht so ist.

Geändert von Crs (24.07.2011 um 17:43 Uhr)
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Alt 24.07.2011, 16:18 #9
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Der Polizist meinte auch die gesamte Fahrzeuglänge, das was Du beurteilen kannst ist nur bis zur B-Säule.
Wo wir gerade bei Fahrschulweisheiten sind
Wenns gelb wird zuerst ein Blick in den Rückspiegel und dann entscheiden ob bremsen oder rüberfahren, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.

Gruß Zub
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Alt 24.07.2011, 16:23 #10
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Über gelb fahren ist ja kein verstoß, ich habe da nichts falsch gemacht, ich bin ja nich übertrieben schnell gefahren, dass ich durch komme, bin so durch gekommen, das es noch gelb war als ich unter der ampel war, danch wurde es rot, das kann mir aber egal sein...
aaber der Polizist sagt es war rot... das ist mein problem




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Alt 24.07.2011, 16:26 #11
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...

Was hat denn der Polizist gesagt, was er jetzt macht?
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Alt 24.07.2011, 16:28 #12
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geh zum anwalt wenns weiter geht........
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Alt 24.07.2011, 16:32 #13
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Zitat:
Zitat von rob Beitrag anzeigen
...

Was hat denn der Polizist gesagt, was er jetzt macht?
Der Polizist hat gesagt, das ich Post bekomme, dort steht dann wie teuer und wie viele punkte, und dann kann ich entweder zahlen und die sache ist gegessen, oder ich lehne das ab, und muss es begründen und dann zieht sich das vor gericht.

mein problem ist, ich darf kein punkt kriegen, sonst ist mein Schein weg!
Deswegen muss ich unbedingt vor Gericht, hab keine andere Wahl,
aber ich bin wirklich über Gelb gefahren, aber heutzutage hat man,
als normaler Bürger nicht mehr so viele Rechte, wie ein Beamter oder Prominente.
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Alt 24.07.2011, 16:32 #14
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Also ich würd erstmal die Anzeige abwarten. Dann kannst du Widerspruch einlegen und deinen Sachverhalt darlegen und das du einen Zeugen gehabt hast. Erst wenn das nicht hingenommen wird dann geht es vors Gericht. Vorher wird sich kein Gericht damit beschäftigen. Aber was du machen kannst dir eventuell mal einen Rat von einem Anwalt holen (kostet meistens nichts oder nur ganz wenig) was zu tun ist!

Just my 2 cents
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Alt 24.07.2011, 16:37 #15
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Zitat:
Zitat von albastylez83 Beitrag anzeigen
Der Polizist hat gesagt, das ich Post bekomme, dort steht dann wie teuer und wie viele punkte, und dann kann ich entweder zahlen und die sache ist gegessen, oder ich lehne das ab, und muss es begründen und dann zieht sich das vor gericht.

mein problem ist, ich darf kein punkt kriegen, sonst ist mein Schein weg!
Deswegen muss ich unbedingt vor Gericht, hab keine andere Wahl,
aber ich bin wirklich über Gelb gefahren, aber heutzutage hat man,
als normaler Bürger nicht mehr so viele Rechte, wie ein Beamter oder Prominente.
Das ist Quatsch...Sry, dass ichs so extrem sagen muss, aber das mit "Beamter und Co." ist sinnloses Stammtischgelabere.

Dein Umstand mit den gesammelten Coins in Flensburg erschwert natürlich deinen Freispruch...
Daher wie AAM völlig richtig geschrieben hat => Anwalt hinzuziehen. Gleich von Anfang an, dann hast du Rechtsbeistand und jemand, der dir hilft!

Aber glaub mir, ohne irgendeinen Beweis geht sowas eig. garnicht vor Gericht.
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Alt 24.07.2011, 16:37 #16
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@andre0304

Wenn ich jetzt bei Adac Verkehrsrechtschutz beantrage, werden die mir dabei helfen?
oder werden sie das nicht tun? die tat wäre ja dann vor Vertragsabschluss
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Alt 24.07.2011, 16:38 #17
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Du wirst keinen Rechtschutz haben, da du in diesen Fall schon verwickelt bist!
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Alt 24.07.2011, 16:40 #18
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bin total blöd, hab erst vor 3 monaten mein rechtsschutz gekündigt !!!
so ein pech aber auch...

Aber wie kann man den vor Gericht verlieren, wenn keine Beweise da sind?
das verstehe ich nicht!

Geändert von Crs (24.07.2011 um 17:47 Uhr)
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Alt 24.07.2011, 16:46 #19
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guck mal rechts unten jeweils bei deinem Beitrag!
Da steht edit. Damit kannst du deinen Beitrag nochmal nachbearbeiten...
Die anderen Buttons erklären sich ja auch von selbst...

Vor Gericht ist alles möglich, glaubs mir!
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Alt 24.07.2011, 16:49 #20
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Zitat:
Zitat von albastylez83 Beitrag anzeigen
Aber wie kann man den vor Gericht verlieren, wenn keine Beweise da sind?
das verstehe ich nicht!



warte doch erstmal ob das überhaupt vor gericht geht......


wir sind doch alle keine juristen und waren nicht dabei






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