Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten Ansicht
Alt 31.03.2011, 19:38 #1
Benutzerbild von Luca´s Golf 3 GTi 2.0
Beginner
Themenstarter
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 39
Abgegebene Danke: 7
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Luca´s Golf 3 GTi 2.0 Luca´s Golf 3 GTi 2.0 ist offline
Beginner
Benutzerbild von Luca´s Golf 3 GTi 2.0
 
Registriert seit: 29.03.2011
Beiträge: 39
Abgegebene Danke: 7
Erhielt 0 Danke für 0 Beiträge
Standard

Ist es die Schuld von der Werkstatt oder?
Muss diese die Kosten übernehmen?

Kann ich in eine andere Werkstatt und die Rechnung an die "super" Werkstatt senden?


Luca´s Golf 3 GTi 2.0 ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Alt 31.03.2011, 23:52 #2
Benutzerbild von haggi.p
Frischling
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 70
Abgegebene Danke: 20
Erhielt 4 Danke für 4 Beiträge
haggi.p haggi.p ist offline
Frischling
Benutzerbild von haggi.p
 
Registriert seit: 18.01.2011
Beiträge: 70
Abgegebene Danke: 20
Erhielt 4 Danke für 4 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Luca´s Golf 3 GTi 2.0 Beitrag anzeigen
Ist es die Schuld von der Werkstatt oder?
Muss diese die Kosten übernehmen?

Kann ich in eine andere Werkstatt und die Rechnung an die "super" Werkstatt senden?
So einfach geht das leider nicht. Du musst der "super" Werkstatt (mit der du ja einen Werkvertrag hast) erst angemessene Frist setzen zum nachbessern. Wenn die dem nicht nachkommen, kannst du selbst Hand anlegen oder eine andere Werkstatt aufsuchen. (BGB 633ff, besonders §634.2, §334.4, §637 und auch §280)

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast: Nimm dir einfach einen Anwalt und lass den die Regulierung des Schadens mit der "super" Werkstatt aushandeln. Wenn nicht, dann musst du dir überlegen, ob du dir selbst den Ärger geben willst, oder lieber selbst einen Anwalt bezahlen möchtest, damit der das für dich macht.

Ganz wichtig: Dokumentiere den Schaden. Zieh im Zweifel besser einen Sachverständigen heran. Wenn es Zeugen gibt, lass dir von denen eine Eidesstattliche Versicherung schreiben, dass du selbst nix am Auto geschraubt hast, nachdem er aus der Werkstatt wieder raus war. Im Streitfall musst du ihm nachweisen, dass er schuldig ist. Und ihn auf Schadensersatz verklagen. Alleine diese Drohung reicht meistens als Verhandlungsgrundlage

DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG.
haggi.p ist offline   Mit Zitat antwortenMit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu haggi.p für den nützlichen Beitrag:
Luca´s Golf 3 GTi 2.0 (01.04.2011)
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are aus
Pingbacks are aus
Refbacks are aus



Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:15 Uhr.

Powered by vBulletin®
 
Banner - Impressum - Reifenrechner - Datenschutz - Kontakt