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-   -   Sportfahrwerk zu tief (http://www.golf3.de/showthread.php?t=87596)

Err_ 26.02.2011 16:52

Sportfahrwerk zu tief
 
Hey Leute,

habe mir heute mein Sportfahrwerk verbauen lassen, jedoch ist es mir vorne ein bisschen zu tief.

Scheinwerferunterkante bis zum Boden : 47cm

Bodenfreiheit zwischen normaler Lippe ( nicht GTI, VR6) : 7cm

Radmitte bis zur Koftlügelkante: 29cm


Bekomme ich sowas eingetragen?

Die Spur habe ich noch nicht einstellen lassen, kann es sein das es nach der EInstellung ein bisschen höher kommt?

Momentan habe ich 14 Zoll winterräder drauf und die Reifen werden oben vom Kotflügel bedeckt ( optisch ) Glaubt ihr ich kriege da 15 zoll oder gar 16 zoll unter?

Was kann ich dagegen tun?

Werde versuchen ein Foto hochzuladen.

Danke

greetz Err

Schabi90 26.02.2011 16:54

jaa zeig mal ein Bild...

rob 26.02.2011 17:13

Scheinwerferunterkante bis zum Boden müssen 50cm betragen!

Das ist gesetzlich vorgeschrieben...Bekommst du also nicht eingetragen...

Tankdeckel 26.02.2011 17:27

Robbi bist du dir da ganz sicher? Nicht falsch verstehen, weil ich hab grad mal 45cm und habs eingetragen. Interessiert das irgendwie keinen mehr oder gehen die nur noch nach Gängigkeit der Räder im Radkasten?!

poisenchef86 26.02.2011 17:30

Bei mir haben die das garnicht gemessen so vonwegen Lichtaustrittskante!!....also hier scheints auch schnuppe zu sein..und 50cm hab ich niemals :D

The_Chilled_Monkey 26.02.2011 17:31

Also meines wissens nach ist die Unterkante der Scheinwerfer entscheident.
Mein Gewinde ist schon an die Grenze des erlaubten geschraubt. Prüfer hat Zollstock angelegt und ein Auge zugedrückt, ich solle doch bitte trotzdem noch ein wenig hochschrauben. Aber eingetragen bekommen habe ich es.

*edit: wenn aber bei einer Kontrolle gemessen wird, ist man der Dumme :-/

rob 26.02.2011 17:54

Zitat:

Zitat von Tankdeckel (Beitrag 1127738)
Robbi bist du dir da ganz sicher? Nicht falsch verstehen, weil ich hab grad mal 45cm und habs eingetragen. Interessiert das irgendwie keinen mehr oder gehen die nur noch nach Gängigkeit der Räder im Radkasten?!

Wenn man es genau nimmt :
Die Unterkante des Lichtkegels des Abblendlichtes muss mindestens 500 mm über dem Boden sein.

Ich such den Gesetzestext mal raus...

Danjo 26.02.2011 17:55

Zitat:

Zitat von rob (Beitrag 1127775)
Wenn man es genau nimmt :
Die Unterkante des Lichtkegels des Abblendlichtes muss mindestens 500 mm über dem Boden sein.

Ich such den Gesetzestext mal raus...

ist korekt. allerdings gibts beim tüv ne richtlinie um die abnahme zu erleichtern das man dazu die scheinwerfer unterkante zu rate zieht.
siehe w!cht, er hatte nen genauen prüfer und hat dann die 50cm mit DE linsen hinbekommen die normal mit scheinwerferunterkante nicht drin gewesen wären.

rob 26.02.2011 17:59

ups, Doppelpost....

kartracer 26.02.2011 18:02

jop wie schon geschrieben wurde ist die untere lichtaustrittskante entscheidend.

bei mir sind es so 47-48cm hat der tüv allerdings auch bei mir nicht nachgeprüft und habs ohne weiteres eingetragen bekommen.

aber kann natürlich auch schief gehn, wenn du einen sehr piniblen prüfer erwischst ;)

lukas2007 26.02.2011 18:10

war da net mal was mit dem BJ abhängig ?? Aber ich glaube da war mal was mit bis zu BJ 85 oder so.Kann mich aber auch irren::frage::

rob 26.02.2011 18:13

So, habs gefunden!

§50 Abs.3 Satz 1 StVo:

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen. Satz 2 gilt nicht für
1.
Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden,
2.
selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, deren Bauart eine vorschriftsmäßige Anbringung der Scheinwerfer nicht zuläßt. Ist der höchste Punkt der leuchtenden Fläche jedoch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn, dann dürfen sie bei eingeschalteten Scheinwerfern nur mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 30 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift).

lukas2007 26.02.2011 18:19

ist hier im Forum schonmal beschrieben worden,siehe hier

http://www.golf3.de/tuv-board/80982-...nterkante.html


§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer) tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

Scholle 26.02.2011 19:06

ist aber eig ja auch egal ob das nen prüfer einträgt ....wenn se dich auf der strasse anhalten und sagen ist nicht, dann ist es ja egal ob es eingetragen ist oder nicht...

rob 26.02.2011 19:08

wenn es korrekt eingetragen ist und auch die Bestimmungen der StVo erfüllt, kann dir niemand ans Bein pinkeln...

Sei es doch so, dass dir die Polizei ne Mängelkarte ausstellt und du beim nächsten TÜV antanzen darfst, hast du ja auch keine Probleme, da ja alles vorschriftsgemäß eingetragen ist.

Ich geh jetz mal raus und mess bei mir nach, interessiert mich doch :D

Err_ 26.02.2011 19:23

DAnke für die Antworten.

Was könnte ich denn machen, wenn das Fahrwerk nicht eingetragen wird?

Wie sieht es aus mit neuen Felgen?

Werde versuchen morgen ein paar pics hochzuladen.


greetz Err

kartracer 26.02.2011 19:26

wenns nicht eingetragen wird, würd ich einfach zum nächsten tüv fahren ;)

wegen den felgen kann ich dir leider nicht weithelfen...

gh0sti 26.02.2011 19:32

Zum nächsten TÜV fahren?
Wie ist das denn?
Sorry, wenns für den ein oder anderen blöde Frage ist, aber hab davon echt kein Plan...
Muss ich dann jedes mal den Tüv erneut bezahlen?
Bsp.: Ich geh zur Dekra....die sagen nein....muss ich dann zahlen?
Danach geh ich zu GTÜ....muss ich dann auch wieder zahlen?

Danke ^^

Scholle 26.02.2011 19:35

wenn dein auto nicht in der tüv halle steht musst du nicht zahlen...
ab dem moment, wo der in der halle ist musst de zahlen :D


aber klar kannst de von tüv zu tüv oder gtü zu gtü oder dekra zu dekra fahren....wieso denn nicht?

gh0sti 26.02.2011 19:37

Ähh, wie mach ich das dann? xD
Soll ich dahin fahren, dann einen Tüv´ler da raus holen und fragen ob ichs eingetragen bekomme? xD


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