Tuning Felgen & Reifen, Motortuning, Fahrwerke und mehr

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Alt 07.03.2011, 14:36 #1
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Standard Darf ich 205 auf meine Felgen schmeißen?

Tag Jungs und Mädels

Ich fahr im Moment 215/40/r17 auf meinen 8J Asa Ar1 Felgen mit ET35.
Da ich neue Reifen brauch, würd ich gern wissen ob ich auch einfach 205/40/r17er drauf machen darf, ihr wisst ja, dass er sich schön zieht ?!Oder muss ich die eintragen lassen?
Traglast von meinen Alten Reifen ist 87.Die neuen Wo ich draufmachen will "Hankook V12 EVO" find ich aber bloß mit 84er Traglast. Klappt es allein deswegen schon nicht, bzw was ist meine geforderte Traglast?

Danke für eure Hilfe...
Henne


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Alt 07.03.2011, 14:40 #2
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also ich weiß nicht wie es beim GTI ist aber der GT hat 84.
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Alt 07.03.2011, 14:48 #3
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Wenn du es schriftlich haben willst, scheibst du einfach Hankook an! Kannst online ne Reifenfreigabe ordern....

Würde auch gleich mal wegen nem 215/35 anfragen.Kommt auf ner 8J nähmlich auch sehr Fett


http://www.hankooktire-eu.com/de/ser...nfreigabe.html


Bezüglich der Traglast >>> Habe letzten Sommer ne 80er Traglast aufm meinem Gti gefahren. Geht weil die Reifen in dem Fall "reinforced" waren, also verstärkte Flanken haben waren somit dann auch freigegeben.

Geändert von poisenchef86 (07.03.2011 um 14:53 Uhr)
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Alt 07.03.2011, 15:17 #4
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Danke für eure schnellen Atworten, das wichtigste ist aber noch icht geklärt....
Muss ich die Reifengröße eintragen lassen?
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Alt 07.03.2011, 15:21 #5
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natürlich musst du die neu eintragen lassen!

(es sei denn der rest ist original, fahrwerk, keine spurplatten, originales lenkrad und die felgen haben eine abe mit den 205/40ern)
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Alt 07.03.2011, 15:23 #6
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Eintragen lassen musst du! Kommt nur drauf was für eine Abnahme es wird.

Wenn die neu angestrebte Reifengröße im Gutachten Asa steht, wirds ne abnahme nach §19...

Wenn nicht, dann wirds ne Einzelabnahme nach §21...
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Alt 07.03.2011, 15:25 #7
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Zitat:
Zitat von poisenchef86 Beitrag anzeigen
Eintragen lassen musst du! Kommt nur drauf was für eine Abnahme es wird.

Wenn die neu angestrebte Reifengröße im Gutachten Asa steht, wirds ne abnahme nach §19...

Wenn nicht, dann wirds ne Einzelabnahme nach §21...
Steht leider nicht im Gutachten, was darf ich denn für so ne Einzelabnahme hinlegen?
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Alt 07.03.2011, 15:26 #8
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@Dustin, das kommt aber auch drauf an, ob er andere sachen fahrwerkstechnisch verbaut hat.

wenn ich mir sein bild anschauen, ist auf jeden ein fahrwerk verbaut, somit wird so oder so ne einzelabnahme nach §21

kosten sind unterschiedlich, je nach prüfer, manchmal kannste du dich mit 70 glücklich schätzen, ich musste zb 140€ zahlen, geht aber auch aufwärts
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Alt 07.03.2011, 15:31 #9
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Zitat:
Zitat von Mortiferus Beitrag anzeigen
@Dustin, das kommt aber auch drauf an, ob er andere sachen fahrwerkstechnisch verbaut hat.

wenn ich mir sein bild anschauen, ist auf jeden ein fahrwerk verbaut, somit wird so oder so ne einzelabnahme nach §21

kosten sind unterschiedlich, je nach prüfer, manchmal kannste du dich mit 70 glücklich schätzen, ich musste zb 140€ zahlen, geht aber auch aufwärts
Japp ist ein Fahrwerk drin, also dann auf jeden Fall ne Einzelabnahme...
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Alt 07.03.2011, 15:33 #10
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So oder so Einzelabnahme, da die Reifen nicht im Gutachten stehen!

Würden sie drin stehen und der Rest wie Fahrwerk etc. ist schon eingetragen, dann wäre es ne §19.

Oder hab ich grad denkfehler ?

/edit...Solange du ne Reifenfreigabe vom Hersteller bekommst, ist das auch mit ner Einzelabnahme normal kein Problem.




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Alt 07.03.2011, 15:33 #11
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Jup, für die Abnahme brauchst du dann die Unterlagen von beiden sachen, Fahrwerk und felgen

@Dustin: nope, Einzelabnahme, §19 bezieht sich immer nur auf ein Teil, der rest muss original sein, bzw andere Sachen dürfen sich nicht beeinflussen (spiegel und felgen als simples beispiel)

Geändert von Mortiferus (07.03.2011 um 15:34 Uhr)
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Alt 07.03.2011, 15:37 #12
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Okay, dann werd ich mich mal bei Hankook schlau machen...
Danke Jungs für eure Hilfe, was wär ich nur ohne euch

Geändert von Henne727 (07.03.2011 um 15:52 Uhr)
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Alt 07.03.2011, 15:44 #13
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@ morti

Auf meiner Rechnung vom TÜV Nord, als ich Fahrwerk, Rad/Reifen kombi und Spurplatten habe eintragen lassen,steht (letztes Jahr) :

Amtliche Dienstleistung: §19.2 StVZO umfangreich
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Alt 07.03.2011, 15:49 #14
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umfangreich ist wieder so ein kleines Schlupfloch, das ist keine klassische §19, sondern eben umfangreich um doch mehrere sachen auf dem weg eintragen zu können, wenn die prüfer nicht eine §21 machen dürfen (dekra, tüv, küs, etc.)

oder er wollte dir die Kosten gering halten ka, aber ich kenn es nur so, in den teilegutachen zu felgen steht ja auch immer drin, andere teile des autos müssen dem originalzustand entsprechen, ansonsten sind sie gesondert zu begutachten= §21 und somit in Kombination
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Alt 07.03.2011, 15:49 #15
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Komisch, eigentlich bin ich der gleichen Meinung wie Morti, sobald sich 2 Sachen beeinflussen ist es immer ne 21er egal ob zB das Fahrwerk schonmal eingetragen war oder nicht, sobald andere Felgen drauf machst musste wieder ne 21er machen

Wäre ja sonst auch doof oder? ^^ sonst fahr ich hin, mach ne 19er mit meinem Fahrwerk und fahr ne Woche Später wieder hin und mach ne 19er mit denn Felgen

davon ab ist das ja hier auch so, das die 21er nur der Tüv machen darf, wäre dann aber auch hinfällig weil ich könnte ja das so machen wie oben steht, und könnte somit dann einfach 2 mal zur Dekra, hihi das wäre ja was so könnten wir uns viel stress sparen

Gruß, Paddy
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Alt 07.03.2011, 15:51 #16
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Ist ja auch egal....dem Threadersteller ist ja geholfen
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Alt 07.03.2011, 17:26 #17
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§21 kommt nur zu Stande, sofern die betroffenen Bauteile nicht wie im Gutachten beschrieben aufzufinden sind!...

selbst bei einer Eintragung mehrerer Teile mit ordnungsgemäßem Gutachten, wird per §19 die Abnahme durchgeführt....

Abnahmen nach §21 darf nicht jeder ausführen! Trotzdem kann ich mehrere Teile gleichzeitig bei der "GTÜ" "KÜS" ...usw nach §19 eintragen lassen...


Zitat:
Zitat von PaddyO Beitrag anzeigen

Wäre ja sonst auch doof oder? ^^ sonst fahr ich hin, mach ne 19er mit meinem Fahrwerk und fahr ne Woche Später wieder hin und mach ne 19er mit denn Felgen


Gruß, Paddy
hätte sich damit erledigt....

zudem ists unrelevant, ob mann es mit einem Wisch erledigt oder in zwein!... es sei denn, du baust vor deinem zweiten Besuch wieder das original Fahrwerk ein....
Selbst das bringt nichts, da in der Abnahme soetwas stehen muss wie "...Felgen....in Verbindung mit XXX Sportfahrwerk"

...

Geändert von GT-Fahrer (07.03.2011 um 17:33 Uhr)
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Alt 07.03.2011, 22:16 #18
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Du musst ja die neuen Felgen mit den schon vorhandenen Sachen zusamm eintragen lassen (egal ob die Sachen schon vorher drin sind), sprich neu, dann haste ne §21.

War bei mir auch so Fahrwerk, Felgen, Spurplatten und Lenkrad, alles zusamm.


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