| Hilfe |
| Kalender |
![]() | |
| TÜV-Board Fragen über Eintragungen und was wo durchgeht |
| Antwort |
| | Themen-Optionen | Thema bewerten | Ansicht |
| | #1 | |||
| ||||
| Wissbegieriger |
Hey Leute. Hab mal ne Frage.Habe mir vor kurzem neue Felgen (17zoll/et 35) mit der Bereifung (205/40 zr17) draufmachen lassen. Die kanten wurdem umgelegt und gebördelt. Ein gewinde fahrwerk ist auch verbaut. Der Kfz Meister einer firma meinte aber zu mir , dass mein 28er sportlenkrad von momo nicht zulässig für diese Rad/Reifen Kombi ist. Wie groß muss mein lankrad denn mindestens sein dass ich die komplett abnahme eingetragen kriege (Fahrwerk/Felgen/Lenkrad)? Danke schon mal für eure abtworten. mfg ammi | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #2 | |||
| ||||
| Forenseele ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Eine direkte Mindestgröße bezogen auf die Rad/Reifenkombi gibt es so nicht. Das liegt am Ende im Ermessensbereich des Tüvprüfers -> wobei es dabei Unterschiede bei den diversen Tüvorganisationen und auch Regional gibt, was und wie es eingetragen wird und was nicht. Maßgebend hierbei sind Gesetzgebung, Gutachten des Lenkrades, Fachwissen des Prüfers und vorhanden sein von Servolenkung und/oder Lenkradhöhenverstellung. Geändert von CleanedGolf16v (01.05.2011 um 15:47 Uhr) | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #3 | |||
| ||||
| Wissbegieriger |
also ist es gut dass ich servo drin habe und mein lenkrad von der höhe verstellen kann? | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #4 | |||
| ||||
| Forenseele ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Zitat:
Servolenkung --> klar, leichtere Lenkbarkeit Höhenverstellung --> Winkel zum Fahrer und einsehbarkeit des Tacho´s Aber wie gesagt, ist immer Regional anders und abhängig vom Tüvprüfer. Letztendlich wird aber dir nur der Gang zum Tüv oder Dekra bleiben, um die Gewissheit zu bekommen ob sie es abnehmen. Eine Freie Organisation wie Küs, GTÜ und der gleichen wird hierbei ausfallen da es sich um eine Einzelabnahme nach §21 handelt --> 3 Umbauten in Kombination Denn nur so ist es zulässig, eine einzelne Begutachtung der Teile nach §19 wird auch vereinzelt gemacht, ist aber so nicht erlaubt und würde ich nicht empfehlen da es später Probleme mit sich bringen könnte. Ich gehe mal davon aus das dein Golf keinen Airbag vor dem Umbau hatte? Wenn doch gibt es wohl probleme, da eine Rückrüstung eigentlich nicht mehr erlaubt ist. Geändert von CleanedGolf16v (01.05.2011 um 15:59 Uhr) | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #5 | |||
| ||||
| Wissbegieriger |
ne, einen airbag hatte ich nicht^^ hab nicht einen einzigen im auto^^ Aber vielen dank für deinen beitrag. Werde morgen direkt zum Tüv Fahren | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #6 | |||
| ||||
| Forenseele ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | | |||
| | Mit Zitat antworten |
| | #7 | |||
| ||||
| ¼-Meile-Fahrer | Und wie wir ja alle wissen gibt es ja Tüvprüfer mit Lust und Ahnung wie Sand am mehr. Wünsche dir trotzdem viel glück. Ich hatte beim Tüv bis jetzt immer nur die A****karte. | |||
| | Mit Zitat antworten |
| Antwort |
| |