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| Golf Allgemein Allgemeine Themen des Golfs gehören in dieses Forum! |
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| Gast |
Hey, hab vor ner weile im Parkhaus einen Golf gesehen, der 2 verschiedene Heckleuchten hatte (links "normal", rechts die dunkle vom GTI usw). Nun streite ich mit nem Kumpel schon eine weile ob das üerhaupt legal ist mit verschiedenen Heckleuchten oder Scheinwerfern rumzufahren.... Weiß da jemand beschied ? | ||
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| | #2 | |||
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| Forenbibel |
warum sollte es nicht legal sein? wenn beide verkehrssicher sind, ist doch alles okay wenn ich mich nicht völlig irre, hatte der harlekin g3 auch 2 verschiedene drin? zumindest wird er oft mit 2 verschiedenen gefahren. | |||
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| | #3 | |||
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| Forenbibel | Zitat:
LOL Wasn das fürn Vergleich .. mitn Golf 3 Harlequin den es nie in Deutschland gab.. ..den gab es nur in den USA.. und da sieht das schon wieder vollkommen anders aus.. | |||
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| | #4 | ||
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| User entfernt |
Golf 3 Harlequin eindeutig 2 gleiche scheinwerfer ![]() alles andere wurde nachgebaut. Und der Harle. wurd nie in DE produziert | ||
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| | #5 | ||
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| Wissbegieriger |
du hast doch eigentlich immer 2 verschiedene HEckscheinwerfer. bei den meisten ist die Rückfahrleuchte ja nur auf einer Seite. Aber ich weiß was du meinst. hätte jetzt spontan auch gesagt das ist so nicht legal. ABer was spricht dagegen? | ||
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| | #6 | |||
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| ¼-Meile-Fahrer |
Wieso sollte das nicht legal sein ? , wenn beide ein E-Zeichen verfügen ist doch alles io. Kannst dir auch ein M3 spiegel und ein originalen dran bauen. Kommt aufs gleiche gruß | |||
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| | #7 | |||
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| Forenabhängiger |
Warum schreibt ihr eigentlich immer alle "Harlequin" obwohl sogar auf dem originalen Schaltknauf dieses Modells "Harlekin" steht?? | |||
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| | #8 | |||
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| Tuning-Freak |
Es ist glaub ich legal wenn beide eine straßen zulassung haben .. aber ich bin da jetzt auch neugierig geworden ! ich denke das könnte erst schwierigkeiten geben wenn es total unterschiedliches licht ist zb led und original ! es ist ja nicht so wie mit den reifen die einen anderen grip haben wenn man die nicht im paar tauscht | |||
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| | #9 | |||
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| Wörtherseefahrer | | |||
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| | #10 | |||
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| ↑↑ Glanzfetischist |
Hat domiii nicht einmal Grün und Blau als Rückleuchten?!... Nirgends steht geschrieben, das ich das NICHT darf. Wenn die Rückleuten beide im originalen Zustand sind und ein Prüfzeichen besitzen, kann ich verschiedenfarbige fahren, das kann mir niemand verbieten. | |||
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| | #11 | |||
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| R.I.P. |
Hallo! Da habe ich aber meine Zweifel, dass es zulässig sein soll, links und rechts unterschiedliche Leuchten zu betreiben. Wenn ich mich richtig erinnere, steht irgendwo in der StVZO, dass paarweise vorhandene Leuchten symmetrisch angebracht sein müssen. "Symmetrisch" heißt in diesem Zusammenhang aber "links und rechts gleich". Freundliche Grüße Teletubby | |||
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| | #12 | |||
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| User entfernt |
Ist sicher legal, wenn beide ein Prüfzeichen haben und den Vorschriften entspricht. Das mit dem symmetrisch versteh ich so das links und rechts gleich sein muss, aber nicht die selbe Farbe haben muss. Also so wie wie im Forum es welche gibt die sich einen gelben Zusatzscheinwerfer an die Frontstoßstange machen, das wäre für mich nicht symmetrisch weil ja nur auf einer Seite einer dran ist. | |||
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| | #13 | |||
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| Forenseele |
es ist sicher legal, warum auch nicht es wird halt warscheinlich eine kaputt gewesen sein oder so. und es gibt genug autos wo links und rechts andere leuchten drinnen sind. z.B viele klarglas rückleuchten sogar beim passat weil auf einer seite nur NSL is auch nicht illegal und im prinzip auch zwei verschiedene | |||
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| | #14 | |||
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| R.I.P. | | |||
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| | #15 | |||
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| Forenbibel ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
ich schließ mich da dem teletubby an ich hab auch irgendwo in der ECE oder der STVO gelesen, dass die Leuchten gleich sein müssen | |||
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