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-   -   Welche min. Lenkradgröße bei 17 zoll Felgen + Gw Fahrwerk? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=90603)

micha210 01.05.2011 15:33

Welche min. Lenkradgröße bei 17 zoll Felgen + Gw Fahrwerk?
 
Hey Leute.
Hab mal ne Frage.Habe mir vor kurzem neue Felgen (17zoll/et 35) mit der Bereifung (205/40 zr17) draufmachen lassen. Die kanten wurdem umgelegt und gebördelt. Ein gewinde fahrwerk ist auch verbaut.
Der Kfz Meister einer firma meinte aber zu mir , dass mein 28er sportlenkrad von momo nicht zulässig für diese Rad/Reifen Kombi ist.
Wie groß muss mein lankrad denn mindestens sein dass ich die komplett abnahme eingetragen kriege (Fahrwerk/Felgen/Lenkrad)?

Danke schon mal für eure abtworten.

mfg ammi

CleanedGolf16v 01.05.2011 15:45

Eine direkte Mindestgröße bezogen auf die Rad/Reifenkombi gibt es so nicht.
Das liegt am Ende im Ermessensbereich des Tüvprüfers
-> wobei es dabei Unterschiede bei den diversen Tüvorganisationen und auch Regional gibt,
was und wie es eingetragen wird und was nicht.
Maßgebend hierbei sind Gesetzgebung, Gutachten des Lenkrades, Fachwissen des Prüfers und vorhanden sein
von Servolenkung und/oder Lenkradhöhenverstellung.

micha210 01.05.2011 15:47

also ist es gut dass ich servo drin habe und mein lenkrad von der höhe verstellen kann?

CleanedGolf16v 01.05.2011 15:49

Zitat:

Zitat von micha210 (Beitrag 1182181)
also ist es gut dass ich servo drin habe und mein lenkrad von der höhe verstellen kann?

Ja, das ist schon mal von Vorteil, da es oft bei 28ern gefordert wird.
Servolenkung --> klar, leichtere Lenkbarkeit
Höhenverstellung --> Winkel zum Fahrer und einsehbarkeit des Tacho´s
Aber wie gesagt, ist immer Regional anders und abhängig vom Tüvprüfer.

Letztendlich wird aber dir nur der Gang zum Tüv oder Dekra bleiben,
um die Gewissheit zu bekommen ob sie es abnehmen.
Eine Freie Organisation wie Küs, GTÜ und der gleichen wird hierbei ausfallen da es sich um eine Einzelabnahme
nach §21 handelt --> 3 Umbauten in Kombination
Denn nur so ist es zulässig, eine einzelne Begutachtung der Teile nach §19 wird auch vereinzelt gemacht,
ist aber so nicht erlaubt und würde ich nicht empfehlen da es später Probleme mit sich bringen könnte.

Ich gehe mal davon aus das dein Golf keinen Airbag vor dem Umbau hatte?
Wenn doch gibt es wohl probleme, da eine Rückrüstung eigentlich nicht mehr erlaubt ist.

micha210 01.05.2011 16:07

ne, einen airbag hatte ich nicht^^ hab nicht einen einzigen im auto^^

Aber vielen dank für deinen beitrag. Werde morgen direkt zum Tüv Fahren

CleanedGolf16v 01.05.2011 16:11

Zitat:

Zitat von micha210 (Beitrag 1182199)
ne, einen airbag hatte ich nicht^^ hab nicht einen einzigen im auto^^

Dann sollte es bei der Eintragung keine Probleme geben,
es sei denn der Tüver den du triffst hat weder Lust noch Ahnung :D

Golf Styler 01.05.2011 16:34

Zitat:

Zitat von CleanedGolf16v (Beitrag 1182206)
Dann sollte es bei der Eintragung keine Probleme geben,
es sei denn der Tüver den du triffst hat weder Lust noch Ahnung :D

Und wie wir ja alle wissen gibt es ja Tüvprüfer mit Lust und Ahnung wie Sand am mehr. Wünsche dir trotzdem viel glück. Ich hatte beim Tüv bis jetzt immer nur die A****karte.


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