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Henne727 07.03.2011 14:36

Darf ich 205 auf meine Felgen schmeißen?
 
Tag Jungs und Mädels

Ich fahr im Moment 215/40/r17 auf meinen 8J Asa Ar1 Felgen mit ET35.
Da ich neue Reifen brauch, würd ich gern wissen ob ich auch einfach 205/40/r17er drauf machen darf, ihr wisst ja, dass er sich schön zieht xD?!Oder muss ich die eintragen lassen?
Traglast von meinen Alten Reifen ist 87.Die neuen Wo ich draufmachen will "Hankook V12 EVO" find ich aber bloß mit 84er Traglast. Klappt es allein deswegen schon nicht, bzw was ist meine geforderte Traglast?:confused:

Danke für eure Hilfe...
Henne

Evo2k6 07.03.2011 14:40

also ich weiß nicht wie es beim GTI ist aber der GT hat 84.

poisenchef86 07.03.2011 14:48

Wenn du es schriftlich haben willst, scheibst du einfach Hankook an! Kannst online ne Reifenfreigabe ordern....

Würde auch gleich mal wegen nem 215/35 anfragen.Kommt auf ner 8J nähmlich auch sehr Fett ;)


http://www.hankooktire-eu.com/de/ser...nfreigabe.html


Bezüglich der Traglast >>> Habe letzten Sommer ne 80er Traglast aufm meinem Gti gefahren. Geht weil die Reifen in dem Fall "reinforced" waren, also verstärkte Flanken haben ;) waren somit dann auch freigegeben.

Henne727 07.03.2011 15:17

Danke für eure schnellen Atworten, das wichtigste ist aber noch icht geklärt....
Muss ich die Reifengröße eintragen lassen?

Mortiferus 07.03.2011 15:21

natürlich musst du die neu eintragen lassen!

(es sei denn der rest ist original, fahrwerk, keine spurplatten, originales lenkrad und die felgen haben eine abe mit den 205/40ern)

poisenchef86 07.03.2011 15:23

Eintragen lassen musst du! Kommt nur drauf was für eine Abnahme es wird.

Wenn die neu angestrebte Reifengröße im Gutachten Asa steht, wirds ne abnahme nach §19...

Wenn nicht, dann wirds ne Einzelabnahme nach §21...

Henne727 07.03.2011 15:25

Zitat:

Zitat von poisenchef86 (Beitrag 1135393)
Eintragen lassen musst du! Kommt nur drauf was für eine Abnahme es wird.

Wenn die neu angestrebte Reifengröße im Gutachten Asa steht, wirds ne abnahme nach §19...

Wenn nicht, dann wirds ne Einzelabnahme nach §21...

Steht leider nicht im Gutachten, was darf ich denn für so ne Einzelabnahme hinlegen?

Mortiferus 07.03.2011 15:26

@Dustin, das kommt aber auch drauf an, ob er andere sachen fahrwerkstechnisch verbaut hat.

wenn ich mir sein bild anschauen, ist auf jeden ein fahrwerk verbaut, somit wird so oder so ne einzelabnahme nach §21 :)

kosten sind unterschiedlich, je nach prüfer, manchmal kannste du dich mit 70 glücklich schätzen, ich musste zb 140€ zahlen, geht aber auch aufwärts

Henne727 07.03.2011 15:31

Zitat:

Zitat von Mortiferus (Beitrag 1135397)
@Dustin, das kommt aber auch drauf an, ob er andere sachen fahrwerkstechnisch verbaut hat.

wenn ich mir sein bild anschauen, ist auf jeden ein fahrwerk verbaut, somit wird so oder so ne einzelabnahme nach §21 :)

kosten sind unterschiedlich, je nach prüfer, manchmal kannste du dich mit 70 glücklich schätzen, ich musste zb 140€ zahlen, geht aber auch aufwärts

Japp ist ein Fahrwerk drin, also dann auf jeden Fall ne Einzelabnahme...

poisenchef86 07.03.2011 15:33

So oder so Einzelabnahme, da die Reifen nicht im Gutachten stehen!

Würden sie drin stehen und der Rest wie Fahrwerk etc. ist schon eingetragen, dann wäre es ne §19.

Oder hab ich grad denkfehler ?

/edit...Solange du ne Reifenfreigabe vom Hersteller bekommst, ist das auch mit ner Einzelabnahme normal kein Problem.

Mortiferus 07.03.2011 15:33

Jup, für die Abnahme brauchst du dann die Unterlagen von beiden sachen, Fahrwerk und felgen :)

@Dustin: nope, Einzelabnahme, §19 bezieht sich immer nur auf ein Teil, der rest muss original sein, bzw andere Sachen dürfen sich nicht beeinflussen (spiegel und felgen als simples beispiel)

Henne727 07.03.2011 15:37

Okay, dann werd ich mich mal bei Hankook schlau machen...
Danke Jungs für eure Hilfe, was wär ich nur ohne euch :meister:

poisenchef86 07.03.2011 15:44

@ morti

Auf meiner Rechnung vom TÜV Nord, als ich Fahrwerk, Rad/Reifen kombi und Spurplatten habe eintragen lassen,steht (letztes Jahr) :

Amtliche Dienstleistung: §19.2 StVZO umfangreich

Mortiferus 07.03.2011 15:49

umfangreich ist wieder so ein kleines Schlupfloch, das ist keine klassische §19, sondern eben umfangreich um doch mehrere sachen auf dem weg eintragen zu können, wenn die prüfer nicht eine §21 machen dürfen (dekra, tüv, küs, etc.)

oder er wollte dir die Kosten gering halten ka, aber ich kenn es nur so, in den teilegutachen zu felgen steht ja auch immer drin, andere teile des autos müssen dem originalzustand entsprechen, ansonsten sind sie gesondert zu begutachten= §21 und somit in Kombination :)

PaddyO 07.03.2011 15:49

Komisch, eigentlich bin ich der gleichen Meinung wie Morti, sobald sich 2 Sachen beeinflussen ist es immer ne 21er egal ob zB das Fahrwerk schonmal eingetragen war oder nicht, sobald andere Felgen drauf machst musste wieder ne 21er machen

Wäre ja sonst auch doof oder? ^^ sonst fahr ich hin, mach ne 19er mit meinem Fahrwerk und fahr ne Woche Später wieder hin und mach ne 19er mit denn Felgen :P

davon ab ist das ja hier auch so, das die 21er nur der Tüv machen darf, wäre dann aber auch hinfällig weil ich könnte ja das so machen wie oben steht, und könnte somit dann einfach 2 mal zur Dekra, hihi das wäre ja was :P so könnten wir uns viel stress sparen :P

Gruß, Paddy

poisenchef86 07.03.2011 15:51

Ist ja auch egal....dem Threadersteller ist ja geholfen ;)

GT-Fahrer 07.03.2011 17:26

§21 kommt nur zu Stande, sofern die betroffenen Bauteile nicht wie im Gutachten beschrieben aufzufinden sind!...

selbst bei einer Eintragung mehrerer Teile mit ordnungsgemäßem Gutachten, wird per §19 die Abnahme durchgeführt....

Abnahmen nach §21 darf nicht jeder ausführen! Trotzdem kann ich mehrere Teile gleichzeitig bei der "GTÜ" "KÜS" ...usw nach §19 eintragen lassen...


Zitat:

Zitat von PaddyO (Beitrag 1135411)

Wäre ja sonst auch doof oder? ^^ sonst fahr ich hin, mach ne 19er mit meinem Fahrwerk und fahr ne Woche Später wieder hin und mach ne 19er mit denn Felgen :P


Gruß, Paddy

hätte sich damit erledigt....

zudem ists unrelevant, ob mann es mit einem Wisch erledigt oder in zwein!... es sei denn, du baust vor deinem zweiten Besuch wieder das original Fahrwerk ein....
Selbst das bringt nichts, da in der Abnahme soetwas stehen muss wie "...Felgen....in Verbindung mit XXX Sportfahrwerk"

...

Marcel-HL 07.03.2011 22:16

Du musst ja die neuen Felgen mit den schon vorhandenen Sachen zusamm eintragen lassen (egal ob die Sachen schon vorher drin sind), sprich neu, dann haste ne §21.

War bei mir auch so Fahrwerk, Felgen, Spurplatten und Lenkrad, alles zusamm.


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