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-   -   Unterschiedliche Scheinwerfer: legal? (http://www.golf3.de/showthread.php?t=88496)

Brille ZwoE 17.03.2011 23:51

Unterschiedliche Scheinwerfer: legal?
 
Hey,
hab vor ner weile im Parkhaus einen Golf gesehen, der 2 verschiedene Heckleuchten hatte (links "normal", rechts die dunkle vom GTI usw).
Nun streite ich mit nem Kumpel schon eine weile ob das üerhaupt legal ist mit verschiedenen Heckleuchten oder Scheinwerfern rumzufahren....

Weiß da jemand beschied :D?

BROMANCE. 17.03.2011 23:55

warum sollte es nicht legal sein? wenn beide verkehrssicher sind, ist doch alles okay ;)
wenn ich mich nicht völlig irre, hatte der harlekin g3 auch 2 verschiedene drin? zumindest wird er oft mit 2 verschiedenen gefahren.

rulez 18.03.2011 00:25

Zitat:

Zitat von BROMANCE. (Beitrag 1144265)
warum sollte es nicht legal sein? wenn beide verkehrssicher sind, ist doch alles okay ;)
wenn ich mich nicht völlig irre, hatte der harlekin g3 auch 2 verschiedene drin? zumindest wird er oft mit 2 verschiedenen gefahren.


LOL
Wasn das fürn Vergleich .. mitn Golf 3 Harlequin den es nie in Deutschland gab..

..den gab es nur in den USA.. und da sieht das schon wieder vollkommen anders aus..

LaCry-US 18.03.2011 00:27

Golf 3 Harlequin eindeutig 2 gleiche scheinwerfer ;)

alles andere wurde nachgebaut.

Und der Harle. wurd nie in DE produziert ;)

alemannenteufel 18.03.2011 09:29

du hast doch eigentlich immer 2 verschiedene HEckscheinwerfer. bei den meisten ist die Rückfahrleuchte ja nur auf einer Seite. Aber ich weiß was du meinst. hätte jetzt spontan auch gesagt das ist so nicht legal. ABer was spricht dagegen?

polow4yn3 18.03.2011 09:44

Wieso sollte das nicht legal sein ? , wenn beide ein E-Zeichen verfügen ist doch alles io. Kannst dir auch ein M3 spiegel und ein originalen dran bauen. Kommt aufs gleiche

gruß

[Dane] 18.03.2011 09:55

Warum schreibt ihr eigentlich immer alle "Harlequin" obwohl sogar auf dem originalen Schaltknauf dieses Modells "Harlekin" steht??

Jambula88 18.03.2011 10:03

Es ist glaub ich legal wenn beide eine straßen zulassung haben .. aber ich bin da jetzt auch neugierig geworden !
ich denke das könnte erst schwierigkeiten geben wenn es total unterschiedliches licht ist zb led und original !
es ist ja nicht so wie mit den reifen die einen anderen grip haben wenn man die nicht im paar tauscht

DaTheo 18.03.2011 10:04

Zitat:

Zitat von [Dane] (Beitrag 1144377)
Warum schreibt ihr eigentlich immer alle "Harlequin" obwohl sogar auf dem originalen Schaltknauf dieses Modells "Harlekin" steht??

in deutschland ist es der Polo Harlekin
aber auf dem US markt ist es der Golf MK3 Harlequin Edition

Amazing 18.03.2011 10:48

Hat domiii nicht einmal Grün und Blau als Rückleuchten?!...

Nirgends steht geschrieben, das ich das NICHT darf. Wenn die Rückleuten beide im originalen Zustand sind und ein Prüfzeichen besitzen, kann ich verschiedenfarbige fahren, das kann mir niemand verbieten.

Teletubby 18.03.2011 20:38

Hallo!

Da habe ich aber meine Zweifel, dass es zulässig sein soll, links und rechts unterschiedliche Leuchten zu betreiben.

Wenn ich mich richtig erinnere, steht irgendwo in der StVZO, dass paarweise vorhandene Leuchten symmetrisch angebracht sein müssen. "Symmetrisch" heißt in diesem Zusammenhang aber "links und rechts gleich".

Freundliche Grüße
Teletubby

takumi 18.03.2011 20:44

Ist sicher legal, wenn beide ein Prüfzeichen haben und den Vorschriften entspricht.

Das mit dem symmetrisch versteh ich so das links und rechts gleich sein muss, aber nicht die selbe Farbe haben muss.
Also so wie wie im Forum es welche gibt die sich einen gelben Zusatzscheinwerfer an die Frontstoßstange machen, das wäre für mich nicht symmetrisch weil ja nur auf einer Seite einer dran ist.

Fanboy 18.03.2011 20:47

es ist sicher legal, warum auch nicht es wird halt warscheinlich eine kaputt gewesen sein oder so.

und es gibt genug autos wo links und rechts andere leuchten drinnen sind.

z.B viele klarglas rückleuchten sogar beim passat weil auf einer seite nur NSL

is auch nicht illegal und im prinzip auch zwei verschiedene

http://www.golf3.de/images/imported/2011/03/843.jpg

Teletubby 18.03.2011 20:55

Zitat:

Zitat von Fanboy (Beitrag 1145054)
z.B viele klarglas rückleuchten sogar beim passat weil auf einer seite nur NSL...is auch nicht illegal und im prinzip auch zwei verschiedene

In diesem Fall ist die Nebelschlussleuchte aber nicht paarweise angebracht.

American-Psycho 18.03.2011 22:35

ich schließ mich da dem teletubby an
ich hab auch irgendwo in der ECE oder der STVO gelesen, dass die Leuchten gleich sein müssen


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