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Alt 26.02.2011, 16:52 #1
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Standard Sportfahrwerk zu tief

Hey Leute,

habe mir heute mein Sportfahrwerk verbauen lassen, jedoch ist es mir vorne ein bisschen zu tief.

Scheinwerferunterkante bis zum Boden : 47cm

Bodenfreiheit zwischen normaler Lippe ( nicht GTI, VR6) : 7cm

Radmitte bis zur Koftlügelkante: 29cm


Bekomme ich sowas eingetragen?

Die Spur habe ich noch nicht einstellen lassen, kann es sein das es nach der EInstellung ein bisschen höher kommt?

Momentan habe ich 14 Zoll winterräder drauf und die Reifen werden oben vom Kotflügel bedeckt ( optisch ) Glaubt ihr ich kriege da 15 zoll oder gar 16 zoll unter?

Was kann ich dagegen tun?

Werde versuchen ein Foto hochzuladen.

Danke

greetz Err


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Alt 26.02.2011, 16:54 #2
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jaa zeig mal ein Bild...
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Alt 26.02.2011, 17:13 #3
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Scheinwerferunterkante bis zum Boden müssen 50cm betragen!

Das ist gesetzlich vorgeschrieben...Bekommst du also nicht eingetragen...
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Alt 26.02.2011, 17:27 #4
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Robbi bist du dir da ganz sicher? Nicht falsch verstehen, weil ich hab grad mal 45cm und habs eingetragen. Interessiert das irgendwie keinen mehr oder gehen die nur noch nach Gängigkeit der Räder im Radkasten?!
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Alt 26.02.2011, 17:30 #5
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Bei mir haben die das garnicht gemessen so vonwegen Lichtaustrittskante!!....also hier scheints auch schnuppe zu sein..und 50cm hab ich niemals
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Alt 26.02.2011, 17:31 #6
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Also meines wissens nach ist die Unterkante der Scheinwerfer entscheident.
Mein Gewinde ist schon an die Grenze des erlaubten geschraubt. Prüfer hat Zollstock angelegt und ein Auge zugedrückt, ich solle doch bitte trotzdem noch ein wenig hochschrauben. Aber eingetragen bekommen habe ich es.

*edit: wenn aber bei einer Kontrolle gemessen wird, ist man der Dumme :-/
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Alt 26.02.2011, 17:54 #7
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Zitat:
Zitat von Tankdeckel Beitrag anzeigen
Robbi bist du dir da ganz sicher? Nicht falsch verstehen, weil ich hab grad mal 45cm und habs eingetragen. Interessiert das irgendwie keinen mehr oder gehen die nur noch nach Gängigkeit der Räder im Radkasten?!
Wenn man es genau nimmt :
Die Unterkante des Lichtkegels des Abblendlichtes muss mindestens 500 mm über dem Boden sein.

Ich such den Gesetzestext mal raus...
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Alt 26.02.2011, 17:55 #8
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Zitat:
Zitat von rob Beitrag anzeigen
Wenn man es genau nimmt :
Die Unterkante des Lichtkegels des Abblendlichtes muss mindestens 500 mm über dem Boden sein.

Ich such den Gesetzestext mal raus...
ist korekt. allerdings gibts beim tüv ne richtlinie um die abnahme zu erleichtern das man dazu die scheinwerfer unterkante zu rate zieht.
siehe w!cht, er hatte nen genauen prüfer und hat dann die 50cm mit DE linsen hinbekommen die normal mit scheinwerferunterkante nicht drin gewesen wären.

Geändert von Danjo (26.02.2011 um 17:57 Uhr)
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Alt 26.02.2011, 17:59 #9
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ups, Doppelpost....
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Alt 26.02.2011, 18:02 #10
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jop wie schon geschrieben wurde ist die untere lichtaustrittskante entscheidend.

bei mir sind es so 47-48cm hat der tüv allerdings auch bei mir nicht nachgeprüft und habs ohne weiteres eingetragen bekommen.

aber kann natürlich auch schief gehn, wenn du einen sehr piniblen prüfer erwischst




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Alt 26.02.2011, 18:10 #11
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war da net mal was mit dem BJ abhängig ?? Aber ich glaube da war mal was mit bis zu BJ 85 oder so.Kann mich aber auch irren
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Alt 26.02.2011, 18:13 #12
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So, habs gefunden!

§50 Abs.3 Satz 1 StVo:

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
1.
Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
2.
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).
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Alt 26.02.2011, 18:19 #13
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ist hier im Forum schonmal beschrieben worden,siehe hier

http://www.golf3.de/tuv-board/80982-...nterkante.html


§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer) tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

Geändert von lukas2007 (26.02.2011 um 18:38 Uhr)
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Alt 26.02.2011, 19:06 #14
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ist aber eig ja auch egal ob das nen prüfer einträgt ....wenn se dich auf der strasse anhalten und sagen ist nicht, dann ist es ja egal ob es eingetragen ist oder nicht...
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Alt 26.02.2011, 19:08 #15
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wenn es korrekt eingetragen ist und auch die Bestimmungen der StVo erfüllt, kann dir niemand ans Bein pinkeln...

Sei es doch so, dass dir die Polizei ne Mängelkarte ausstellt und du beim nächsten TÜV antanzen darfst, hast du ja auch keine Probleme, da ja alles vorschriftsgemäß eingetragen ist.

Ich geh jetz mal raus und mess bei mir nach, interessiert mich doch
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Alt 26.02.2011, 19:23 #16
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DAnke für die Antworten.

Was könnte ich denn machen, wenn das Fahrwerk nicht eingetragen wird?

Wie sieht es aus mit neuen Felgen?

Werde versuchen morgen ein paar pics hochzuladen.


greetz Err
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Alt 26.02.2011, 19:26 #17
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wenns nicht eingetragen wird, würd ich einfach zum nächsten tüv fahren

wegen den felgen kann ich dir leider nicht weithelfen...
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Alt 26.02.2011, 19:32 #18
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Zum nächsten TÜV fahren?
Wie ist das denn?
Sorry, wenns für den ein oder anderen blöde Frage ist, aber hab davon echt kein Plan...
Muss ich dann jedes mal den Tüv erneut bezahlen?
Bsp.: Ich geh zur Dekra....die sagen nein....muss ich dann zahlen?
Danach geh ich zu GTÜ....muss ich dann auch wieder zahlen?

Danke ^^
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Alt 26.02.2011, 19:35 #19
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wenn dein auto nicht in der tüv halle steht musst du nicht zahlen...
ab dem moment, wo der in der halle ist musst de zahlen


aber klar kannst de von tüv zu tüv oder gtü zu gtü oder dekra zu dekra fahren....wieso denn nicht?
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Alt 26.02.2011, 19:37 #20
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Ähh, wie mach ich das dann?
Soll ich dahin fahren, dann einen Tüv´ler da raus holen und fragen ob ichs eingetragen bekomme?






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