Mit den genannten Punkten an Krankheit bist du aber nicht arbeitsfähig. Ist aber kein Problem, der Betrieb fordert von der Versicherung sogar den Lohn für die Ausfallzeit von dir ein zzgl Bearbeitungskosten im Betrieb.
Das gilt übrigens nicht als Krankheit, sondern als Unfall und wird in den Firmen deswegen auch anders bewertet. Mitunter freuen sich die Firmen auch, wenn die eine Versicherung belangen können.