Denkt ihr eigentlich auch manchmal nach?
In dem Getriebe ist ein Schaden der beseitigt werden muß. Bewegst du ein Auto hast du für seine einwandfreie Funktion zu sorgen. Der Betrieb eines Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr bringt auch Pflichten mit sich.
So, und jetzt mal dazu, was an dem Getriebe kaputt ist, und was daraus für Folgen entstehen können, für die man verantwortlich gemacht werden kann!
Das Rücklaufrad ist beschädigt, eine oder bereits mehrere Zahnflanken sind beschädigt. Wie weit die beschädigung bereits fortgeschritten ist kann niemand sagen, und läßt sich auch nicht an hand der Klackerlautstärke abmessen. Wie sowas aussieht zeigt das Bild unten.
Was kann passieren? Eine ganze Menge! Ein geschwächter Zahn kann komplett abbrechen und dann unkontrolliert im Getriebe sein unwesen treiben. Das kann soweit gehen, das er das Getriebe blockieren kann, was durchaus einen Verkehrsunfall verursachen kann. Und jetzt stellen wir uns mal ein blockierendes Getriebe z.B. auf der Autobahn vor, andere Verkehrsteilnehmer fahren auf, eine Öllache liegt auf der fahrbahn, durch die wieder andere ins Schleudern geraten... muß ich weitermachen?! Ihr glaubt sowas hat es noch nie gegeben und ist an den Haaren herbeigezogen? Leider nicht!
Es geht nicht darum, ob es sich für den Fahrer selbst, oder für andere unangenehm anhört oder nicht, sondern um die Verkehrsicherheit des Autos! Es ist also auch nicht jedem selbst überlassen ob man etwas reparieren läßt oder nicht, die Verkehrssicherungspflicht gebietet es! Es geht ja schließlich nicht um eine kaputte Innenbeleuchtung!
Die reparatur des Rücklaufrades kostet auch nicht die Welt, man muß deswegen ja nicht ein neues Getriebe kaufen!