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Alt 29.11.2010, 18:25 #1
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Standard Winterreifenpflicht ab den 26.11.2010

Gesetz für Winterreifenpflicht - Verunsicherung ob "endlich Ja oder Nein" hat ein Ende
Die Entscheidung zur Winterreifenpflicht ist jetzt "endlich" gefallen.
Am 26.11.2010 hat der Bundesrat die Zustimmung zum Gesetzesentwurf gegeben.
Im Klartext ist das bisher "ungeschriebene" Gesetz zur verbindlichen Nutzung von Winterreifen jetzt in der StVo verankert. Besonders erwähnenswert ist hierbei, dass Ganzjahresreifen ebenfalls für winterliche Strassenverhältnisse zugelassen sind. Wer mit Sommerreifen im Winter erwischt wird, darf mit einem Bußgeld in Höhe von 80,- Euro rechnen.

Lg Flo


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Alt 29.11.2010, 18:32 #2
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Zitat:
Zitat von TheKingFlo Beitrag anzeigen
Wer mit Sommerreifen im Winter erwischt wird, darf mit einem Bußgeld in Höhe von 80,- Euro rechnen.
80€ kostet es demjenigen der andere verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet, nebst einen punkit in flensburg.

wird man nur erwischt, ohne jemand anderen gefährdet zu haben, zahlt man nur 40€ nebst einen punkt in flensburg
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Alt 29.11.2010, 18:35 #3
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Sorry, danke für die verbesserung!
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Alt 29.11.2010, 18:36 #4
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Sommerreifen = Versicherungsschutz

In aller Regel ja. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bleibt der Haftpflichtschutz für Autofahrer mit Sommerreifen in jedem Fall bestehen, wenn diese im Winter einen Unfall verursachen. Das heißt, die Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Anders sieht es jedoch unter Umständen beim Vollkaskoschutz aus, der den Schaden am eigenen Auto abdecken soll. Kann nachgewiesen werden, dass der Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.

mfg
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Alt 29.11.2010, 18:41 #5
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das witzige ist ich muss sogar auf meinem Roller Winterreifen machen, sonst darf ich ab Mittwoch auch nicht mehr damit fahren, wo soll ich für meinen alten Roller noch felgen her bekommen??

vllt hat ja einer welche

Cagiva City 50 BJ 93
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Alt 29.11.2010, 18:44 #6
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gibt es für roller/motorräder winterreifen?
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Alt 29.11.2010, 18:45 #7
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ich suche gerade, aber gefunden habe ich noch nix
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Alt 29.11.2010, 18:46 #8
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Ja fürn Roller gibt es auch winterreifen!

einfach mal googlen!

@Killa guck doch mal im Ebay!

Edit: http://www.parts4scooter.de/product_...cooter---.html
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Alt 29.11.2010, 18:57 #9
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guck ich ja, ich habe nur ne wahnsinnig geläufige größe 90/90-10 50J

die dinger sind teurer als Autoreifen

Edit sagt: hey ich habe welche gefunden 20€ das stück, das geht ja
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Alt 29.11.2010, 19:05 #10
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Das mit den Punkten sollte besonders Fahranfänger interssieren!! Weil da der Lappen schnell futsch sein kann.




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Alt 29.11.2010, 19:13 #11
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grade als fahranfänger sollte man aber so oder so schon mindestens seit einem monat winterschlappen drauf haben

erst letzten Freitag ist hier en schwerer unfall mit 3 toten und einem schwerverletzten passiert, auch alles junge kerle zwischen 17 und 24.

Die Reifen waren 1. Sommerreifen und 2. total Blank! Profil war fast nicht mehr zu erkennen.

Vielleicht habens einige gesehn, es kam sogar auf Pro 7 und Rtl in den Nachrichten. Roter 3er BMW... Echt heftig sowas!

Ich bin gespannt ob das neue Gesetz Wirkung zeigt...
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Alt 29.11.2010, 21:01 #12
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ich find die flicht gut ! is ja nicht schön wenn ander verkehrs teilnehmer seine mitmenschen gefährden
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Alt 30.11.2010, 10:15 #13
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Die Jungs in dem BMW hätte das auch nciht gerettet. Wer mit solchen Reifen unterwegs ist, der achtet auf so etwas auch nicht.
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Alt 30.11.2010, 10:24 #14
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Wenn im Winter durchgehend + Grade herrschen würden, dann dürfte man auch mit den Sommerreifen ohne Weiteres damit fahren. Es geht nicht um den Winter an sich, sondern um die winterlichen Witterungsverhältnisse.
Und wie bereits erwähnt wurde, baut man bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall, wird i.d.R. nur die Kaskoversicherung nicht greifen.
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Alt 30.11.2010, 11:02 #15
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Zitat:
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Wenn im Winter durchgehend + Grade herrschen würden, dann dürfte man auch mit den Sommerreifen ohne Weiteres damit fahren. Es geht nicht um den Winter an sich, sondern um die winterlichen Witterungsverhältnisse.
Und wie bereits erwähnt wurde, baut man bei winterlichen Witterungsverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall, wird i.d.R. nur die Kaskoversicherung nicht greifen.
Wenn du jetzt einen Unfall baust mit Sommerreifen und andere kommen dabei zu Schaden kannst du sogar noch mit ner saftigen Strafanzeige rechnen! Jedenfalls bei winterlichen Witterungsverhältnissen!
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Alt 30.11.2010, 11:28 #16
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Ab wann gilt die neue Winterreifenpflicht?

Nach längeren Beratungen mit Verbänden und den Ländern soll die zunächst für Oktober geplante Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) noch an diesem Freitag (26.11.2010) vom Bundesrat abgesegnet werden und im Laufe der nächste Woche in Kraft treten. "Über den Daumen gepeilt wird es nach dem Beschluss eine gute Woche bis zum Inkrafttreten dauern, genau lässt es sich aber nicht sagen", sagte der Sprecher des Bundesverkehrsministeriums, Richard Schild, der "Braunschweiger Zeitung" (Freitagausgabe). Laut Bundesrats-Vorlage tritt die Verordnung "am Tag nach der Verkündung" in Kraft - verkündet sei sie, wenn sie im Bundesgesetzblatt stehe, betonte der Ministeriums-Sprecher. Die Drucklegung des Bundesgesetzblattes werde jedoch sicher "fünf bis sechs Tage" dauern.

Als Winterreifen gelten dann auch alle Reifen mit dem M+S-Symbol, also auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen ...

Warum überhaupt eine neue Winterreifenpflicht?

Die Neuregelung war wegen eines Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg im Juli 2010 notwendig geworden. Bußgelder bei falscher Bereifung seien verfassungswidrig, weil die Regelungen zu schwammig seien, so die Richter.

Bisher hieß es in der StVO nur, dass die Ausrüstung von Fahrzeugen "an die Wetterverhältnisse anzupassen" ist. Hierzu zählte insbesondere die "geeignete Bereifung", - ohne zu erklären, was genau damit gemeint ist. Deshalb war es ein leichtes, Bußgelder anzufechten.

Was gilt nun genau?

Bei der Winterreifen-Pflicht wird kein fester Zeitraum festgelegt. In dem Verordnungsentwurf heißt es, dass "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden darf, die der EU-Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Anhängern sowie ihrer Ergänzungen entsprechen.

Vorgeschrieben ist demnach eine Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern.

Experte Jürgen Grieving vom ADAC empfiehlt aber Profiltiefen von mindestens vier Millimetern, da so bei Schnee und Matsch der Halt viel besser sei.

Ein Problem ist aber die weiterhin fehlende klare Definition, was ein Winterreifen eigentlich ist - in dem Entwurf für die Änderung der Straßenverkehrsordnung fehlt der Begriff "Winterreifen" sogar ganz ...

Und wie definiert die EU den richtigen Reifen?

Es ist zwar keine europaweite Regelung zu Winterreifen in Sicht. Allerdings hat die EU bereits 1992 definiert, wie ein M+S-Winterreifen auszusehen hat (Anh. II 92/23 EWG). Es handele sich dabei um "Reifen, bei denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem in Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen.

Das Profil der M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist."

Heutige Winterreifen sind nach der offiziellen EU-Definition eigentlich gar keine, da sie mit ihrem aufwändigen asymmetrischen Profildesign eher filigran gestaltete Hightech-Verbindungen zwischen Auto und Fahrbahn aufbauen. Auch die wichtige wintertaugliche Laufflächenmischung bleibt ungenannt.

Klarer in der Aussage ist das Schneeflockensymbol, mit dem nahezu alle leistungsfähigen Winterreifen inzwischen versehen sind. Es kann angebracht werden, wenn der jeweilige Reifen beim ABS-Bremsen auf Schnee sieben Prozent besser ist als ein Referenz-Standard-Reifen mit M+S-Kennung.

Welche neuen Strafen drohen?

Um alle Autofahrer zum Reifenwechsel zu motivieren, wird das Bußgeld erhöht: Statt 20 Euro müssen künftig 40 Euro bezahlt werden, wenn Autofahrer bei Schnee oder Glätte von der Polizei mit Sommerreifen erwischt werden.

Wenn ein falsch bereiftes Auto den Verkehr behindert, sind 80 Euro zu berappen statt bislang 40.

Auch ausländische Auto- oder LKW-Fahrer müssten bei falschen Reifen mit Strafen rechnen.

Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen nur parkt, bekommt keinen Ärger ...

Ist nun mit verstärkten Polizeikontrollen zu rechnen?

Trotz baldiger Einführung der Winterreifen-Pflicht müssen Autofahrer laut Gewerkschaft der Polizei (GdP) aber auch künftig nur sehr selten mit Bußgeldern bei Verstößen rechnen. Diese würden im Alltag voraussichtlich "fast keine Rolle spielen", sagte GdP-Vizechef Frank Richter dem "Tagesspiegel". Grund dafür sei, dass flächendeckende Kontrollen von Autofahrern fast unmöglich seien. Hierfür fehle das Personal. Das Risiko für Reifensünder, erwischt zu werden, sei deswegen sehr gering. Dass ein Auto nicht mit Wintterreifen ausgestattet sei, "fällt immer erst dann auf, wenn es zu spät ist, - also bei einem Unfall oder einer Panne", sagte Richter.

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Alt 30.11.2010, 13:09 #17
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Erst vorhin stand wieder einer mit wirklich gepflegten, großen Alfa neben mir und hatte noch Sommerreifen drauf. ich versteh die Leute nicht.
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Alt 30.11.2010, 13:31 #18
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Ich habe heute morgen einen überholt, der auf der Landstrasse Poseritz -> Putbus 20km/h führ.. selbst der LKW ( Tandem ) hat ihn überholt...
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Alt 30.11.2010, 13:46 #19
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Ich selber fahre auch noch Sommerreifen - noch!
Dennoch finde ich es einfach mies, den Verbraucher vor vollendete Tatsachen zu stellen! Warum kommt man da nicht schon im Sommer drauf? Dann wären die Reifen jetzt A) nicht zu 80 % ausverkauft und B ) nicht so krass überteuert!!
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Alt 30.11.2010, 13:47 #20
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Es geht noch weiter..

die Gesetzeslage ist so schwammig, dass man auch mit Sommerreifen fahren kann! Die Reifen müssen lediglich mit dem M+S Symbol oder der Schneeflocke markiert sein.
Jedoch gab es zum Beispiel den Renault Senic 2003 ab Werk mit Sommerreifen, welche mit dem M+S Symbol markiert sind. Und das ist kein Einzelfall!!!






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