Werkstatt Golf kaputt? Fragen und Antworten zum Thema Reparatur

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Alt 08.10.2009, 19:01 #1
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Airbag ausgelöst, na und...?
Airbags bekommst doch wie sand am meer..., hab hier auch noch 2 paar rumliegen.
Die zu wechseln ist auch nicht schwer, neues Airbagsteuergerät her und fertig...


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Alt 08.10.2009, 19:08 #2
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Ich würde sowas auch nicht mehr richten. GUTE und Ordentliche Golf 3 bekommst du doch wie Sand am Meer. Wie alle anderen sagen würde ich auch nen guten Gutachter suchen der dir nen ordentlichen Wert bescheinigt und dann besorg dir nen schönen neuen.

Bei sowas kann man sogar unter Umständen noch Gewinn machen wenn man es geschickt macht
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Alt 08.10.2009, 19:10 #3
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Zitat:
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Ich würde sowas auch nicht mehr richten. GUTE und Ordentliche Golf 3 bekommst du doch wie Sand am Meer. Wie alle anderen sagen würde ich auch nen guten Gutachter suchen der dir nen ordentlichen Wert bescheinigt und dann besorg dir nen schönen neuen.

Bei sowas kann man sogar unter Umständen noch Gewinn machen wenn man es geschickt macht
wie macht man es denn geschickt?
nen guten gutachter habe ich weil ich in nem vw autohaus arbeite der komtm morgen und schaut sich das mal an
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Alt 08.10.2009, 20:43 #4
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und dann bekommt er von der gegen bersicherung alles wieder ? und nicht nur ein teil ???
sind dabei dann nur karosserie arbeiten gemeint oder auch innen ?
oder einfach das komplette auto ??
wo kann man sowas machen lassen ???
wie teuer ist sowas ??
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Alt 08.10.2009, 21:36 #5
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Wenn ein Wertgutachten vorliegt, dann hatte das Auto diesen Wert vor dem Unfall. Und deswegen muss die Versicherung Instandsetzungskosten bis 10% über dem Wert berappen. basta

Da können die sich krummlegen und strampeln wie die wollen, blechen müssen die.

Und bitte wenn du gegen die Versicherung vollstrecken musst: Immer den Vorstand von denen mit in die Haftung nehmen und Gesamtschuldnerisch vollstrecken lassen. Dann fliegt nämlich der Sachbearbeiter raus.

Wolfgang
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Alt 08.10.2009, 22:36 #6
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30 % über wert... Aber der ist nicht zuretten .habe heute weitere Bilder gesehen
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Alt 09.10.2009, 10:05 #7
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Ich hatte so einen ähnlichen fall mit meinem Blauen G3,

ich hatte mir auf ne Tür kaputt gefahren. War aber gut Versichert und der Schaden wurde von nem Gutachter in Augenschein genommen. Der hat auch einen Wiederbeschaffungswert ermittelt.

Ich hatte auch Klarglasscheinwerfer und co drin. Das macht schon was aus. Also immer drauf hinweisen.

Ich hatte dann 1 Woche später nen Brief bekommen mit nem Scheck drin. Das war aber nur ein Teil vom Gutachtenwert. Für den Rest hätte mich mein Auto abgeben sollen. War in meinem Falle nicht ratsam weil ich ja nur ne Beule in der Tür hatte und so habe ich durch den Privatverkauf noch mal das Doppelte bekommen wie die Versicherung mir geben wollte.

Also man kann da schon geschickt anstellen. Andere Möglichkeiten wären dann z.B. kaputten Golf günstig reparieren und verticken oder so
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Alt 09.10.2009, 11:43 #8
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Den Golf kann er nur noch der Presse verticken. Aber evtl ist der Schrotter scharf auf das Teil. Dafür kann er nämlich einen anderen, besseren exportieren.

Wolfgang
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Alt 09.10.2009, 16:41 #9
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der schrotter bekommt das teil nicht auf keinen fall da kommt vom abssensor bis hin zu zum temperatur sensor alles bei ebay rein und wird verkauft da kommt rein garnix von in müll ausser das was nicht mehr zu retten ist
gutachter war heute da nächste woche bekomme ich post
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Alt 15.10.2009, 18:32 #10
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wiederbeschaffungswert 2300 euro restwert 50 euro also kriege ich 2250 von der versicherung oder?




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Alt 15.10.2009, 19:21 #11
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Zitat:
Zitat von nafets1337
wiederbeschaffungswert 2300 euro restwert 50 euro also kriege ich 2250 von der versicherung oder?
um meine frage nochmal ins rollen zu bringen bin neugierig
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Alt 15.10.2009, 20:34 #12
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Zitat:
Zitat von nafets1337
wiederbeschaffungswert 2300 euro restwert 50 euro also kriege ich 2250 von der versicherung oder?
Richtig!

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Und kannst dann mit dem Auto machen, was Du willst.

Aber nicht vergessen:

Nutzungsausfallentschädigung, wenn Du keinen Leihwagen genutzt hast.

Pauschale für Telefongespräche / Porto etc., meistens werden 30,- Euro ohne Nachweis anerkannt.
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Alt 15.10.2009, 21:04 #13
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Zitat:
Zitat von Drive
Richtig!

Du bekommst den Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Und kannst dann mit dem Auto machen, was Du willst.

Aber nicht vergessen:

Nutzungsausfallentschädigung, wenn Du keinen Leihwagen genutzt hast.

Pauschale für Telefongespräche / Porto etc., meistens werden 30,- Euro ohne Nachweis anerkannt.
nutzungsentschädigung bekomme ich 10 tage lang
wie is das eig mit schmerzensgeld wurde nicht krankgeschrieben hatte nur prellungen doppelsichtigkeit zerungen usw usw und nen schleudertrauma
wurde aber nicht krankgeschrieben
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Alt 15.10.2009, 21:17 #14
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Zitat:
Zitat von nafets1337
nutzungsentschädigung bekomme ich 10 tage lang
wie is das eig mit schmerzensgeld wurde nicht krankgeschrieben hatte nur prellungen doppelsichtigkeit zerungen usw usw und nen schleudertrauma
wurde aber nicht krankgeschrieben
Warum wurdest Du nicht krankgeschrieben?
Wolltest Du es nicht?

Das geht eher in die Richtung:
Warum Schmerzensgeld, wenn sogar arbeitsfähig!

Ich denke, das hast Du ohne gerichtlichen Zuspruch null Chancen.
Kann Dir aber Dein Anwalt näheres zu sagen, den benötigst Du für eine solche Forderung. Ohne wird das nichts werden.

Und mit sicherlich nicht einfach, wenn überhaupt!
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Alt 15.10.2009, 22:39 #15
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Zitat:
Zitat von Drive
Warum wurdest Du nicht krankgeschrieben?
Wolltest Du es nicht?

Das geht eher in die Richtung:
Warum Schmerzensgeld, wenn sogar arbeitsfähig!

Ich denke, das hast Du ohne gerichtlichen Zuspruch null Chancen.
Kann Dir aber Dein Anwalt näheres zu sagen, den benötigst Du für eine solche Forderung. Ohne wird das nichts werden.

Und mit sicherlich nicht einfach, wenn überhaupt!
wollte ich nicht weil ich die ausbildung erst am 17.8 angefangen habe ja ich habe nen anwalt und der anwalt arbeitet mit dem autohaus wo ich arbeite zusammen
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Alt 15.10.2009, 19:06 #16
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wo bekomm ich son wertgutachten ?? was kostet sowas ??
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Alt 15.10.2009, 19:18 #17
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Google ist dein Freund Hat keine Minute gedauert. Ist halt nur mal ein Anhaltspunkt.

http://www.juergen-hermanns.de/pageID_4241104.html
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Alt 16.10.2009, 09:00 #18
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Mit den genannten Punkten an Krankheit bist du aber nicht arbeitsfähig. Ist aber kein Problem, der Betrieb fordert von der Versicherung sogar den Lohn für die Ausfallzeit von dir ein zzgl Bearbeitungskosten im Betrieb.

Das gilt übrigens nicht als Krankheit, sondern als Unfall und wird in den Firmen deswegen auch anders bewertet. Mitunter freuen sich die Firmen auch, wenn die eine Versicherung belangen können.

Wolfgang
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